IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 ab

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20.06.2022

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' abgeschlossen. Der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht hält fest, dass die Standards wie beabsichtigt funktionieren.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht laut dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Obwohl bei der Überprüfung geringfügige Probleme festgestellt wurden, wurde keines von ihnen als von hoher oder mittlerer Priorität eingestuft. Die geringfügigen Probleme, die als niedrig prioritär eingestuft wurden, sind:

  • Tochtergesellschaften, die Investmentgesellschaften sind;
  • Transaktionen, die die Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen verändern;
  • Transaktionen unter Einbeziehung von Unternehmensmänteln;
  • Gemeinsame Vereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 11; und
  • Zusätzliche Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmenn

Der IASB weist darauf hin, dass diese Themen weiter untersucht werden könnten, wenn sie in der nächsten Agendakonsultation als hoch prioritär eingestuft werden. Der Board ermutigt die Interessengruppen auch, Fragen an das IFRS Interpretations Committee zu richten, wenn sie glauben, dass in bestimmten Bereichen zusätzliche Leitlinien erforderlich sind.

Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Abschlussbericht auf der Internetseite des IASB. Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Projektseite zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12.

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