Juli

DRSC-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

16.07.2022

Das DRSC hat über seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung gegenüber dem Stellung gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Agendaentscheidung vom Juni 2022 genommen.

Das DRSC stimmt der vorläufigen Agendaentscheidung zum Thema 'Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen' (IFRS 17 und IAS 21) zu und begrüßt, dass das IFRS IC mit der Begründung keine Methodeneinschränkung für den Sachverhalt vornimmt. Gleichzeitig werden die umfangreichen Einbindungen bei der Entscheidungsfindung gelobt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

15.07.2022

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom zweiten Quartal 2022 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 22 Minuten) erörtern der Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Bruce Mackenzie und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan die folgenden Themen:

  • Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer;
  • künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen;
  • durch elektronische Überweisung erhaltene Barmittel als Ausgleich für einen finanziellen Vermögenswert;
  • Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen;
  • Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital;
  • Konsolidierung einer nicht hyperinflationären Tochtergesellschaft durch eine hyperinflationäre Muttergesellschaft; und
  • Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Ein neues Mitglied des IFRS Interpretations Committee und vier Wiederberufungen

15.07.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Yanli Liu zum Mitglied des IFRS Interpretations Committee bekannt gegeben. Vier bestehende Mitglieder wurden wiederberufen. Alle Mitglieder werden für eine dreijährige Amtszeit berufen, die am 1. Juli 2022 in Kraft trat.

Liu löst Zheng Yang ab, dessen zweite und letzte Amtszeit am 30. Juni 2022 endete.

Wiederberufen wurden Lisa Bomba, Jens Freiberg, Karsten Ganssauge und Brian O’Donovan.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Stiftung gibt zwei weitere ISSB-Gründungsmitglieder bekannt

14.07.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Tae-Young Paik und Elizabeth Seeger zu Boardmitgliedern des ISSB bekanntgegeben. In der Pressemitteilung heißt es, dass sich die Ernennung der übrigen Boardmitglieder in einem "fortgeschrittenen Stadium" befindet.

Paik ist seit über 30 Jahren als Wissenschaftler und politischer Berater für Rechnungswesen und Nachhaltigkeit sowohl in Korea als auch international tätig. Derzeit ist er Professor für Rechnungswesen an der Sungkyunkwan-Universität in Seoul und Vorsitzender des Komitees für Nachhaltigkeitsbewertung und -angaben in der G7 Korea Impact Alliance. Bis vor Kurzem war er Präsident der Korea Accounting Association.

Seeger kommt vom globalen Investmentunternehmen KKR zum ISSB, wo sie als Managing Director, Sustainable Investing, für die Überwachung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen im gesamten Investitionsprozess von KKR verantwortlich war. Seit 2017 ist sie außerdem Mitglied des SASB Standards Board.

Paik und Seeger werden für eine dreijährige Amtszeit ernannt, die im Juli bzw. November 2022 beginnt.

Die Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Ernennungen ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

ESMA unterstützt ausdrücklich die Arbeit des ISSB

14.07.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zu den beiden ISSB-Entwürfen 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und 'Klimabezogene Angaben' Stellung genommen. Die Stellungnahme enthält eine lange Einleitung, in der die Beziehung zwischen den europäischen Nachhaltigkeitsstandards und den ISSB-Standards erörtert wird.

Die Stellungnahme beginnt mit einer Erläuterung der europäischen Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Finanzen, wobei unter anderem die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) erwähnt werden. In der Stellungnahme wird dabei auf Folgendes hingewiesen:

ESMA unterstützt diese Bemühungen der EU voll und ganz und leistet einen aktiven Beitrag dazu. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein besserer Informationsfluss über die gesamte Kette nachhaltiger Investitionen, auch für KMU, gewährleistet werden muss, wie kürzlich von der G7 hervorgehoben wurde, und dass der Übergang zu einem nachhaltigeren Wirtschafts- und Finanzsystem nicht nur innerhalb der EU, sondern auch auf globaler Ebene wirksam unterstützt werden muss. Zu diesem Zweck ist es nach Ansicht der ESMA notwendig, dass die regionale Standardisierung, vor allem in Europa, und die internationalen Bemühungen Hand in Hand gehen. Beide Bemühungen sollten ein Zielszenario ermöglichen, in dem sich Emittenten auf qualitativ hochwertige Berichtsstandards verlassen können, die konsistent, interoperabel und so weit wie möglich global und, wo nötig, regional oder rechtskreisspezifisch sind.

