Zwei endgültige EFRAG-Stellungnahmen

  • EFRAG Image

30.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den zwei endgültige Stellungnahmen zu IASB-Entwürfen veröffentlicht: zum Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' und zum Entwurf 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)'.

Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1: EFRAG unterstützt die Vorschrift des Entwurfs, Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen als langfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung der Nebenbedingung nach dem Ende des Berichtszeitraums erforderlich ist. EFRAG hat jedoch Bedenken hinsichtlich anderer Aspekte der Vorschläge, die die Klassifizierung von Verbindlichkeiten mit "sonstigen Bedingungen" als kurzfristig oder langfristig regeln. EFRAG empfiehlt dem IASB, die weiter gefasste Frage auch für andere bedingte Rückstellungen aus einer konzeptionellen Perspektive zu betrachten. EFRAG ist nicht mit einer separaten Darstellung in der Bilanz einverstanden. EFRAG hat Bedenken, dass der Umfang der Angaben zu weit gefasst ist, so dass Angaben nur dann erforderlich sein sollten, wenn Unsicherheiten oberhalb einer noch zu definierenden Wahrscheinlichkeitsschwelle bestehen.

Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: EFRAG unterstützt den Entwurf des IASB zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, da er die Transparenz der Berichterstattung über diese Vereinbarungen zeitnah verbessern und die Übereinstimmung mit den bestehenden Angabevorschriften in den IFRS erhöhen wird. EFRAG spricht weitere Empfehlungen aus, wie die Beschreibung dieser Vereinbarungen verbessert und das Angabeziel erweitert werden kann, indem auch die Auswirkungen dieser Vereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko und die Ertragslage eines Unternehmens berücksichtigt werden, und schlägt Verbesserungen der vorgeschlagenen Angabevorschriften für IAS 7 und IFRS 7 vor, um den Informationsbedarf der Adressaten besser zu erfüllen.

Die beiden Stellungnahmen sind in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG verfügbar:

Außerdem stellt EFRAG Überblicke zur Verfügung, wie die Rückmeldungen zu den Stellungahmeentwürfen in den endgültigen Stellungnahmen berücksichtigt wurden:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.