März

EFRAG-Umfrage zu IFRS 15

22.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Umfrage gestartet, um von Adressaten und Erstellern Beiträge zu den Auswirkungen von IFRS 15 auf die Erlöserfassung einzuholen.

Ziel der Umfrage ist es, Informationen über die Auswirkungen der neuen Leitlinien sowie darüber zu sammeln, wie sich die Vorschriften zur Umsetzung von neuen IFRS auf die interne Erstellung und Nutzung von Informationen auswirken. Die Ansichten sowohl der Ersteller als auch der Adressaten von Abschlüssen werden in die Arbeit von EFRAG im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 durch den IASB einfließen und EFRAG helfen, die Nettokosten der IFRS-Übernahme im Allgemeinen besser abzuschätzen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Jährliche IFRS-Konferenz angekündigt

22.03.2022

Die IFRS-Stiftung hat ihre jährliche IFRS-Konferenz angekündigt, die am 23. und 24. Juni 2022 stattfinden soll. Die Konferenz wird Diskussionen und Vorträge zu den Entwicklungen des IASB und des ISSB beinhalten. Sie wird in einem hybriden Format abgehalten.

An Tag 1 der Konferenz sind folgende Themen vorgesehen:

  • Reden des Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des ISSB-Vorsitzenden;
  • eine Einführung in die Struktur und den Aufgabenbereich des ISSB;
  • eine Diskussion über die digitale Berichterstattung und die Auswirkungen von Technologie auf den Investitionsprozess; und
  • Einzelgruppensitzungen zu den bevorstehenden Konsultationen des ISSB.

Tag 2 bietet:

  • eine Rede des IASB-Vorsitzenden;
  • aktuelle Informationen über die Arbeit des IASB und des IFRS Interpretations Committee;
  • Einzelgruppensitzungen zu verschiedenen Aspekten der Arbeit des IASB; und
  • eine interaktive Fragerunde mit führenden Vertretern des IASB.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzseite auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

22.03.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)' genommen. Der Entwurf sieht vor, Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen Unternehmen verpflichtet würden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Das DRSC stimmt grundlegend zu, dass sich der IASB mehr Transparenz zu Lieferkettenfinanzierungen schaffen möchte und dies mittels den im Entwurf vorgeschlagenen Zusatzangaben anstrebt. Daher stimmt das DRSC dem vorgeschlagenen Anwendungsbereich, dem Angabeziel und den Detailangaben generell zu.

Allerdings sollten nach Meinung des DRSC die Herausforderungen rund um die Bilanzierung von Lieferkettenfinanzierungen ganzheitlich gelöst werden. Es stellten sich auch Ausweisfragen, die im Entwurf nicht adressiert würden. Daher hält das DRSC eine umfassendere Betrachtung und ggf. eine Überarbeitung von IAS 7 für erwägenswert.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Mitschnitte von den jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

22.03.2022

Am 17. März 2022 hat der gemeinsame Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Am 18. März folgten Sitzungen des Fachausschusses Finanzberichterstattung und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung in getrennten Videokonferenzen. Mitschnitte von den verschiedenen Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 27. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Arbeitspapiere der EFRAG PTF-ESRS - ausgewählte Themen
  • Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP)

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungesteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im März 2022
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
  • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungesteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS P1 Nachhaltigkeitsberichte
  • ESRS E4 Standard für biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS S1 Allgemeiner Standard zur eigenen Belegschaft /ESRS S4 Andere arbeitsbezogene Rechte
  • ESRS S5 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette /ESRS S6 Betroffene Gemeinschaften /ESRS S7 Verbraucher und Endnutzer
  • ESRS E1 Klimawandel

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungesteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

SEC schlägt klimabezogene Angabevorschriften vor

21.03.2022

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine vorgeschlagene Regelung veröffentlicht, nach der börsennotierten Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

Der Vorschlag sieht vor, dass "Registranten bestimmte klimabezogene Angaben in ihre Registrierungserklärungen und periodischen Berichte aufnehmen müssen, einschließlich Informationen über klimabezogene Risiken, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen wesentlichen Einfluss auf ihr Geschäft, ihre Betriebsergebnisse oder ihre Finanzlage haben, sowie bestimmte klimabezogene Kennzahlen in einem Anhang zu ihren geprüften Abschlüssen":

  • Klimabezogene Risiken und ihre tatsächlichen oder wahrscheinlichen wesentlichen Auswirkungen auf Geschäftstätigkeit, Strategie und Ausblick des Registranten;
  • Umgang des Registranten mit klimabezogenen Risiken und die entsprechenden Risikomanagementprozesse;
  • Treibhausgasemissionen des Registranten, die bei bestimmten Registranten und in Bezug auf bestimmte Emissionen geprüft werden müssen;
  • bestimmte klimabezogene Abschlusskennzahlen und damit verbundene Angaben in einem Anhang zum geprüften
    Abschlüssen; und
  • Informationen über klimabezogene Zielvorgaben und Ziele sowie einen etwaigen Übergangsplan.

