IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung

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08.03.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet, in dem Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31. Dezember 2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet werden.

Inhaltlich betreffen die Fragen insbesondere die Berichtspflichten im Anhang und Lagebericht für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag. Diese wirkten gleichsam als eine Art "Korrektiv", da eine Berücksichtigung des Kriegsausbruchs in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Stichtagsprinzips grundsätzlich zu verneinen sei. Im Rahmen der Prüfung könnten sich neben Konsequenzen für die Feststellung und Würdigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag auch Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, Berichterstattung und Kommunikation des Abschlussprüfers ergeben.

Weitere relevante Fragen und Antworten, insbesondere zu den Konsequenzen für das Ende des ersten Quartals des laufenden Jahres, sollen in fortlaufenden Aktualisierungen veröffentlicht werden.

Zugang zum fachlichen Hinweis auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

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