EFRAG veröffentlicht vierten Satz von Arbeitspapieren zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards
04.03.2022
Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sieben weitere Arbeitspapiere zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.
Nach der Veröffentlichung von sechs ersten Arbeitspapieren im ersten Satz, drei weiteren Papieren im zweiten Satz und ein Papier im dritten Satz enthält der vierte Satz nun ein Arbeitspapier zur Darstellung, fünf Arbeitspapiere zu Sozialaspekten und ein Arbeitspapier zum Umweltthema Biodiversität (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):
- ESRS P1 Nachhaltigkeitsberichte
- ESRS S1 Allgemeiner Standard zur eigenen Belegschaft
- ESRS S4 Andere arbeitsbezogene Rechte
- ESRS S5 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S6 Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S7 Verbraucher und Endnutzer
- ESRS E4 Standard für biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Unter anderem das DRSC ist jedoch der Meinung, dass eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere erforderlich ist, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission übergeben soll.