Die SEC hält fest, dass die Angaben, zu denen Registranten verpflichtet wären, denen ähneln, die viele Unternehmen im Rahmen bestehender Rahmenkonzepte und Angabestandards bereits leisten, wie z.B. den TCFD-Empfehlungen oder dem Greenhouse Gas Protocol.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

In einer Erklärung auf der Internetseite von IFAC wird der SEC-Vorschlag begrüßt, aber es wird auch auf die Notwendigkeit internationaler Vergleichbarkeit hingewiesen: "Eine Abstimmung zwischen all diesen Initiativen ist für entscheidungsrelevante Informationen unerlässlich. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir ein harmonisiertes, globales System für die Angabe von Nachhaltigkeits- und Klimadaten schaffen und einen Flickenteppich von Standards und Vorschriften in den verschiedenen Rechtskreisen vermeiden."

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2022

21.03.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat am 15. und 16. März 2022 per Videokonferenz getagt. Es hat vier Themen erstmalig erörtert und außerdem die Stellungnahmen, die zu einer vorläufigen Agendaentscheidung eingegangen sind, diskutiert.

Erstmalige Erwägung

IFRS 17 — Umfang der Leistungen aus einer Gruppe von Rentenversicherungsverträgen: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie unter Anwendung von IFRS 17:B119(a) die Menge der im Rahmen einer Gruppe von Sofortrentenverträgen gewährten Leistungen zu ermitteln ist. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung der Menge der in jeder Periode gewährten Leistungen den Ansatz der konstanten jährlichen Leistung anwendet. Nach diesem Ansatz werden die Leistungen anhand des für die Periode zu zahlenden Anspruchsbetrags bestimmt. Die meisten Mitglieder des Committees stimmten der Analyse des Stabs zu. Das Committee entschied, eine vorläufige Agendaentscheidung in diesem Sinne zu veröffentlichen.

IFRS 9 und IFRS 16 — Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Anwendung von IFRS 9 und IFRS 16 sowohl durch einen Leasinggeber als auch durch einen Leasingnehmer bei der Bilanzierung einer bestimmten Mietkonzession. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass der Leasinggeber die erwarteten Kreditverluste aus den Forderungen aus Mietleasingverhältnissen schätzt, indem er seine Erwartungen hinsichtlich des Erlasses von Leasingzahlungen berücksichtigt. Der Leasinggeber wendet außerdem sowohl die Ausbuchungsvorschriften in IFRS 9 als auch die Vorschriften zur Änderung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 für die gewährte Mietkonzession an. Das Committe entschied, eine diesbezügliche vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen. Das Committee kam außerdem zu dem Schluss, dass für die Bilanzierung der erlassenen Leasingzahlungen durch den Leasingnehmer ein Standardsetzungsprojekt (im Rahmen der jährlichen Verbesserungen) notwendig ist, da die Prinzipien und Vorschriften in IFRS 16 alternativ interpretiert werden können.

IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob eine SPAC öffentliche Anteile, die sie ausgibt, als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente unter Anwendung von IAS 32 klassifiziert. Der Stab kam zu dem Schluss, dass diese Frage zu eng gefasst ist, als dass der Ausschuss sie isoliert betrachten könnte, und dass sie besser im Rahmen des IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital behandelt werden sollte. Alle Mitglieder des Committees stimmten dem zu.

Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie ein Unternehmen Optionsscheine beim Erwerb einer SPAC bilanziert. Der Stab analysierte die Bilanzierung Schritt für Schritt und kommt zu dem Schluss, dass IFRS 2 bei der Bilanzierung von Instrumenten angewendet wird, die zum Erwerb der Börsennotierungsdienstleistung ausgegeben werden, und IAS 32 bei der Bilanzierung von Instrumenten, die zum Erwerb von Barmitteln und zur Übernahme von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den SPAC-Optionsscheinen ausgegeben werden. Das Committee beschloss, eine entsprechende vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, zog es aber vor, die Analyse einer Variante (des umgekehrten Erwerbs) nicht in die vorläufige Agendaentscheidung aufzunehmen.

Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen: Im September 2021 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung zu der Frage, ob ein Unternehmen Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen als Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezieht. Die meisten Stellungnehmenden zu der vorläufigen Agendaentscheidung stimmten der fachlichen Analyse und den Schlussfolgerungen zu (oder stimmten ihnen nicht nicht zu), äußerten jedoch einige Bedenken. Das Committe beschloss die Finalisierung der Agendaentscheidung.

Administrativer Sitzungsteil

Laufende Arbeiten: Die folgende neue Angelegenheit ist dem Committee noch nicht vorgelegt worden: An den Katasterwert gebundene Leasingzahlungen (IFRS 16).

