Juni

Tagesordnung für die laufende IASB-Sitzung geändert

21.06.2022

Der IASB hält derzeit seine Junisitzung in seinen Büros in London ab. Die morgigen Sitzungsteile sind auf den Nachmittag verlegt worden.

Die Erörterung von

  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
    • Leitlinien zur öffentlichen Rechenschaftspflicht
    • Weitere Vereinfachungen von IFRS 15
    • Übergang zur dritten Version des IFRS für KMU
    • Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten
  • Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
    • Weitere Projektausrichtung und Planung der erneuten Erörterungen

beginnt jetzt um 12:00h britischer Sommerzeit.

Eine aktualisierte Agenda finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der 6. Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

21.06.2022

Am 12. und 13. Mai 2022 hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von dieser Sitzung ist jetzt ein Ergebnisbericht verfügbar.

Während seiner 6. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 ab

20.06.2022

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' abgeschlossen. Der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht hält fest, dass die Standards wie beabsichtigt funktionieren.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht laut dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Obwohl bei der Überprüfung geringfügige Probleme festgestellt wurden, wurde keines von ihnen als von hoher oder mittlerer Priorität eingestuft. Die geringfügigen Probleme, die als niedrig prioritär eingestuft wurden, sind:

  • Tochtergesellschaften, die Investmentgesellschaften sind;
  • Transaktionen, die die Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen verändern;
  • Transaktionen unter Einbeziehung von Unternehmensmänteln;
  • Gemeinsame Vereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 11; und
  • Zusätzliche Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmenn

Der IASB weist darauf hin, dass diese Themen weiter untersucht werden könnten, wenn sie in der nächsten Agendakonsultation als hoch prioritär eingestuft werden. Der Board ermutigt die Interessengruppen auch, Fragen an das IFRS Interpretations Committee zu richten, wenn sie glauben, dass in bestimmten Bereichen zusätzliche Leitlinien erforderlich sind.

Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Abschlussbericht auf der Internetseite des IASB. Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Projektseite zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juni 2022

17.06.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat am 14. und 15. Juni 2022 per Videokonferenz getagt und sechs Themen erörtert.

Erstmalige Erwägung von Sachverhalten

IAS 21 und IAS 29 — Konsolidierung einer nicht hyperinflationären Tochtergesellschaft durch eine hyperinflationäre Muttergesellschaft: Das Committee erhielt eine Einreichung über die Rechnungslegung einer Muttergesellschaft, deren funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes ist, wenn sie ein Tochterunternehmen konsolidiert, dessen funktionale Währung die Währung eines nicht-hochinflationären Landes ist. In der Einreichung wurde die Frage gestellt, ob das Mutterunternehmen bei der Aufstellung seines Konzernabschlusses IAS 29 anwendet, um die Beträge des laufenden Jahres und die Vergleichsbeträge für sein nicht-hochinflationäres Tochterunternehmen in Bezug auf die am Bilanzstichtag geltende Maßeinheit anzupassen. Der Stab kam zu dem Schluss, dass ein Unternehmen die geltenden Vorschriften in IAS 21 und IAS 29 vernünftigerweise dahingehend auslegen könnte, dass entweder keine Anpassung oder eine Anpassung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Tochterunternehmens vorzunehmen ist, und empfahl, weitere Untersuchungen und Einbindungen durchzuführen, um weitere Informationen zu erhalten und zu entscheiden, ob ein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden soll. Das Committee vertrat unterschiedliche Ansichten darüber, ob eine Anpassung, eine Nichtanpassung oder eine Wahl der Rechnungslegungsmethode angemessen sei, und schlug vor, ein eng umrissenes Projekt zu dieser Frage zu initiieren.

