Plattform für nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht zwei Berichte zur EU-Umwelttaxonomie

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31.03.2022

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen berät die Europäische Kommission bei der (Weiter-)Entwicklung der EU-Taxonomie. Am 29. März 2022 hat sie einen Bericht mit Vorschlägen zur Erweiterung der bestehenden EU-Umwelttaxonomie veröffentlicht. Am 30. März 2022 folgte ein Bericht mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und Vorschlägen für neue technische Bewertungskriterien für alle Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie.

Vorschläge zur Erweiterung der bestehenden EU-Umwelttaxonomie

Bisher können Wirtschaftstätigkeiten entweder einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel der EU-Umwelttaxonomie leisten oder nicht. Der Bericht der Plattform schlägt neben der Kategorie „wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel“ (grüne Kategorie) folgende Kategorien vor:

  • „wesentliche Beeinträchtigung mindestens eines Umweltzieles“ (rote Kategorie),
  • „Zwischentätigkeiten“ (gelbe Kategorie) und
  • „Wirtschaftstätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen“ (graue Kategorie).

Durch die Erweiterung sollen Unternehmen darstellen können, dass eine Wirtschaftstätigkeit bspw. vorher Umweltziele wesentlich beeinträchtigt hat und nach einer gewissen Zeit und durch Investitionen nun zu einer Zwischentätigkeit geworden ist. Der Bericht enthält neben Vorschlägen zur Erweiterung der EU-Umwelttaxonomie auch einen möglichen Zeitplan für weitere Schritte bei der Umsetzung.

Der englischsprachige Bericht ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.

Vorschläge zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und Vorschläge für neue technische Bewertungskriterien

Ziel des Berichts ist es, die bestehende EU-Umwelttaxonomie zu vervollständigen, da zum einen bisher bspw. keine Wirtschaftstätigkeiten im Agrarsektor in der EU-Umwelttaxonomie erfasst werden. Zum anderen wurden technische Bewertungskriterien bisher nur für die beiden klimabezogenen Umweltziele bestimmt. Deshalb enthält der Bericht primär technische Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Umweltziele. Zudem werden Vorschläge für die weitere Arbeit an der EU-Umwelttaxonomie gemacht, insb. im Hinblick auf die Überprüfung der Kriterien für erhebliche Beeinträchtigungen der Umweltziele.

Der englischsprachige Bericht und ein zugehöriger Anhang sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.

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