Juli

Wir nehmen Stellung zu den beiden Entwürfen des ISSB

20.07.2022

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem ISSB zu dessen Entwürfen ED/2022/S1 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und ED/2022/S2 'Klimabezogene Angaben' Stellung genommen.

Wir unterstützen die Vorschläge in ED/2022/S1 und sind der Meinung, dass sie konsistente, vergleichbare und zeitnahe Nachhaltigkeitsinformationen für die Kapitalmärkte ermöglichen sollten. Angesichts der Dringlichkeit, sich mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsfragen zu befassen, ermutigen wir den ISSB, seine ersten Standards so schnell wie möglich zu finalisieren und zu veröffentlichen. Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Wir unterstützen auch nachdrücklich die Vorschläge in ED/2022/S2. Insbesondere begrüßen wir, dass sie auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) aufbauen. Dies baut auf dem Erfolg der TCFD auf, nutzt die Standards des Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) zur Einbeziehung branchenspezifischer Angaben und entspricht der Forderung der Anleger nach Standards, die konsistente und vergleichbare Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen ermöglichen. Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

DRSC-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen ESRS

20.07.2022

Ende April 2022 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Das DRSC stellt jetzt einen Entwurf seiner Stellungnahme zur Verfügung, die bis zum 8. August 2022 bei EFRAG eingereicht werden soll.

Das DRSC veröffentlicht diesen Entwurf, weil der Umfang, die Komplexität und der knappe Zeitrahmen der ESRS-Konsultation viele potentiell Stellung nehmen wollende Parteien vor große Herausforderungen stellt. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs will das DRSC diesen Parteien deshalb Orientierung und mögliche Argumentationen für ihre eigenen Stellungnahmen bieten. Ein begleitendes Dokument erläutert außerdem das Verständnis der Konsultationsfragen des DRSC. 

Zugang zu allen weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Neues Agendapapier für die Sitzung des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

19.07.2022

Der IASB hat seine Tagesordnung für die gegenwärtige Sitzung erweitert und ein neues Agendapapier für das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen hinzugefügt.

Die zusätzliche Sitzung findet am Donnerstag, den 21. Juli 2022 von 09:00h bis 09:45h statt und dient der Fortsetzung der Diskussion über die zulässige Gesamtvergütung bei regulatorischen Erträgen aus einem noch nicht nutzbaren Vermögenswert. Der Zeitplan der anderen für Donnerstag geplanten Sitzungen wurde ebenfalls angepasst.

Das neue Agendapapier ist Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zugänglich. Unsere deutschsprachige Zusammenfassung des Papiers finden Sie hier (Agendapapier 9C).

IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte

19.07.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen weiteren fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.

Mit dem neuen Fachlichen Hinweis möchte das IDW — unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen — spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 ergänzen. Dabei geht es auch um die Darstellung von Risiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen bei der Energieversorgung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem fachlichen Hinweis auf der Internetseite des IDW.

Vorsitzender der G20 fasst Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure zusammen

19.07.2022

Das Treffen der G20-Finanzminister und Zentralbankpräsidenten am 16. und 17. Juli 2022 auf Bali endete zwar ohne ein gemeinsames Kommuniqué, aber der Vorsitzende der G20 hat eine Zusammenfassung der Diskussionen und Ergebnisse veröffentlicht.

Neben sonstigen Themen erörterten die Teilnehmer auch Nachhaltigkeitsaspekte der Finanzstabilität. In der Zusammenfassung heißt es:

Wir sehen der Fertigstellung von Standards durch den International Sustainability Standards Board (ISSB) für weltweit konsistente, vergleichbare und zuverlässige klimabezogene Finanzangaben erwartungsvoll entgegen..

Die vollständige Zusammenfassung in engischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der G20.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

18.07.2022

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 16. und 17. Juni 2022 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in Kondon getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der gemeinsame Sitzung sowie Aufzeichnungen von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
  • Primäre Abschlussbestandteile — Betriebliche Aufwendungen und ungewöhnliche Erträge/Aufwendungen
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Stand der Arbeiten des ISSB und ISSB-Entwürfe

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Zu den Aufzeichnungen gelangen Sie über die Sitzungsseite.

Die nächste CMAC-Sitzung ist für den 6. Oktober 2022 und die nächste GPF-Sitzung ist für den 11. November 2022 angesetzt.

    Bericht von der EEG-Sitzung im Mai

    18.07.2022

    Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 16. und 17. Mai 2022 ihre 23. Sitzung in hybridem Format abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

    Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Tadeu Cendon erörterten den aktuellen Stand der Arbeiten des ISSB und dessen beide Entwürfe, den IASB-Entwurf ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21) sowie IAS 41 Landwirtschaft. Darüber hinaus wurden sie über den aktuellen Stand laufender Projekte des IASB unterrichtet.

    Die nächste Sitzung der EEG findet im vierten Quartal 2022 in Saudi-Arabien statt.

