EFRAG veröffentlicht sechsten Satz von Arbeitspapieren zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards
21.03.2022
Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein weiteres Arbeitspapier zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung von sechs Arbeitspapieren im ersten Satz, drei Papieren im zweiten Satz, einem Papier im dritten Satz, sieben Papieren im vierten Satz, zwei Papieren im fünften Satz enthält der sechste Satz die folgenden zwei Arbeitspapiere (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):
Im Begleitpapier wird erläutert, dass bei der Erarbeitung von ESRS 1 auch Grundsätze und Angabevorschriften aufgegriffen wurden, die bislang in anderen Arbeitspapieren oder in den Leitlinien für den Standardsetzer enthalten waren:
- allgemeine Angaben zu Strategie(n) und Geschäftsmodell(en), die bisher in ESRS 2 enthalten waren,
- bestimmte Angaben aus ESRS 4 (z.B. Ableitung unternehmensspezifischer Angabeerfordernisse, qualitative Merkmale von Informationen) und
- der gesamte ESRS 5 mit Definitionen und Vorgaben zu Politiken, Zielen, Aktionsplänen und Ressourcen (der bisherige ESRS 5 entfällt somit).