IFRS 17 und IAS 21 — Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen: Das Committee erhielt eine Einreichung über die Anwendung von IFRS 17 und IAS 21 auf eine Gruppe von Versicherungsverträgen mit Zahlungsströmen in Fremdwährung. In der Einreichung wurde gefragt, (a) ob ein Unternehmen das Wechselkursrisiko bei der Anwendung von IFRS 17 zur Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen berücksichtigt und (b) wie ein Unternehmen IAS 21 in Verbindung mit IFRS 17 bei der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen in mehreren Währungen anwendet. Der Stab kam zu dem Schluss, dass das Währungsrisiko bei der Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen berücksichtigt wird und ein Unternehmen sein Ermessen bei der Entwicklung und Anwendung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen in mehreren Währungen einsetzt. Das Committee stimmte der fachlichen Analyse zu und beschloss, den Sachverhalt nicht auf seine Standardsetzungsagenda zu setzen, sondern eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen.

Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

IFRS 9 — Durch elektronische Überweisung erhaltene Barmittel als Ausgleich für einen finanziellen Vermögenswert: Bei seiner Sitzung im September 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der es um den Zeitpunkt der Erfassung von Barmitteln ging, die über Bacs, ein formales automatisiertes Abwicklungsverfahren, als Ausgleich für einen finanziellen Vermögenswert eingehen. Der Einreicher fragte, ob es für das Unternehmen akzeptabel ist, die Forderung aus Lieferungen und Leistungen auszubuchen und die Barmittel am Tag der Überweisungsauslösung und nicht am Tag der Abrechnung der Überweisung zu erfassen. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, die zu dem Schluss kommt, dass die Forderung aus Lieferungen und Leistungen im Allgemeinen am Erfüllungstag ausgebucht wird, d. h. an dem Tag, an dem das vertragliche Recht auf die Cashflows aus der Forderung ausläuft. Außerdem sollten Zahlungsmittel am Erfüllungstag erfasst werden, da das Unternehmen nur dann ein Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln von der Bank hat, wenn die Zahlungsmittel auf seinem Bankkonto eingezahlt werden. Fast alle Stellungnehmenden stimmten der Analyse und den Schlussfolgerungen des Committees in der vorläufigen Agendaentscheidung zu. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren und wird dem IASB über die vorgebrachten Bedenken Bericht erstatten.

IAS 37 — Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen: Bei seiner Sitzung im November 2021 erörterte das Committee eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen, das negative Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge generiert hat, eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, die zu dem Schluss kommt, dass ein Unternehmen, das negative Gutschriften generiert hat, eine Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht. Die meisten Stellungnehmenden stimmten den Schlussfolgerungen des Committee und der vorläufigen Agendaentscheidung zu (oder widersprachen ihnen nicht), äußerten sich jedoch zu verschiedenen Aspekten der Analyse. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital: Bei seiner Sitzung im März 2022 erörterte das Committee eine Einreichung, in der es um die Frage ging, ob eine SPAC von ihr ausgegebene börsennotierte Anteile als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente unter Anwendung von IAS 32 klassifiziert. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, in der es zu dem Schluss kam, dass die Frage zu eng gefasst ist, um vom Committee isoliert betrachtet zu werden, und dass sie besser im Rahmen des IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital behandelt werden sollte. Alle Stellungnehmenden stimmten der vorläufigen Agendaentscheidung zu. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IFRS 17 — Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen: Bei seiner Sitzung im März 2022 erörterte das Committee eine Einreichung zur Frage, wie unter Anwendung von IFRS 17:B119(a) der Umfang der Leistungen aus einer Gruppe von Sofortrentenverträgen zu ermitteln ist. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, die zu dem Schluss kommt, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung des Umfangs der in jeder Periode erbrachten Leistungen den Ansatz der konstanten jährlichen Leistung anwendet. Nach diesem Ansatz werden die Leistungen anhand des für die Periode zu zahlenden Anspruchsbetrags bestimmt. Während einige Stellungnehmende die fachliche Analyse und Schlussfolgerung unterstützten, waren viele Stellungnehmende mit Aspekten der fachlichen Analyse und den Schlussfolgerungen des Committee in der vorläufigen Agendaentscheidung nicht einverstanden. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

Laufende Arbeiten: Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee nicht bereits vorgelegt wurden.