    Der vollständige Bericht (5 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

    Neue Entwicklungen bei AFRAC

    18.07.2022

    Im August 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bessere Informationen über immaterielle Werte – was ist der beste Weg vorwärts?' veröffentlicht. Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat jetzt seine Stellungnahme zum Diskussionspapier veröffentlicht. Außerdem gibt es eine überarbeitete AFRAC-Stellungnahme.

    In dem Diskussionspapier erörtert EFRAG drei mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte. AFRAC schlägt dazu vor, die strengen Vorschriften für den Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Werten zu streichen und die Ansatzvorschriften in IAS 38 und in IFRS 3 stärker aneinander anzugleichen. AFRAC spricht sich nachdrücklich für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und nicht zum beizulegenden Zeitwert oder auf Basis einer anderen Bewertungsgrundlage aus. Mit einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten spricht sich AFRAC für die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte aus. Zur englischsprachigen Stellungnahme gelangen Sie hier.

    Des Weiteren hat AFRAC die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) veröffentlicht, die Sie hier herunterladen können.

    Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

    18.07.2022

    Der IASB wird vom 18. bis 21. Juli 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

    Primäre Abschlussbestandteile

    Der IASB wird Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Investitionstätigkeit beziehen; Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Finanzierungstätigkeit beziehen; die Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang; und außergewöhnliche Posten erörtern. Der Stab gibt Empfehlungen zu den ersten drei Themen ab, wird sich aber noch weiter mit den ungewöhnlichen Posten befassen.

    Standardpflege und einheitliche Anwendung

    Der IASB wird in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen diskutieren. Der Stab wird auch die Freigabe für die letzten Schritte des Konsultationsprozesses zur Finalisierung der Änderung an IAS 1 für langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Entwurf/2021/9) erbitten. Der Stab empfiehlt dem IASB, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Der Stab wird fragen, ob IASB-Mitglieder Einwände gegen die Finalisierung von drei Agendaentscheidungen haben: Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen (IAS 37); Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (IAS 32); und Übertragung von Versicherungsschutz (IFRS 17). Beachten Sie bitte, dass die Agendaentscheidung in Bezug auf die Übertragung von Barmitteln dem IASB auf dieser Sitzung nicht vorgelegt wird.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

    Im September 2021 veröffentlichte der IASB die Bitte um Informationsübermittlung Überprüfung nach der Einführung — IFRS 9 'Finanzinstrumente' — Klassifizierung und Bewertung. Der IASB wird auf dieser Sitzung die Rückmeldungen zur Bilanzierung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten diskutieren. Der Stab wird auch vorläufige Sichtweisen in Bezug auf die wichtigsten identifizierten Anwendungsprobleme darlegen. Der Stab empfiehlt dem IASB, ein Projekt in seine Forschungspipeline aufzunehmen, um eine mögliche Klärung der Vorschriften für die Bewertung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und die Anwendung der Effektivzinsmethode zu untersuchen.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

    Der IASB beschloss im November 2021, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen. Der voraussichtliche Zeitplan sieht vor, dass die IASB-Mitglieder und der Stab zwischen September 2022 und Februar 2023 Einbindungsveranstaltungen mit Erstellern, Prüfern, Adressaten von Abschlüssen, Regulierungsbehörden und Standardsetzern durchführen werden. Darüber hinaus wird der Stab akademische Forschungsarbeiten und andere für diese Überprüfung nach der Einführung relevante Materialien prüfen. Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 vorgesehen, wobei die Stellungnahmefrist 120 Tage betragen soll.

    Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene

    Der Zweck der Sitzung ist die Analyse der möglichen Handlungsoptionen, die dem IASB zur Verfügung stehen, um auf die Rückmeldungen des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) zum Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS — Ein Pilotansatz zu reagieren. Der Stab bittet um Rückmeldungen darüber, welche Aspekte des Projekts der IASB weiterverfolgen sollte und welche nicht.

    Vertragliche Cashflow-Merkmale

    Im Mai 2022 beschloss der IASB, ein Standardsetzungsprojekt zur Klärung bestimmter Aspekte der Vorschriften von IFRS 9 für die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag) zu starten. Der IASB kam im Juni überein, dass für ESG-bezogene Merkmale keine spezifischen Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag entwickelt werden sollten, sondern eine Klarstellung als Anwendungsleitlinien für das Konzept einer grundlegenden Kreditvereinbarung erfolgen sollte, ob und wie die Art eines bedingten Ereignisses (d. h. der Auslöser für eine Änderung des Zeitpunkts oder der Höhe der vertraglichen Zahlungsströme) relevant ist, um zu bestimmen, ob es sich bei den Zahlungsströmen um ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt, und Beispiele in den Textziffern B4.1.13 und B4.1.14 von IFRS 9 für die Anwendung der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag auf bestimmte Sachverhalte (einschließlich der Aufnahme zusätzlicher Beispiele für finanzielle Vermögenswerte mit ESG-bezogenen Merkmalen) aufzunehmen. Der Stab wird auf dieser Sitzung seine vorläufige Analyse der ersten beiden Konzepte darlegen.

    Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

    Der IASB setzt in dieser Sitzung seine Erörterung der Rückmeldungen fort, die als Reaktion auf das Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital eingegangen sind. Textziffer 23 von IAS 32 schreibt vor, dass ein Vertrag, der ein Unternehmen zum Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente gegen flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte verpflichtet, als finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen ist. Die finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert des Rückzahlungsbetrags angesetzt und aus dem Eigenkapital umgegliedert. Bei der Anwendung der Vorschriften in IAS 32 Textziffer 23 gibt es in der Praxis Anzeichen für eine unterschiedliche Bilanzierung. Der Stab erläutert in dieser Sitzung die aktuellen Vorschriften in IAS 32, eine kurze Historie der Vorschriften für Verträge, die eine Verpflichtung zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente enthalten, eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen des IASB und des IFRS Interpretations Committee sowie Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier 2018.

    Preisregulierte Geschäftsvorfälle

    Der Stab empfiehlt, dass die Anwendungsleitlinien des endgültigen Standards nicht die Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung spezifizieren, sondern sich vielmehr darauf konzentrieren, den Unternehmen zu helfen, Unterschiede im Zeitablauf zu erkennen. Die Anwendungsleitlinien werden sich auf die häufigsten Unterschiede im Zeitablauf konzentrieren, die sich aus verschiedenen Arten von regulatorischen Regelungen ergeben können. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der endgültige Standard festlegt, dass, wenn eine regulatorische Vereinbarung ein Unternehmen zu regulatorischen Erträgen für einen noch nicht nutzbaren Vermögenswert berechtigt, diese Erträge Teil der zulässigen Gesamtvergütung für Güter oder Dienstleistungen sind, die während des Zeitraums geliefert werden, in dem das Unternehmen die Investitionsausgaben für die Errichtung des Vermögenswerts tätigt, d. h. während des Erstellungszeitraums. Der Standard sollte auch Leitlinien dazu enthalten, wie die Bestimmungen des regulatorischen Vertrages die Höhe der regulatorischen Renditen für einen noch nicht betriebsbereiten Vermögenswert beeinflussen können, auf die ein Unternehmen während des Bauzeitraums Anspruch hat. Der Stab analysiert weiterhin, ob die aktivierten Fremdkapitalkosten eines Unternehmens die oben beschriebene empfohlene Behandlung regulatorischer Erträge für einen noch nicht betriebsbereiten Vermögenswert beeinflussen sollten.

    Dynamisches Risikomanagement

    Der IASB wird auf dieser Sitzung seine Beratungen über das Diskussionspapier DP/2014/1 Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging fortsetzen. Der Stab legt die Bereiche und Themen dar, die weiter geprüft werden müssen, um die Entwicklung des Modells für dynamisches Risikomanagement zu vervollständigen, und schlägt eine Reihenfolge für die künftigen Diskussionen in der nächsten Phase des Projekts vor.

    Lageberichterstattung

    Im April 2022 schloss der IASB die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung ab. Als nächster Meilenstein des Projekts muss der IASB die weitere Ausrichtung des Projekts festlegen. Bei der Festlegung des Projektfortschritts wird der IASB die sich entwickelnde Berichterstattungslandschaft sowie die Forderungen der Interessengruppen nach einer Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem ISSB bei der Ausarbeitung der endgültigen Vorschriften berücksichtigen müssen. Der IASB wird auch die möglichen Auswirkungen der Verpflichtung in Betracht ziehen müssen, Möglichkeiten zu erwägen, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem <IR>-Rahmenkonzept und den im Projekt zur Lageberichterstattung entwickelten Vorschlägen zu behandeln. Der Stab plant, zur Erleichterung der Erörterung möglicher Fortschritte im Projekt zur Lageberichterstattung im Licht der Erörterung der Rückmeldungen zu Entwurf/2021/6 und der Entwicklung der Berichterstattungslandschaft Alternativen zu entwickeln und sie dem IASB in einer künftigen Sitzung vorzustellen.

    Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

    Im Rahmen der Arbeit des IASB hat der Stab weitere Untersuchungen zu Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem IASB zusätzliche Untersuchungen und Analysen als Reaktion auf die Anmerkungen der IASB-Mitglieder in der Sitzung im April 2022 zur Verfügung zu stellen. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

    IASB veröffentlicht formale Korrekturen

    18.07.2022

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen zweiten Satz formaler Korrekturen 2022 herausgegeben.

    Die Korrekturen beziehen sich auf die Satzung der IFRS-Stiftung, wie sie im Roten Buch und im annotierten Roten Buch 2022 wiedergegeben ist.

    Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.