Juni

DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

30.06.2022

Im August 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bessere Informationen über immaterielle Werte – was ist der beste Weg vorwärts?' veröffentlicht. Das DRSC hat jetzt seine Stellungnahme zum Diskussionspapier veröffentlicht.

In dem Diskussionspapier erörtert EFRAG drei mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte.

In seiner Stellungnahme spricht sich das DRSC im Hinblick auf das breite Spektrum unterschiedlicher immaterieller Werte und Ressourcen dafür aus, die drei Ansätze zu kombinieren. Das größte Potential sieht das DRSC allerdings in dem im Diskussionspapier dargestellten zweiten Ansatz bezüglich der Aufnahme von Abgabepflichten zu spezifischen immateriellen Werten.

Weiterhin hebt das DRSC in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit einer kohärenten, konsistenten und integrierten Berichterstattung über immaterielle Werte hervor. Eine Verknüpfung mit der Nachberichtsberichterstattung wird als äußerst wichtig herausgestellt. Darüber hinaus fordert das DRSC, weitere Aktivitäten des EFRAG-Projekts mit den finalen CSRD-Bestimmungen und künftigen ESRS sowie den Aktivitäten von IASB und ISSB abzustimmen. Divergierende Anforderungen sollten vermieden werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

ESRS-Einbindungsveranstaltung mit Schwerpunkt auf KMU

30.06.2022

Am 8. Juli 2022 wird die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Gastgeber einer gemeinsamen Einbindungsveranstaltung in Brüssel sein, bei der die im April veröffentlichten Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) erörtert werden sollen. Die Veranstaltung wird einen besonderen Schwerpunkt auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) legen.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

UN veröffentlicht Erklärung zu den Entwürfen des ISSB

29.06.2022

Mehrere Organisationen der Vereinten Nationen (UN) haben in einer gemeinsamen Erklärung auf die vorgeschlagenen Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) reagiert.

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass die vom ISSB entwickelten Standards eine einmalige Chance darstellen. Sie können die weltweite Konvergenz der Angaben zur Nachhaltigkeit unterstützen, eine gemeinsame Grundlinie für die Berichterstattung schaffen und dazu beitragen, dass nachhaltigkeitsbezogene Themen in die reguläre Unternehmensstrategie und -leitung einbezogen werden.

In der Erklärung wird jedoch auch davor gewarnt, dass eine enge Auslegung des Unternehmenswerts dazu führen könnte, dass die ISSB-Standards wichtige Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen unberücksichtigt lassen, und dass die ISSB-Standards zu einer selektiven Angabe durch die berichtenden Unternehmen führen könnten. 

Die Erklärung enthält auch Vorschläge für zusätzliche Elemente, die bei der Verbesserung der Standards berücksichtigt werden könnten:

  • Aufnahme klarer Leitlinien dazu, was eine angemessene Nachhaltigkeitsanalyse und -steuerung ausmacht;
  • Ermutigung der Unternehmen, sich Nachhaltigkeitsziele zu setzen;
  • Vorschrift von geographisch kontextualisierten Angaben; und 
  • die Einführung eines expliziten langfristigen Zeithorizonts. 

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der UN.

Konsolidierung von IFRS-Stiftung und Value Reporting Foundation um einen Monat verzögert

29.06.2022

Die erst letzte Woche beschlossene Konsolidierung der Value Reporting Foundation (VRF) in die IFRS-Stiftung wurde um einen Monat verschoben. Die Konsolidierung wird nun am 1. August 2022 in Kraft treten.

In der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung wird darauf hingewiesen, dass der zusätzliche Monat benötigt wird, um die verbleibenden Verfahren zur Vollendung der rechtlichen Konsolidierung abzuschließen.

Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Einrichtung einer ISSB-Präsenz in Montreal

28.06.2022

Während der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die derzeit in Montreal stattfindet, haben die Treuhänder eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die finanzielle Unterstützung der Regierung Kanadas und der Regierung von Quebec für den International Sustainability Standards Board (ISSB) zu erhalten.

Diese Unterstützung wird der IFRS-Stiftung helfen, den ISSB im kanadischen Nachhaltigkeitsumfeld vollständig zu etablieren. Im Gegenzug hat sich die IFRS-Stiftung verpflichtet, erste Sitzungen des ISSB im Oktober und Dezember 2022 in Montreal anzusetzen und das erste ISSB-Symposium in Montreal zu veranstalten, wobei die genauen Termine noch zu bestätigen sind.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Rede des Vorsitzenden des Boards von IOSCO auf der Konferenz der IFRS-Stiftung

28.06.2022

Am 23. Juni 2022 erläuterte Ashley Alder, Chief Executive Officer der Securities and Futures Commission (SFC) von Hongkong und Vorsitzender des Boards der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO), in einer Rede auf der Konferenz der IFRS-Stiftung den weiteren Weg für die Übernahme künftiger Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) durch die IOSCO. Eine ausführliche Zusammenfassung der Rede ist jetzt auf der Internetseite der SFC verfügbar.

