DPOC genehmigt die Veröffentlichung der ISSB-Entwürfe

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21.03.2022

In seiner zusätzlichen Sitzung heute Morgen bestätigte der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC), dass er keine Einwände dagegen hat, dass der ISSB-Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende die Entwürfe 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und 'Klimabezogene Angaben' veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist.

Die Satzung der IFRS-Stiftung räumt dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB die Möglichkeit ein, Entwürfe zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Standardsetzung in diesem Bereich als dringlich angesehen wird, und obwohl das Verfahren zur Ernennung der ISSB-Mitglieder bereits begonnen hat, könnte es noch eine Weile dauern, bis der ISSB beschlussfähig ist. Die Gewährung der Option beruhte auf der Prämisse, dass die Entwürfe auf der ausgereiften und qualitativ hochwertigen Vorarbeit der TRWG aufbauen und im Allgemeinen auf etablierten Rahmenwerken aufbauen. Dennoch bedarf die Veröffentlichung der Entwürfe der Beaufsichtigung und Genehmigung durch den DPOC.

Während der Sitzung erläuterte die ISSB-Führung, dass es ihrer Meinung nach zwei wesentliche Vorteile hat, die Entwürfe zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist. Nämlich um:

  • die Standardsetzung rasch voranzutreiben; und
  • den Umfang zu klären und die Interoperabilität mit Vorschriften verschiedener Rechtskreise zu demonstrieren.

Sie erklärten, dass eine Verzögerung der Veröffentlichung der Entwürfe, um ihre Erörterung durch den ISSB zu ermöglichen, eine Verzögerung von mindestens einem Vierteljahr bedeuten würde, da der ISSB voraussichtlich erst im dritten Quartal 2022 beschlussfähig sein wird. Die Verzögerung könnte sogar noch länger sein, wenn der Board die Vorschläge vor der Veröffentlichung eines Entwurfs aktiv erörtern würde. Angesichts der derzeitigen Qualität der Entwürfe sind der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des ISSB nicht der Ansicht, dass die Vorteile, die sich aus den Erörterungen des ISSB ergeben könnten, erheblich genug wären, um das Verpassen des Zeitfensters für eine Konsultation im zweiten/dritten Quartal zu rechtfertigen. Um das Risiko einer erneuten Veröffentlichung zwecks Stellungnahme zu minimieren, die den gesamten Zeitplan bis zur Finalisierung verlängern würde, sind die Fragen in den Entwürfen so gestaltet, dass sie Antworten zu einem breiten Spektrum von Themen einholen, um die Möglichkeit zu maximieren, Rückmeldungen von Interessengruppen zu erhalten, die in die erneuten Erörterungen des beschlussfähigen ISSB einfließen.

Was die Klärung des Umfangs und den Nachweis der Interoperabilität angeht, so sind der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende der Ansicht, dass diese Klärung von Vorteil sein wird, um die erheblichen Überschneidungen zwischen den Informationen, die den Kapitalmärkten zur Verfügung gestellt werden sollen, und den Informationen, die verschiedene Interessengruppen benötigen, aufzuzeigen. Aktuelle Diskussionen mit Interessengruppen und einer Reihe von Rechtskreisen haben gezeigt, dass der Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines Entwurfs der vom ISSB beabsichtigten globalen Grundlinie kritisch ist, da mehrere Rechtskreise beabsichtigen, in den kommenden Monaten ihre eigenen Entwürfe für rechtskreisspezifische Vorschriften zu veröffentlichen (z. B. die Europäische Union und die Vereinigten Staaten). Die Leitung des ISSB ist der Ansicht, dass, es den Interessengruppen zu ermöglichen, die Entwürfe des ISSB parallel zu den Konsultationen der Rechtskreise zu prüfen, die Interessengruppen in die Lage setzen wird, fundierte und koordinierte Stellungnahmen unterbreiten zu können, was die Interoperabilität weiter unterstützt und es dem ISSB ermöglicht, äußerst wertvolle Rückmeldungen für die Finalisierung seiner Arbeit zu erhalten.

Dieser Argumentation folgend, erteilten die DPOC-Mitglieder dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB einstimmig die Erlaubnis, die beiden Entwürfe zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist, sofern alle nachfolgenden Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten werden.

Ein Bericht von der Sitzung steht auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

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