FASB nimmt Projekt zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten von seiner Agenda

17.06.2022

Während seiner Sitzung am Mittwoch beschloss der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) einstimmig, das sein seit vier Jahren betriebenes Projekt zur Vereinfachung der Berechnung von Wertminderungen bei Geschäfts- oder Firmenwerten zu beenden.

Während die Ansätze des IASB und des FASB in Bezug auf die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten seit geraumer Zeit weitgehend übereinstimmten, schienen die Boards in letzter Zeit getrennte Wege zu gehen.

Im Juli 2019 veröffentlichte der FASB eine Einladung zur Stellungnahme Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill, in der er festhielt, dass er erwäge, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte. Im Dezember 2020 hatte der FASB während der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen vorläufig beschlossen, die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder einzuführen (siehe die Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen auf der Internetseite des FASB). Das für die Sitzung am Mittwoch vorbereitete Agendapapier (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB) weist bei den wichtigsten bisherigen vorläufigen Entscheidungen insbesondere auf folgende hin:

  • Lineare Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten über einen Standardzeitraum von 10 Jahren oder über einen geschätzten Zeitraum (unter Verwendung einer offenen Liste von zu berücksichtigenden Faktoren), begrenzt auf eine Obergrenze von 25 Jahren.
  • Eine Neubeurteilung des Abschreibungszeitraums wäre verboten.

Der IASB hat sich ebenfalls mit der Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, die Abschreibung nicht wieder einzuführen, und sich stattdessen auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung zu konzentrieren. Entsprechend heißt es in dem im März 2020 veröffentlichten Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung: "Der Board ist zu der vorläufigen Sichtweise gelangt, dass ein reiner Wertminderungsansatz beibehalten werden sollte."

Der IASB treibt sein Projekt weiter voran, und in dem jüngsten Agendapapier zum Projekt vom Mai 2022 (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB) heißt es, dass der Stab beabsichtigt, den IASB im vierten Quartal 2022 zu fragen, ob das Projekt von der Forschungsphase in die Phase der Standardsetzung übergehen soll. (Das Agendapapier wurde vor der Entscheidung des FASB am Mittwoch verfasst).

Während die Meinungen darüber, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden sollte, geteilt sind, wird nach wie vor eine Konvergenz zwischen den Ansätzen des FASB und des IASB gefordert.

Das Ergebnis einer Befragung der Mitglieder des CFA Institutes im Dezember 2021 ergab, dass die Mehrheit der Stellungnehmenden (58 %) die Beibehaltung des Wertminderungsansatzes befürworteten (mit Verbesserungen), und nur 31 % der Stellungnehmenden befürworteten die Wiedereinführung der Abschreibung. Gleichzeitig hieß es in der Studie:

Die Stellungnehmenden waren sich vehement darin einig, dass der IASB und der FASB bei der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts (90 %) und bei der Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts (94 %) denselben Ansatz verfolgen sollten.

Auch in einer Erklärung von IOSCO, die im Februar 2021 veröffentlicht wurde, hieß es:

Wir stellen fest, dass die Vergleichbarkeit von Abschlüssen nach IFRS und US-GAAP größer ist, wenn die Vorschriften von US-GAAP und IFRS zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten so weit wie möglich angeglichen werden. [...] Wir sind der Meinung, dass die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Konvergenz in diesem Bereich weiterhin eine wichtige Überlegung für den IASB und den FASB sein sollte.

Erst kürzlich hat der kommissarischer Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Paul Munter, in einer Erklärung vom Februar 2022 (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC) angemahnt, dass die Entscheidungen des FASB die erheblichen Meinungsunterschiede berücksichtigen müssen, die von Anlegern und anderen Interessengruppen in Bezug auf das Projekt des FASB zu Geschäfts- oder Firmenwerten geäußert wurden, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben werden sollte. Er schrieb:

Wir betonen die Bedeutung eines soliden Prozesses und einer soliden Analyse, um etwaige Änderungen bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu begründen, die unter anderem die Frage beinhalten, inwieweit eine internationale Konvergenz in diesem Bereich im öffentlichen Interesse notwendig oder angemessen ist.

