Europäisches Parlament und Europäischer Rat erzielen vorläufige Einigung über CSRD

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22.06.2022

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt.

Ziel der vorgeschlagenen CSRD ist die Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um das Potenzial des europäischen Binnenmarktes besser zu nutzen und zum Übergang zu einem vollständig nachhaltigen und inklusiven Wirtschafts- und Finanzsystem im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung beizutragen.

Während der detaillierte vereinbarte Text noch nicht vorliegt, wurden die folgenden Informationen durch die Pressemitteilungen des Rates und des Parlaments bekannt gegeben:

  • Die CSRD-Vorschriften werden für große börsennotierte und nicht börsennotierte EU-Unternehmen (mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme / mehr als 40 Mio. EUR Nettoumsatz / mehr als 250 Beschäftigte) und börsennotierte KMU gelten (für KMU wäre während eines Übergangszeitraums bis 2028 eine Ausnahmeregelung möglich); sie werden auch für Nicht-EU-Unternehmen gelten, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU haben.
    • Die Berichterstattung im Rahmen der CSRD wird schrittweise erfolgen:
      • 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen;
      • 1. Januar 2025 für Unternehmen, die derzeit nicht unter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung fallen, und
      • 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.
    • Die Berichterstattung muss von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer oder Zertifizierer zertifiziert werden; die Berichterstattung außereuropäischer Unternehmen muss ebenfalls zertifiziert werden, entweder von einem europäischen Prüfer oder von einem in einem Drittland ansässigen Prüfer.

    Das Parlament und der Rat müssen der vorläufigen Vereinbarung noch formell zustimmen.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen, die von den beiden Einrichtungen auf ihren jeweiligen Internetseiten veröffentlicht wurden:

    In unserem iGAAP fokussiert — Nachhaltigkeitsberichterstattung — Politische Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die Eckpunkte dieser Einigung in deutscher Sprache dargestellt.

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