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

21.03.2022

Der IASB wird vom 22. bis 24. März 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der IASB hat im November 2020 ein Diskussionspapier veröffentlicht. Der IASB wird in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum allgemeinen Projektziel und die Vorschläge der Stellungnehmenden zur Erweiterung des Projektumfangs erörtern, um die Berichterstattung von Unternehmen, die an einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle beteiligt sind und nicht das übernehmende Unternehmen sind, die Berichterstattung über eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen, das unter gemeinsamer Beherrschung erworben wurde, in separaten Abschlüssen und die Berichterstattung über Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung, die keine Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle sind, zu behandeln. Der Stab empfiehlt, das Projektziel zu aktualisieren, um den Stand des Projekts widerzuspiegeln und zu betonen, dass das Projekt die Adressaten des Abschlusses des empfangenden Unternehmens berücksichtigt und dass der Projektumfang nicht auf diese sonstigen Themen ausgeweitet wird.

Lageberichterstattung

Im Mai 2021 veröffentlichte der IASB Vorschläge für ein überarbeitetes Leitliniendokument zur Lageberichterstattung. Der IASB wird eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen prüfen. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass viele Stellungnehmende, darunter fast alle Anleger, das Projekt unterstützen. Viele Stellungnehmende betonten die Bedeutung der Lageberichterstattung in der Unternehmensberichterstattung und die Notwendigkeit, dass die Leitlinien in diesem Bereich aktuell bleiben. Einige Stellungnehmende betonten, dass die Vorschläge den Informationsbedarf der Anleger widerspiegeln, eine gut strukturierte Anleitung für die Erstellung bieten, zu einer besseren Verbindung zwischen "finanziellen" und "nicht-finanziellen" Informationen beitragen könnten und auf den jüngsten Entwicklungen im Bereich der narrativen Berichterstattung, wie dem Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung, und den Empfehlungen der TCFD-Empfehlungen aufbauen. Einige Stellungnehmende waren nicht damit einverstanden, dass der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Anleger liegt, und argumentierten stattdessen, dass die Bereitstellung von Leitliniendokumenten in diesem Bereich nicht in den Zuständigkeitsbereich des IASB falle; sie zogen es vor, das Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung als Grundlage für eine solche Berichterstattung zu verwenden. Der IASB wird nicht um Entscheidungen zu den Agendapapieren gebeten.

Rohstoffindustrien

Der Stab wird einen Plan zur Verbesserung der Angabeziele und -vorschriften zu Explorations- und Evaluierungsausgaben und zur Aufhebung des vorläufigen Status von IFRS 6 vorlegen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

IAS 32 enthält keine allgemeinen Vorschriften zur Umklassifizierung zwischen finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten. Es ist unklar, ob IAS 32 vorschreibt, dass ein Unternehmen die Klassifizierung eines Finanzinstruments nach dem erstmaligen Ansatz neu beurteilen muss, wenn ein Vertrag geändert wird. Der IASB könnte erwägen, eine Neubeurteilung entweder vorzuschreiben oder zu verbieten (es sei denn, IAS 32 schreibt sie ausdrücklich vor). Der IASB könnte in Erwägung ziehen, eine Neueinstufung bei Änderungen des wirtschaftlichen Gehalts der Vertragsbedingungen ohne Vertragsänderung zu verbieten und von den Unternehmen zu verlangen, weiterhin Informationen über die Auswirkungen solcher Änderungen auf die Art der Verpflichtung anzugeben. Wenn der IASB beschließt, eine Umklassifizierung für Änderungen des wirtschaftlichen Gehalts der Vertragsbedingungen mit einer Vertragsänderung vorzuschreiben, wären weitere Überlegungen in Bezug auf den Zeitpunkt, die Bewertung und die Angaben der Umklassifizierung erforderlich.

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB wird eine Klassifizierung für Unternehmen in Erwägung ziehen, die im Rahmen ihrer Hauptgeschäftstätigkeit in Vermögenswerte investieren, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen vom Unternehmen gehaltenen Ressourcen eine Rendite erzielen. Der Stab empfiehlt dem IASB, zusätzliche Leitlinien zu erstellen. Diese Leitlinien werden in dem Papier dargelegt. Der IASB empfiehlt dem Stab außerdem, die Vorschrift zu bestätigen, dass ein Unternehmen Informationen über von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in einer einzigen Anhangangabe zum Abschluss offenlegen muss, und keine spezifischen Vorschriften über die Aufnahme der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in den Abschluss durch Verweis auf ein anderes Dokument hinzuzufügen.

