DRSC fordert Möglichkeit der integrierten Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

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30.03.2022

Der Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat in einem Brief an die Europäische Kommission und die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) dazu aufgerufen, bei der Finalisierung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie bei der Erarbeitung von europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) durch EFRAG ein explizites Wahlrecht zur integrierten Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen vorzusehen.

Derzeit seien in der CSRD und den Arbeitspapieren zu den ESRS ausschließlich Möglichkeiten der separaten Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen vorgesehen. Damit würden nicht nur die Verknüpfung zur Finanzberichterstattung, sondern letztlich auch die Entwicklung hin zu einer Integration von Nachhaltigkeit auf Ebene der operativen Unternehmenstätigkeit erschwert.

Zugang zu dem englischsprachigen Schreiben haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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