In seiner Rede wies Alder darauf hin, dass die IOSCO mit der Übernahme der Standards ein starkes Signal an ihre zahlreichen Mitglieder unter den Marktaufsichtsbehörden senden würde, damit diese prüfen, wie sie die Standards in ihren eigenen Rechtskreisen übernehmen könnten.

Während der entscheidende Schritt bei der Evaluierung der ISSB-Standards und ihrer endgültigen Übernahme darin bestehe, zu prüfen, inwieweit und wie sie in der Praxis übernommen werden können, gebe es auch detailliertere Punkte, die von der IOSCO zu berücksichtigen seien:

  • die ISSB-Standards sollten mit den bestehenden Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsstandards kompatibel und verbunden sein - sie sollten als "Brücke" dienen;
  • sie sollten als gemeinsame Grundlage für Vorschriften der Rechtskreise dienen und diese mit Hilfe eines Bausteinkonzepts interoperabel machen;
  • sie sollten das Maß an Konsistenz bieten, das erforderlich ist, um die Märkte in die Lage zu versetzen, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zuverlässig zu bewerten und die Kapitalallokation zu unterstützen; und
  • sie sollten die Grundlage für die Entwicklung eines glaubwürdigen Rahmenkonzepts für die Qualitätssicherung bilden.

Alder betonte, dass er der festen Überzeugung sei, dass der ISSB der glaubwürdigste Mechanismus sei, um die oben genannten Ziele zu erreichen und eine Grundlinie für Standards zur Angabe von Klimainformationen zu schaffen.

Alder ging auch auf die Beziehung zwischen den Angaben zur Nachhaltigkeit und den traditionellen Abschlüssen ein und stellte fest, dass dies zunehmend an Bedeutung gewonnen habe. Er schlug vor, dass der ISSB eng mit dem International Accounting Standards Board (IASB) zusammenarbeiten solle, um zu prüfen, wie die Ersteller ermutigt werden könnten, die für die Berechnung des Unternehmenswertes aus einer quantitativen Perspektive relevanten Faktoren zu entwickeln und zu überlegen, wie diese Berechnung mit den traditionellen Abschlüssen verbunden werden könne. Das übergeordnete Ziel sei es, die Kluft zwischen den herkömmlichen Finanzangaben und den auf dem Konzept des Unternehmenswertes basierenden Nachhaltigkeitsangaben des ISSB zu überbrücken, so dass sie in Kombination ein vollständiges Bild ergeben.

Die vollständige Zusammenfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der SFC.

G7 begrüßt die Fortschritte des ISSB bei der Entwicklung einer globalen Grundlinie für Nachhaltigkeitsangaben

28.06.2022

Im Anschluss an den Gipfel der Staats- und Regierungschefs der G7 2022 wurde eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der die Notwendigkeit einer Umstellung der gesamten Wirtschaft auf Nachhaltigkeit, Netto-Null-Prozesse und naturfreundliche Ergebnisse betont wird, um einen nachhaltigen Planeten zu schaffen.

In der Erklärung werden die Arbeit und die Fortschritte des International Sustainability Standards Board (ISSB) erwähnt und die Notwendigkeit von Nachhaltigkeitsangaben für die Mobilisierung von Finanzmitteln des Privatsektors zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft hervorgehoben. Es wird festgestellt:

Wir begrüßen die Einsetzung des International Sustainability Standards Board (ISSB) und seine Fortschritte bei der Arbeit an einer globalen Grundlinie für Nachhaltigkeitsberichte. Wir unterstützen verpflichtende klimabezogene Finanzangaben und sehen den Empfehlungen der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures erwartungsvoll entgegen.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der G7.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB und des ISSB (Juni 2022)

27.06.2022

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Juni 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Einige Änderungen betreffen erstmals auch Projekte des ISSB.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 30. Mai 2022.

Standardsetzung

  • Klimabezogene Angaben — Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im vierten Quartal 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2022)
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — der IASB hat entschieden, als nächsten Projektschritt einen endgültigen Standard zu veröffentlichen (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — nach Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird der IASB als nächsten Schritt jetzt im dritten Quartal 2022 über die weitere Projektausrichtung entscheiden
  • Dynamisches Risikomanagement — nach der Entscheidung über die weitere Projektausrichtung will der IASB jetzt als nächsten Projektschritt einen Entwurf veröffentlichen (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Allgemeine Vorschriften — Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im vierten Quartal 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2022)

Standardpflege

  • Vertragliche Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten — dieses Projekt wurde vom Standardsetzungsprogramm in das Standardpflegeprogramm verschoben
  • Mangel an Umtauschbarkeit — der Eintrag dazu, wann eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung erwartet wird, wurde entfernt
  • Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig — nach Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird der IASB als nächsten Schritt jetzt im dritten Quartal 2022 endgültige Änderungen herausgeben
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Juli 2022 erörtert werden (zuvor: Juni 2022)

Forschungsprojekte

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im vierten Quartal 2022 erwartet (zuvor. zweites Halbjahr 2022)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 — das Projekt wurde, nachdem es mit einer Zusammenfassung der Rückmeldungen abgeschlossen wurde, aus dem Arbeitsprogramm genommen

