Januar

TEG-Sitzung diese Woche

17.01.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 18. und 19. Januar per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der zweitägigen Sitzung soll unter anderem die EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften finalisiert werden.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.01.2022

Der neue Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 1. Februar 2022 in Berlin zu seiner zweiten Sitzung zusammenkommen.

Während der Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Unterrichtseinheit zu den Entwürfen der EFRAG-Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards (PTF) zu Themenschwerpunkt 1 „Konzeptionelle Leitlinien & übergreifende Standards”
  • Unterrichtseinheit zum Entwurf der PTF zu Themenschwerpunkt 2 „Umwelt - Klima, Eindämmung und Anpassung“

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Januar 2022

14.01.2022

Der IASB wird am 25. Januar 2022 in seinen Räumen in London tagen und fünf Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Änderung IFRS 17 in Bezug auf Vergleichsinformationen
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlusbestandteile

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften

12.01.2022

Das DRSC hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' eingereicht, den der IASB im März 2021 veröffentlicht hat.

Der Entwurf enthält vorgeschlagene Leitlinien für den Board selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

In der Stellungnahme unterstützt das DRSC ausdrücklich den vorgeschlagenen neuen Ansatz des IASB zur Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften. Insbesondere wird der Vorschlag begrüßt, Angabeziele zu entwickeln, die den Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben, um Unternehmen bei der Beurteilung, welche Informationen für Adressaten entscheidungsnützlich sind, zu unterstützen.

Ungeachtet der generellen Unterstützung hat das DRSC jedoch auch Bedenken im Hinblick auf die Umsetzung des vorgeschlagenen neuen Ansatzes in der Praxis. Insbesondere sei zu davon auszugehen, dass sich die Unternehmen sehr stark an den in einem IFRS, genannten – wenngleich als nicht verpflichtend bezeichneten – Angaben orientieren werden, sodass diese im Ergebnis als faktisch verpflichtend wahrgenommen werden könnten. Zudem bestehe aus Sicht der erstellenden Unternehmen die Befürchtung, dass die Vorschläge mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand im Hinblick auf das ausgeübte Ermessen, welche Informationen anzugeben sind, einhergehen werden. In seiner Stellungnahme empfiehlt das DRSC dem IASB daher, zusätzliche Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die verdeutlichen, wie ein Unternehmen im Rahmen der Beurteilung, welche (unternehmensspezifischen) Informationen anzugeben sind, Ermessen ausübt. Durch solche Anwendungsleitlinien und -beispiele könnte der IASB verdeutlichen, dass ein Unternehmen nicht notwendigerweise alle in einem IFRS gennannten Informationen angeben muss.

Darüber hinaus äußert das DRSC in seiner Stellungnahme einige Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und IAS 19. Insbesondere steht das DRSC den Vorschlägen zur Angabe alternativ möglicher Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13) bzw. der Angabe einer Bandbreite alternativ möglicher Bewertungen der leistungsorientierten Verpflichtung (IAS 19) kritisch gegenüber. Nach Ansicht des DRSC könnten solche Angaben die Legitimität der Beträge, die das Unternehmen in seiner Bilanz angesetzt hat, untergraben und erhebliche operative Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen. Daher empfiehlt das DRSC dem IASB, die bisherigen Sensitivitätsangaben beizubehalten.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

12.01.2022

Der neue Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 10. Dezember 2021 in Berlin zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Bereits am Tag davor hat der gemeinsame Fachausschuss, der sich neu aus den Mitgliedern der Fachausschüsse Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammensetzt, getagt. Ein Bericht zu den Ergebnissen der Sitzungen liegt jetzt vor.

Während seiner ersten Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 20
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der gemeinsame Fachausschuss hat sich über anstehende Themen ausgetauscht.

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Januarsitzung der SME Implementation Group

12.01.2022

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) wird am 21. Januar 2022 zu einer virtuellen Sitzung zusammenkommen.

Während der zweistündigen Sitzung sollen folgende Themen erörtert werden:

  • Definition eines Geschäftsbetriebs und zurückerworbene Rechte in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Vereinfachungen in Bezug auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Kryptowährung
  • Ansatz und Bewertung von Entwicklungskosten
  • jüngsten Entscheidungen des IASB im Projekt zur Überarbeitung des IFRS für KMU

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Kapitalmarktausschuss sucht neue Mitglieder

11.01.2022

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) sucht neue Mitglieder und bittet um Bewerbungen von Analysten und Anlegern aus aller Welt.

Der CMAC ist eine Gruppe von bis zu 20 professionellen Finanzanalysten, die sich mindestens dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Neue Mitglieder werden am 1. Januar 2023 für eine Amtszeit von drei Jahren aufgenommen, die einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

10.01.2022

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom vierten Quartal 2021 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 25 Minuten) erörtern die Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Sue Lloyd und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan die Themen wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks (IFRS 16), Prinzipal versus Agent - Software-Wiederverkäufer (IFRS 15), negative Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge (IAS 37) und Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-leaseback (IFRS 16).

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2021

10.01.2022

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2021, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Quartalsbericht enthält diesmal keinen kommentierenden Beitrag, dies soll aber mit der nächsten Ausgabe wieder aufgenommen werden.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen Boardmitglieder für den ISSB

10.01.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen bis zu elf Boardmitglieder für den neu gegründeten International Sustainability Standards Board (ISSB).

Die Mitglieder des ISSB werden zunächst für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren ernannt, mit der Möglichkeit einer Wiederernennung für weitere drei Jahre (in Ausnahmefällen für weitere fünf Jahre). Es handelt sich um Vollzeitstellen, wobei auch eine Reihe von Teilzeitmitgliedern ernannt werden können. Von den Mitgliedern des ISSB wird erwartet, dass sie ihren Sitz in einem der globalen Büros des ISSB haben und international reisen, um sich mit anderen Boardmitgliedern und dem Stab sowie mit Interessengruppen zu treffen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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