Übernahme von Änderungen an IAS 1 und IAS 8
03.03.2022
Die Europäische Union hat die Änderungen 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden' und 'Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen', die der IASB im Februar 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.
Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler herausgegeben, um die Unterschiede zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen klarzustellen, um eine weitere kohärente Anwendung der Rechnungslegungsstandards und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu gewährleisten.
Die Änderungen, mit denen IAS 1 geändert wird, umfassen auch Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2; da die IFRS-Leitliniendokumente jedoch nicht für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen werden, wurden diese Änderungen nicht übernommen.
Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 3. März 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.