Sonstige Projekte

  • IFRS-Taxonomie zu Nachhaltigkeitsangaben — Rückmeldungen zur Bitte des Stabs um Rückmeldungen sollen jetzt im vierten Quartal 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2022)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen und Praxisergänzungen 2022 — dieses Projekt wurde zuvor mit der Jahresbezeichnung 2021 geführt

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 30. Mai 2022 und 27. Juni 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    Fachausschüsse des DRSC — Sitzungen

    24.06.2022

    Am 22. Juni 2022 hat der gemeinsame Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Am 23. Juni folgten Sitzungen des Fachausschusses Finanzberichterstattung und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung in getrennten Videokonferenzen. Mitschnitte von allen drei Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt. Außerdem ist ein Ergebnisbericht von der letzten Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung verfügbar.

    Während seiner 28. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

    • ESRS-Umsetzung der CSRD-Prinzipien
    • IASB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

    Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während seiner 7. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

    • Interpretationsaktivitäten
    • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im Juli 2022
    • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

    Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während seiner 7. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

    • ISSB-Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben
    • ESRS 2
    • ESRS S1-4
    • ESRS E1
    • ESRS E2-5
    • ESRS G1-2
    • Priorisierung

    Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Den außerdem zur Verfügung gestellten Ergebnisbericht von der 6. Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung finden Sie hier.

    IASB-Vorsitzender erörtert das Arbeitsprogramm des IASB

    24.06.2022

    Der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow erläuterte auf der derzeit in London stattfindenden Konferenz der IFRS-Stiftung die Entscheidungen des IASB zu seinem Arbeitsprogramm, die sich aus den Ergebnissen der dritten Agendakonsultation des IASB ergeben, sowie die Gründe für diese Entscheidungen.

    Barckow fasste seine Ausführungen in fünf Hauptbotschaften zusammen, die der IASB von seinen Interessengruppen erhalten hat:

    • Fertigstellung des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB. Der IASB wird der Fertigstellung der derzeit auf der Tagesordnung stehenden Projekte Vorrang vor der Aufnahme neuer Projekte einräumen. Er geht davon aus, dass er die Beratungen über seine laufenden Projekte während des gesamten Jahres 2022 und größtenteils (wenn nicht sogar zu Gänze) im Jahr 2023 fortsetzen wird. Barckow beschrieb die Projekte zu primären Abschlussbestandteilen, zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen als "in einer intensiven Phase der Entscheidungsfindung" befindlich.
    • Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB. Obwohl Standardsetzung die Hauptaktivität des IASB ist, unterstützt er auch die einheitliche Anwendung der IFRS, fördert die digitale Nutzung von Finanzberichten und beteiligt sich aktiv an der Einbindung von Interessengruppen auf der ganzen Welt. Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB in etwa richtig ist. Es wurde jedoch gefordert, die Bemühungen um die digitale Berichterstattung sowie die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Standards zu verstärken. Der IASB wird daher eine leichte Aufstockung in diesen beiden Bereichen vorsehen.
    • Zwei neue Projekte in der Forschungspipeline. Der IASB hat die Vorschläge der Interessengruppen für neue Projekte geprüft und sie gegen die Kriterien für die Aufnahme neuer Projekte in seine Agenda und den voraussichtlichen Zeitbedarf für den Abschluss der laufenden Projekte abgewogen. Der IASB hat beschlossen, seiner Forschungspipeline eine umfassende Überarbeitung seines Standards zu immateriellen Vermögenswerten, IAS 38, und ein Projekt zur Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängenden Fragen hinzuzufügen.
    • Klimabezogene Risiken als Projekt in der Standardpflegepipeline. Da der IASB bereits Leitlinien zur Berücksichtigung klimabezogener Risiken in Abschlüssen veröffentlicht hat, wird es sich hierbei nicht um ein eigenständiges, umfassendes Projekt handeln. Der IASB will untersuchen, ob es bei der heutigen Berichterstattung in den Abschlüssen der Unternehmen Mängel gibt und, falls ja, ob diese Mängel auf Defizite in seiner Literatur zurückzuführen sind. Dabei ist auch die Interaktion mit dem ISSB zu berücksichtigen.
    • Eine begrenzte Reserveliste von zwei weiteren Projekten. Der IASB hat beschlossen, eine Reserveliste von Projekten zu erstellen und dieser die Themen Geschäftssegmente und Schadstoffbepreisungsmechanismen hinzuzufügen. Sie werden nur dann in das Arbeitsprogramm aufgenommen, wenn unerwartet zusätzliche Kapazitäten verfügbar werden. Wenn sie nicht aktiviert werden, werden sie in die nächste Agendakonsultation aufgenommen.

    Barckow schloss seine Ausführungen mit einer kurzen Erörterung der Verbindungen zwischen dem IASB und dem ISSB und der Frage, wo sich Projekte auf der Agenda der beiden Boards überschneiden könnten. Das vollständige Redemanuskript in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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