Der FASB hat nur eine kurze Erklärung von einem Satz zu seiner Entscheidung in seiner Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen des Boards veröffentlicht (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Eine Aufzeichnung des entsprechenden Sitzungsteils (ca. 30 Minuten) ist allerdings auf YouTube verfügbar.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

17.06.2022

Am 22. Juni 2022 wird der gemeinsame Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen. Am 23. Juni folgen Sitzungen des Fachausschusses Finanzberichterstattung und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung in getrennten Videokonferenzen. Papiere für alle drei Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 28. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • ESRS-Umsetzung der CSRD-Prinzipien
  • IASB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 7. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im Juli 2022
  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 7. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ISSB-Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben
  • ESRS 2
  • ESRS S1-4
  • ESRS E1
  • ESRS E2-5
  • ESRS G1-2
  • Priorisierung

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Deutsche Übersetzung des Snapshots zu den beiden ISSB-Standardentwürfen

15.06.2022

Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des International Sustainability Standards Board (ISSB) haben im März 2022 Entwürfe der ersten beiden ISSb-Standards veröffentlicht und zu diesen einen zusammenfassenden 'Snapshot' verfasst.

Das DRSC hat diesen 17-seitigen Snapshot, in dem die wichtigsten Punkte der Entwürfe ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben erläutert werden ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung kann hier auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

14.06.2022

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 11. und 12. Juli 2022 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen::

Montag, 11. Juli 2022 (9:30h-17:15h)

  • Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Ratschläge von ASAF-Mitgliedern zu Aspekten der vorläufigen Sichtweisen in Bezug auf Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen, die in dem Diskussionspapier beschrieben werden
  • Dynamisches Risikomanagement — Anmerkungen der ASAF-Mitglieder zu der Frage, ob Eigenkapital im Modell des dynamischen Risikomanagements designiert werden kann
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Ansichten der ASAF-Mitglieder darüber, ob einige der aufgeworfenen Anwendungsfragen zur Einreichung beim IFRS Interpretations Committee geeignet sein könnten
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Ansichten der ASAF-Mitglieder darüber, ob die bisherigen vorläufigen Entscheidungen des IASB zu Finanzinstrumenten mit bedingten Erfüllungsrückstellungen und den Auswirkungen von Gesetzen auf die Vertragsbedingungen Praxisfragen lösen oder unbeabsichtigte Folgen haben würden

Dienstag, 12. Juli 2022 (9:15h-16:00h)

  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — Ratschläge von ASAF-Mitgliedern zu den nächsten Schritten für das Projekt
  • Primäre Abschlussbestandteile — Ratschläge von ASAF-Mitgliedern zu den jüngsten Diskussionen über ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen und über die Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben — Ansichten der ASAF-Mitglieder zum Zusammenspiel zwischen lokalen Vorschriften und dem vorgeschlagenen IFRS
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — Aktuelle Informationen über das Projekt und den kommenden Entwurf
  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Checklisten 2022

13.06.2022

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2022 und eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

In der allgemeinen IFRS-Checkliste werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften, wie sie in den IFRS, die zum 31. Dezember 2021 in Kraft waren, genannt werden, zusammengefasst.

Die IAS 34-Checkliste ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 31. Dezember 2021 wider.

Öffentliche Diskussion von DRSC und EFRAG zu den ESRS-Entwürfen mit reger Teilnahme

13.06.2022

Das DRSC und die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) haben am 10. Juni 2022 in Kooperation mit dem Deutschen Aktieninstitut, econsense, ESMT, GDV und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung zu einer öffentlichen Diskussion zu den Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) eingeladen. Die Veranstaltung erfuhr regen Zuspruch.

Zur Veranstaltung wurde jetzt ein Kurzbericht auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht (eine ausführliche Zusammenfassung ist avisiert). Außerdem können die bei der Veranstaltung gezeigten Präsentationsfolien auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Hinweis: Am 22. Juli 2022 wurde auf der Internetseite des DRSC auch ein englischsprachiges Protokoll von der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Correction list for hyphenation

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