Januar

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

10.01.2022

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 6. November 2021, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Iran
  • Libanon
  • Simbabwe
  • Sudan
  • Südsudan
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Jemen
  • Surinam

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Angola
  • Haiti

Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Äthiopien, Afganistan und Syrien angeführt.

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

 

Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

10.01.2022

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 14. Januar 2022 per Videokonferenz tagen.

Bei der Sitzung sollen zwei Entwürfe von Stellungnahmen gegenüber dem IASB besprochen werden — zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und zu Liefrnantenfinanzierungsvereinbarungen:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Zusammenfassung der Treuhändersitzung vom Dezember 2021

07.01.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 13. Dezember 2021 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die Zusammenfassung berichtet zu folgenden Themen:

  • ISSB-Nominierungen — Der Treuhänder prüften die Empfehlungen des Nominierungsausschusses für die Ernennung von Mitgliedern des International Sustainability Standards Board (ISSB). Die Ernennungen für den ISSB werden voraussichtlich im Januar 2022 abgeschlossen sein. (Ein Vorsitzender des ISSB wurde kurz nach der Sitzung der Treuhänder benannt.)
  • Vertretungsbüro des IASB in Asien/Ozeanien — Die Treuhänder wurden darüber informiert, dass sie in Kürze aufgefordert werden würden, die Aufrechterhaltung des Büros in Tokio für die nächsten fünf Jahre zu genehmigen. (Die Zustimmung erfolgte kurz nach der Sitzung.)
  • Ausscheidende Treuhänder — Der Vorsitzende würdigte die Verdienste der ausscheidenden Mitglieder Guillermo Babatz und Kazuyuiki Masu.

Die Zusammenfassung der Sitzung enthält auch strategische Überlegungen für den ISSB bei der Aufnahme seiner Arbeit.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Papiere für die nächste Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

07.01.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 13. und 14. Januar 2022 per Videokonferenz zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Für die Sitzung wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt.

Während seiner 2. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften

06.01.2022

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' eingereicht, den der IASB im März 2021 veröffentlicht hat.

Der Entwurf enthält vorgeschlagene Leitlinien für den Board selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Angaben zu verbessern und das Angabeproblem zu lösen. Wir stimmen zu, dass die Aufnahme von Angabezielen und eine Beschreibung der Bedürfnisse der Adressaten hilfreich sind, um die Anwendung von Ermessen bei der Erstellung von Abschlüssen zu verbessern. Wir sind jedoch nicht mit der Abschaffung der präskriptiven Angabevorschriften einverstanden und teilen die Bedenken, die in der alternativen Ansicht zur Durchsetzbarkeit des Ansatzes in der Praxis dargelegt werden.

Des Weiteren sehen wir im Abschnitt "Zukünftige Auswirkungen", dass der Board im Rahmen des normalen Verfahrens entscheiden will, ob ein Abschnitt über Angaben in den bereits herausgegebenen IFRS geändert werden soll, um die Vorschläge des Entwurfs widerzuspiegeln. Wir würden eine solche Entscheidung nicht unterstützen, weil wir der Meinung sind, dass ein solches Unterfangen eine große Belastung darstellen und zu viele Ressourcen des Boards binden würde, die für Projekte und Themen mit höherer Priorität verwendet werden sollten.

Darüber hinaus unterstützen wir den Vorschlag, für jedes spezifische Ziel einen Textziffer aufzunehmen, in der dargelegt wird, warum die Adressaten die Informationen benötigen. Wir stellen jedoch fest, dass bei einigen Beispielen, die in Bezug auf IFRS 13 und IAS 19 angeführt werden, die Bedürfnisse der Adressaten deutlicher erläutert werden könnten. In Bezug auf die Vorschläge im Entwurf sind wir der festen Überzeugung, dass der Board den Begriff "nicht verpflichtend" vermeiden sollte, um Angaben zu beschreiben, die von Unternehmen erwartet werden, um die allgemeinen und spezifischen Ziele zu erreichen, da der Begriff "nicht verpflichtend" unangemessen im Sinne von optional verstanden werden könnte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Bilanz für das Jahr 2021

05.01.2022

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2021 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2021, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2021 hier herunterladen.

DRSC beruft fachliche Direktorin für Nachhaltigkeitsberichterstattung

04.01.2022

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat Dr. Kati Beiersdorf als neue fachliche Direktorin für Nachhaltigkeitsberichterstattung berufen.

Mit der Berufung reagiert das DRSC auf die zunehmende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

03.01.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2021.

AAOIFI veröffentlicht drei neuen Rechnungslegungsstandards

02.01.2022

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat die Rechnungslegungsstandards FAS 1 (Revised 2021) 'General Presentation and Disclosures in the Financial Statements', FAS 39 'Financial Reporting for Zakah' und FAS 40 'Financial Reporting for Islamic Finance Windows' herausgegeben.

Der überarbeitete FAS 1 ersetzt den früheren FAS 1 General Presentation and Disclosures in the Financial Statements of Islamic Banks and Financial Institutions und führt die Konzepte des Quasi-Eigenkapitals, der außerbilanziellen Aktiva und des sonstigen Gesamtergebnisses ein, um die Informationen für die Adressaten des Abschlusses zu verbessern.

FAS 39 verbessert und ersetzt FAS 9 Zakah und zielt darauf ab, die bilanzielle Behandlung von Zakah in den Büchern der Institute zu regeln, einschließlich der Darstellung und Angabe durch ein islamisches Finanzinstitut.

Ziel von FAS 40 ist es, Vorschriften für die Finanzberichterstattung für islamische Finanzfenster festzulegen, und ist für alle konventionellen Finanzinstitute anwendbar, die islamische Finanzdienstleistungen über ein islamisches Finanzfenster anbieten. Der Standard verbessert und ersetzt FAS 18 Islamic Financial Services Offered by Conventional Financial Institutions.

Weiterführende Informationen zu den Standards finden Sie in den Pressemitteilungen auf der Internetseite der AAOIFI:

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