ISSB-Entwurf allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

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31.03.2022

Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des International Sustainability Standards Board (ISSB) haben den Entwurf 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' veröffentlicht, der auf dem gleichnamigen Prototypen der TRWG aufbaut. Die Stellungnahmefrist endet am 29. Juli 2022.

 

Hintergrund

Im November 2021 gab die IFRS-Stiftung die Gründung ihres neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, der eine umfassende globale Grundlinie hochwertiger Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln soll, um dem Informationsbedarf der Anleger gerecht zu werden.

Um dem ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen, wurde im März 2021 eine Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten (Technical Readiness Working Group, TRWG) gegründet. Zeitgleich mit der Ankündigung der Gründung des ISSB veröffentlichte die TRWG einen Prototyp allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen.

In einer zusätzlichen Sitzung im März 2022 bestätigte der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC), dass er keine Einwände dagegen hat, dass der ISSB-Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende den Entwurf Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen, der auf dem Prototypen der TRWG aufbaut, veröffentlicht, bevor der ISSB beschlussfähig ist.

Der heute veröffentlichte vorgeschlagene Standard zu den allgemeinen Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Angaben wird begleitet von einem Entwurf des ersten thematischen Standards des ISSB zu klimabezogenen Angaben.

 

Kernvorschläge

Die wichtigsten Vorschläge des Entwurfs ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen spiegeln im Allgemeinen die Vorschläge des Prototyps wider, mit einigen geänderten Bezeichnungen und präzisierten Definitionen sowie Änderungen in der Reihenfolge der Vorschläge. Sie betreffen die folgenden Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Zielsetzung: Das Ziel nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben ist die Bereitstellung von Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen das berichtende Unternehmen ausgesetzt ist, die den primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind. Ein berichtendes Unternehmen leistet Angaben zu wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen es ausgesetzt ist. Die Wesentlichkeit wird im Kontext der Informationen beurteilt, die die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung benötigen, um den Unternehmenswert zu beurteilen.
  • Anwendungsbereich: Ein berichtendes Unternehmen würde den vorgeschlagenen Standard bei der Erstellung und Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards anwenden. Die Anwendung des Standards ist nicht auf Unternehmen beschränkt, die die IFRS anwenden.
  • Kerninhalte: Ein Unternehmen würde Angaben zur Unternehmensführung, zur Strategie, zum Risikomanagement sowie zu Kennzahlen und Zielen machen, sofern nicht ein anderer IFRS Sustainability Disclosure Standard etwas anderes zulässt oder vorschreibt.
  • Allgemeine Merkmale: Bei Anwendung des vorgeschlagenen Standards für allgemeine Vorschriften würde ein Unternehmen Informationen angeben, die relevant sind und das widerspiegeln, was sie darzustellen vorgeben. Der Nutzen der bereitgestellten Informationen wird erhöht, wenn die Informationen vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sind.
  • Berichtseinheit: Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Abgrenzung des berichtenden Unternehmens für seine allgemeine Finanzberichterstattung die gleiche ist für seine Abschlüsse und seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben. Wenn die Währung als Maßeinheit angegeben ist, würde das berichtende Unternehmen die Darstellungswährung seines Abschlusses verwenden. Die Abschlüsse, auf die sich die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben beziehen, müssen angegeben werden.stainability-related financial disclosures relate must be disclosed.
  • Verbundene Informationen: Die geleisteten Angaben müssen die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage versetzen, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu verstehen und zu erkennen, wie diese mit den Informationen der allgemeinen Finanzberichterstattung verknüpft sind.
  • Getreue Darstellung: Ein vollständiger Satz nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben würde die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, in angemessener Weise darstellen. Eine getreue Darstellung erfordert die wahrheitsgetreue Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen in Übereinstimmung mit den im vorgeschlagenen Standard dargelegten Prinzipien und würde, falls erforderlich, zusätzliche Angaben umfassen.
  • Wesentlichkeit: Ein Unternehmen würde alle Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten angeben, die für Investoren und andere Kapitalgeber in Bezug auf ein berichtendes Unternehmen wesentlich sind. Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen werden als wesentlich bezeichnet, wenn davon auszugehen ist, dass das Weglassen, die falsche Darstellung oder die Verschleierung dieser Informationen die Entscheidungen beeinflussen könnte, die die primären Adressaten von Mehrzweckabschlüssen auf der Grundlage dieser Berichte treffen.
  • Vergleichsinformationen: Ein Unternehmen würde für alle in der aktuellen Periode berichteten Kennzahlen Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode vorlegen. Dies könnte Vergleichsinformationen für narrative und beschreibende nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben beinhalten, wenn dies für das Verständnis der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben der aktuellen Periode relevant ist.
  • Häufigkeit der Berichterstattung: Ein Unternehmen würde seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zur gleichen Zeit wie den zugehörigen Abschluss veröffentlichen und die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben würden sich auf den gleichen Berichtszeitraum wie der Abschluss beziehen.
  • Angabeort: Ein Unternehmen würde die nach den IFRS Sustainability Disclosure Standards geforderten Angaben als Teil seiner allgemeinen Finanzberichterstattung offenlegen. Dies kann die Lageberichterstattung eines Unternehmens einschließen, wenn die Lageberichterstattung Teil der allgemeinen Finanzberichterstattung eines Unternehmens ist, oder Querverweise, wenn die Querverweisinformationen den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung zu den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie die allgemeine Finanzberichterstattung zur Verfügung stehen.
  • Quellen von Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten: Wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben nicht direkt quantifiziert werden können, sondern nur geschätzt werden können, ist die Verwendung vernünftiger Schätzungen ein wesentlicher Bestandteil der Erstellung nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben und untergräbt nicht den Nutzen der Informationen, wenn die Schätzungen klar und genau beschrieben und erläutert werden. Wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben Finanzdaten und Annahmen enthalten, sollten diese Finanzdaten und Annahmen mit den entsprechenden Finanzdaten und Annahmen im Abschluss des Unternehmens übereinstimmen (soweit dies möglich ist).
  • Fehler: Fehler aus früheren Perioden sind Auslassungen und falsche Angaben in den nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben des Unternehmens für eine oder mehrere frühere Perioden. Sofern dies nicht undurchführbar ist, korrigiert ein Unternehmen wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend im ersten zur Veröffentlichung freigegebenen Mehrzweckabschluss nach deren Entdeckung.
  • Erklärung der Übereinstimmung: Ein Unternehmen, dessen nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben alle einschlägigen Vorschriften der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllen, würde eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften abgeben.

