EFRAG veröffentlicht Konsultationsprozess für seinen SRB

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30.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Beschreibung der Mindestschritte veröffentlicht, die der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) bei der Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) einhalten muss. In der Zusammenfassung werden auch zusätzliche, nicht obligatorische Schritte genannt, die für jedes Projekt in Betracht zu ziehen sind.

In der Beschreibung des zu befolgenden Konsultationsprozesses werden das Ziel der Standardsetzung durch den SRB, die zu befolgenden Prinzipien, die Überwachung des Konsultationsprozesses, die Festlegung der Agenda und die Standardsetzung an sich erörtert. Sie betont die Transparenz (alle Sitzungen müssen öffentlich sein, obwohl geschlossene Sitzungen nach Ermessen des SRB-Vorsitzenden möglich sind, und alle zu erörternden Unterlagen müssen mindestens fünf Tage vor einer Sitzung öffentlich zur Verfügung gestellt werden, allerdings wiederum mit Einschränkungen) und ein solides öffentliches Konsultationsverfahren mit einer Mindestfrist für Stellungnahmen von 120 Tagen (die im Falle eines beschleunigten Verfahrens auf nicht weniger als 60 Tage verkürzt werden kann).

Die vollständige Beschreibung des Konsultationsprozesses steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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