IDW-Stellungnahme zu den von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Angabevorschriften

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22.06.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu der von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagenen Regelung genommen, nach der börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

In seiner Stellungnahme zu den SEC-Vorschlägen spricht sich das IDW dafür aus, dass den ausländischen Emittenten gestattet wird, ihre Berichterstattung nach anderen Vorschriften als den SEC-Regeln zu erstellen. Das IDW merkte an, dass die in Kürze zu erwartende EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eine derartige Alternative darstellen könnte.

Außerdem hält das IDW in seiner Stellungnahme fest, dass es die Bemühungen des International Sustainability Standards Board (ISSB), eine grundlegende Ausrichtung für das weltweite Nachhaltigkeitsreporting anzustreben, unterstützt und daher auch die Aktivitäten der jüngst beim ISSB eingerichteten "Jurisdictional Working Group", der u.a. sowohl die EU-Kommission als auch die SEC angehören, begrüßt.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

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