IASB informiert über den aktuellen Stand der zweiten Überprüfung des IFRS für KMU

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07.03.2022

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Der IASB gab heute in einer Präsentation Einblicke in den aktuellen Stand des Projekts zur Überprüfung des IFRS für KMU, den Zeitplan, den angewendeten Rahmen und die vorläufigen Entscheidungen des IASB.

Der IASB veröffentlichte den IFRS für KMU im Jahr 2009 und änderte ihn 2015, wobei die Änderungen von 2015 am 1. Januar 2017 in Kraft traten. Der IASB hat 2018 begonnen, über die zweite Überprüfung des IFRS für KMU nachzudenken, wobei die ersten Diskussionen 2019 begannen. Im Januar 2020 wurde eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht. Inzwischen sind alle wichtigen Themen — einschließlich derjenigen, die in der ersten Änderungsrunde zurückgestellt wurden, weil sie als zu neu angesehen wurden, um genügend Erfahrungen für ihre Anwendung durch KMU zu sammeln — erörtert worden, so dass nur noch die Angaben, die Übergangsvorschriften und einige Restanten ausstehen.

In den ersten Diskussionen des IASB wurde schnell deutlich, dass ein übergreifender Rahmen für die im Rahmen des Projekts zu treffenden Entscheidungen erforderlich ist. Die Ansichten der Boardmitglieder reichten von einer vollständigen Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS bis hin zu einer Behandlung des IFRS für KMU als eigenständiger Standard, der nur bei spezifischen Problemen, die sich aus der Anwendung ergeben, aktualisiert wird. Der IASB einigte sich auf drei Prinzipien, um ein Gleichgewicht zwischen der vollständigen Angleichung und der Behandlung des IFRS für KMU als eigenständiger Standard zu finden:

  • Relevanz für KMU — Würde eine Änderung einen Unterschied bei den Entscheidungen der Adressaten bewirken?
  • Vereinfachung — Können angemessene Vereinfachungen vorgenommen werden?
  • Getreue Darstellung — Gibt das Ergebnis die wirtschaftlichen Verhältnisse getreu wieder?

Es stellte sich auch heraus, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse eine ausschlaggebende Frage war.

Unter Anwendung der Prinzipien der Angleichung und der Kosten-Nutzen-Abwägung hat der IASB drei Gruppen von (Nicht-)Angleichungen entwickelt:

  1. Angleichung an die IFRS;
  2. Teilweise Angleichung an die IFRS; oder
  3. Keine Angleichung an die IFRS.

Übersetzt in die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen, die der IASB bisher getroffen hat, bedeutet dies:

Angleichung an die IFRS

Teilweise Angleichung an die IFRS

Keine Angleichung an die IFRS

Neuformulierung als neuer Abschnitt im IFRS für KMU Aktualisierung des derzeitigen Abschnitts im IFRS für KMU Keine Änderungen am IFRS für KMU
Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
IFRS 9 Erwartete Kreditverluste
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (Änderungen von 2011)
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Diese vorläufigen Entscheidungen haben unterschiedliche Gründe, Hintergründe oder Ausmaße. So soll zwar ein neuer Abschnitt über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingeführt werden, doch würde dies keine neuen Vorschriften mit sich bringen, sondern lediglich die Zusammenfassung der derzeitigen Vorschriften in einem neuen Abschnitt. Und die Änderungen an IFRS 9 würden ein duales Modell einführen, das aus eingetretenen und erwarteten Kreditverlusten besteht. Eine detaillierte Liste aller 35 vorläufigen Entscheidungen, die bisher getroffen wurden, ist auf der Internetseite des IASB zu finden.

Fragen der IFASS-Mitglieder betrafen u.a. das Format des kommenden Entwurfs (neue Abschnitte werden als vollständig neu gekennzeichnet, geänderte Abschnitte im üblichen Stil der Entwürfe dargestellt) und die Frage, ob der IASB wirklich glaubt, dass drei Ebenen von Standards erforderlich seien (volle IFRS, der neue IFRS mit reduzierten Angabevorschriften und die IFRS für KMU — ein Papier zu dieser Frage wird auf der IASB-Sitzung im März vorgelegt). Die Meinungen darüber, ob man den IFRS für KMU an IFRS 16 angleichen sollte, waren geteilt.

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