ESMA begrüßt die Initiative der IFRS-Stiftung, einige der bestehenden Standardsetzungs- und Rahmenkonzepte zu konsolidieren, und unterstützt nachdrücklich die Arbeit des ISSB mit dem Ziel, ein gemeinsames Paket international anerkannter, qualitativ hochwertiger Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen, das als globale Grundlinie dienen könnte. ESMA ist der Ansicht, dass der ISSB eine wichtige Rolle bei der Zusammenführung der relevanten Akteure spielen und dazu beitragen kann, eine international vereinbarte Grundlinie von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu schaffen. ESMA betont, dass eine globale Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unabdingbar ist:

Ohne eine solche Lösung besteht die Gefahr einer weiteren Fragmentierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit steigenden Kosten und Risiken für die Anlegergemeinschaft sowie für international tätige Emittenten, was letztlich zu größeren Schwierigkeiten bei der Umsetzung des dringend benötigten Übergangs zur Nachhaltigkeit führt.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

FSR-Fortschrittsbericht in Bezug auf die Adressierung von klimabedingten Finanzrisiken

14.07.2022

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren der G20 einen ersten jährlichen Forschrittsbericht zu seinem Fahrplan vom Juli 2021 zur Adressierung klimabedingter Finanzrisiken zur Billigung vorgelegt.

Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte, die die Standardisierungsgremien und andere internationale Organisationen bei den im Rahmen des Fahrplans von 2021 koordinierten Maßnahmen erzielt haben, zeigt Bereiche auf, denen weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, und enthält gegebenenfalls Aktualisierungen der detaillierten Fahrplanmaßnahmen.

In dem Bericht wird festgestellt, dass in allen vier Blöcken des Fahrplans ermutigende Fortschritte erzielt worden sind. Zu den Angaben von Unternehmen heißt es:

Ein Meilenstein war die Veröffentlichung von zwei Entwürfen durch den neu gegründeten International Sustainability Standards Board (ISSB) zu klima- und allgemeinen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben. Die rechtzeitige Herausgabe eines endgültigen globalen Standards für die Grundlinien der Klimaberichterstattung, der vom Markt übernommen werden kann, ist angesichts der weltweiten Marktnachfrage nach konsistenten, vergleichbaren und entscheidungsnützlichen Angaben zu klimabezogenen Risiken und Chancen von entscheidender Bedeutung. Neben einem globalen Standard für die Grundlinien der Klimaberichterstattung wird auch die Bedeutung globaler Bestätigungsstandards zunehmend erkannt, um die Zuverlässigkeit der Angaben zu erhöhen.

Der FSR betont, dass die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) mit der Überprüfung der ISSB-Standards wichtige Unterstützung leistet, mit dem Ziel, zu prüfen, eine Übernahme für die nationale und grenzüberschreitende Verwendung durch die Mitgliedsbehörden in allen Rechtskreisen empfohlen werden soll.

Im Bericht werden auch andere Initiativen wie in den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union erwähnt, aber es wird auch darauf hingewiesen, dass der FSR und andere Gremien sich weiterhin für einheitliche Ansätze zwischen nationalen und regionalen Initiativen zu Klimaangaben einsetzen.

In Bezug auf die zukünftigen Bereiche, denen Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, stellt der FSR fest, dass die Rechtskreise frühzeitig Maßnahmen zur möglichen Übernahme der ISSB-Standards ergreifen müssen:

Die Arbeit des ISSB an der Finalisierung seiner Standards, die Arbeit der IOSCO an der Übernahme der Standards und die Arbeit der Rechtskreise an der Umsetzung sind wichtige kurzfristige Prioritäten für die Angabe von Informationen. Wenn die IOSCO die ISSB-Standards übernimmt, sollten die Rechtskreise frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die endgültigen globalen Standards für die Grundlinien der Berichterstattung zu prüfen und anzuwenden. Die IOSCO wird versuchen, die Rechtskreise durch ein umfassendes Programm zum Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen und dabei eng mit dem ISSB zusammenarbeiten.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FSR.

Tagesordnung und Papiere für die 8. Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

13.07.2022

Am 21. Juli 2022 wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC per Videokonferenz tagen. Für diese Sitzung sind jetzt die Tagesordnung und Sitzungspapiere verfügbar.

Während seiner 8. Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Sitzung des EFRAG-Boards zu Finanzberichterstattung

13.07.2022

Der EFRAG-Board zu Finanzberichterstattung wird am 14. Juli 2022 in Brüssel tagen.

Themen der Sitzung werden das EFRAG-Forschungsprojekt zu variablen und bedingten Gegenleistungen sowie die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 sein. Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juli 2022

11.07.2022

Der IASB wird vom 18. bis 21. Juli 2022 in seinen Räumen in London tagen und elf Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Lageberichterstattung
  • Vertragliche Cashflow-Merkmale
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im Juli 2022

11.07.2022

Der ISSB wird am 20. und 21. Juli 2022 in seinen Räumen in Frankfurt tagen und zwei Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der ISSB wird folgende Themen erörtern::

  • Konsultation zu Prioritäten bei der Agendabestimmung
  • Klimabezogene Angaben und Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier. Nach der Sitzung werden wir Ihnen einen umfassenden Sitzungsbericht unserer deutschsprachigen Beobachtern bei der Sitzung zur Verfügung stellen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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