Bekanntmachung von DRÄS 12

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07.03.2022

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7. März 2022 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Hintergrund der Entwicklung von DRÄS 12 sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).

Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

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