IDW-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

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28.01.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 9 'Finanzinstrumente' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Aus Sicht des IDW funktionieren die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 weitgehend wie vom IASB beabsichtigt. Es gebe jedoch einige Regelungen, die in der Praxis schwer anzuwenden seien, beziehungsweise Themen, bei denen es an Leitlinien mangele, wodurch das Risiko einer uneinheitlichen Anwendung bestehe und Nutzern nicht ausreichend relevante Informationen bereitgestellt würden. Beispiele hierfür seien die Regelungen zum Umgang mit Schätzungsänderungen in Bezug auf die erwarteten Zahlungsströme bei der Anwendung der Effektivzinsmethode, die Leitlinien für Umklassifizierungen und zulässige Verkäufe sowie zum Umgang mit Modifikationen bei finanziellen Vermögenswerten.

Darüber hinaus sollte sich der IASB nach Meinung des IDW zeitnah mit der Klassifizierung und Bewertung von ESG-gebundenen Finanzinstrumenten befassen. Derartige Finanzinstrumente hätten zum Zeitpunkt der Entwicklung von IFRS 9 noch keine Rolle gespielt; vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Regulierung wachse deren Anteil allerdings beständig. Insbesondere die Anwendung des Zahlungsstromkriteriums stelle dabei eine erhebliche Herausforderung für die Praxis dar.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

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