DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen

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22.03.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' genommen. Der Entwurf sieht vor, klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf unterstützt das DRSC den Vorschlag des IASB, dass Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, keine Auswirkungen auf die Klassifizierung zum Abschlussstichtag haben sollen. Gleichwohl äußert das DRSC Bedenken im Hinblick auf das Ergebnis einer solchen reinen stichtagsbezogenen Betrachtung. Bspw. erscheine eine Klassifizierung als langfristig nicht vollends überzeugend, wenn kurz nach dem Abschlussstichtag eine Verletzung der Nebenbedingungen eingetreten ist und dies nicht berücksichtigt wird.

Ferner stimmt das DRSC grundsätzlich dem Vorschlag zu, dass zusätzliche Angaben im Anhang nützlich sind, um Abschlussadressaten im Hinblick auf das Risiko, dass eine als langfristig klassifizierte Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag rückzahlbar werden könnte, zu informieren. Das DRSC begrüßt daher, dass der IASB zusätzliche Angaben zu Nebenbedingungen vorschlägt. Da es jedoch wahrscheinlich ist, dass der Großteil der Verbindlichkeiten eines Unternehmens an die Einhaltung von Nebenbedingunges geknüpft ist, empfiehlt das DRSC dem IASB, die Angaben auf solche Situationen zu beschränken, in denen ein hohes Risiko besteht, dass das Unternehmen die Nebenbedingungen nicht einhalten kann.

Den vom IASB vorgeschlagenen separaten Bilanzausweis von solchen langfristigen Schulden, die Nebenbedingungen unterliegen, lehnt das DRSC hingegen ab, da davon auszugehen sei, dass fast alle langfristigen Schulden eines Unternehmens in diesem vorgeschlagenen neuen Posten ausgewiesen würden, wodurch der Informationswert dieses Postens eingeschränkt würde.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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