Die Stellungnahmefrist zu diesen Vorschlägen endet am 29. Juli 2022.

Der ISSB hat auch eine Umfrage entwickelt, um Interessengruppen bei der Kommentierung der Vorschläge im Entwurf als Alternative oder zusätzlich zu einer Stellungnahme zu unterstützen.

 

Übergang und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Standard wäre prospektiv anzuwenden. In der ersten Periode, in der ein Unternehmen den vorgeschlagenen Standard anwendet, müssten keine Vergleichsinformationen angegeben werden.

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach der Veröffentlichung zwecks Stellungnahme zu entscheiden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass die Vorschläge des ISSB in zwei Live-Webinaren am 28. April um 9:00h und um 17:00h britischer Sommerzeit vorgestellt werden.

Neben der Veröffentlichung seiner ersten beiden Entwürfe hat der ISSB auch eine Erklärung zu seinen Plänen veröffentlicht, auf den SASB-Standards aufzubauen und den branchenspezifischen Ansatz der Standardentwicklung des SASB in den Prozess der Standardentwicklung des ISSB einzubetten. In der Erklärung werden der branchenspezifische Ansatz bei der Entwicklung von Standards, die Aufnahme von SASB-Standards in die heute veröffentlichten Entwürfe, die Verpflichtung zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit von SASB-Standards, der Ausgangspunkt für branchenspezifische ISSB-Vorschriften und aktuelle SASB-Projekte erörtert. In der Erklärung wird auch darauf hingewiesen, dass der ISSB Ersteller und Anleger aktiv ermutigt, die SASB-Standards in dieser Übergangsphase weiterhin voll zu unterstützen und zu nutzen. Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

In einer Erklärung auf der Internetseite der IOSCO begrüßt der Monitoring Board der IFRS-Stiftung die Veröffentlichung der beiden Entwürfe und weist darauf hin, dass sich der Monitoring Board weiterhin darauf konzentriert, die Entwicklung einer umfassenden globalen Grundlinie von Nachhaltigkeitsangabestandards zu unterstützen, die in allen Rechtskreisen im Einklang mit dem jeweiligen Rechtsrahmen angewendet werden können, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Maßnahmen der beiden standardsetzenden Boards der IFRS-Stiftung koordiniert, aufeinander abgestimmt und im öffentlichen Interesse sind.

 

Zugehörige Themen

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