Agendakonsultation

Der Stab schätzt, dass der IASB im Zeitraum von 2022 bis 2026 in der Lage sein wird, sein Arbeitsprogramm um 2 große, 3-4 mittelgroße oder 4-5 kleine Projekte zu erweitern. Der IASB sollte sieben Projekte zur weiteren Diskussion in die engere Wahl ziehen: Klimarisiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen, Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung, immaterielle Vermögenswerte, Geschäftssegmente, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit verbundene Themen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Auf seiner Sitzung im Februar 2022 beschloss das IFRS Interpretations Committee die Finalisierung einer Agendaentscheidung als Reaktion auf eine Einreichung zur Rechnungslegung für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank. Die IASB-Mitglieder werden gefragt, ob sie Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

Der Stab kommt zu dem Schluss, dass die Rückmeldungen aus der Überprüfung nach der Einführung insgesamt positiv sind. Der Stab stellt einen Plan für die zweite Phase der Überprüfung vor. Folgende Themen sollen erörtert werden: vertragliche Cashflow-Merkmale (einschließlich finanzieller Vermögenswerte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen und vertraglich gebundener Instrumente) im April/Mai; Beurteilung des Geschäftsmodells im zweiten/dritten Quartal; Eigenkapitalinstrumente und sonstiges Gesamtergebnis im zweiten/dritten Quartal; Änderungen der vertraglichen Cashflows und der fortgeführten Anschaffungskosten sowie der Effektivzinsmethode im zweiten/dritten Quartal; und sonstige Themen im dritten Quartal. Der IASB plant, die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Wertminderung in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der IASB wird auf dieser Sitzung den Ansatz für die Entwicklung von Vorschlägen zur Aktualisierung der Angabenvorschriften des IFRS für KMU zur Angleichung an die vollen IFRS und die Angleichung des IFRS für KMU an die Vorschriften für Finanzgarantien in IFRS 9 erörtern.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

DPOC genehmigt die Veröffentlichung der ISSB-Entwürfe

21.03.2022

In seiner zusätzlichen Sitzung heute Morgen bestätigte der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC), dass er keine Einwände dagegen hat, dass der ISSB-Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende die Entwürfe 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und 'Klimabezogene Angaben' veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist.

Die Satzung der IFRS-Stiftung räumt dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB die Möglichkeit ein, Entwürfe zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Standardsetzung in diesem Bereich als dringlich angesehen wird, und obwohl das Verfahren zur Ernennung der ISSB-Mitglieder bereits begonnen hat, könnte es noch eine Weile dauern, bis der ISSB beschlussfähig ist. Die Gewährung der Option beruhte auf der Prämisse, dass die Entwürfe auf der ausgereiften und qualitativ hochwertigen Vorarbeit der TRWG aufbauen und im Allgemeinen auf etablierten Rahmenwerken aufbauen. Dennoch bedarf die Veröffentlichung der Entwürfe der Beaufsichtigung und Genehmigung durch den DPOC.

Während der Sitzung erläuterte die ISSB-Führung, dass es ihrer Meinung nach zwei wesentliche Vorteile hat, die Entwürfe zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist. Nämlich um:

  • die Standardsetzung rasch voranzutreiben; und
  • den Umfang zu klären und die Interoperabilität mit Vorschriften verschiedener Rechtskreise zu demonstrieren.

Sie erklärten, dass eine Verzögerung der Veröffentlichung der Entwürfe, um ihre Erörterung durch den ISSB zu ermöglichen, eine Verzögerung von mindestens einem Vierteljahr bedeuten würde, da der ISSB voraussichtlich erst im dritten Quartal 2022 beschlussfähig sein wird. Die Verzögerung könnte sogar noch länger sein, wenn der Board die Vorschläge vor der Veröffentlichung eines Entwurfs aktiv erörtern würde. Angesichts der derzeitigen Qualität der Entwürfe sind der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des ISSB nicht der Ansicht, dass die Vorteile, die sich aus den Erörterungen des ISSB ergeben könnten, erheblich genug wären, um das Verpassen des Zeitfensters für eine Konsultation im zweiten/dritten Quartal zu rechtfertigen. Um das Risiko einer erneuten Veröffentlichung zwecks Stellungnahme zu minimieren, die den gesamten Zeitplan bis zur Finalisierung verlängern würde, sind die Fragen in den Entwürfen so gestaltet, dass sie Antworten zu einem breiten Spektrum von Themen einholen, um die Möglichkeit zu maximieren, Rückmeldungen von Interessengruppen zu erhalten, die in die erneuten Erörterungen des beschlussfähigen ISSB einfließen.

Was die Klärung des Umfangs und den Nachweis der Interoperabilität angeht, so sind der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende der Ansicht, dass diese Klärung von Vorteil sein wird, um die erheblichen Überschneidungen zwischen den Informationen, die den Kapitalmärkten zur Verfügung gestellt werden sollen, und den Informationen, die verschiedene Interessengruppen benötigen, aufzuzeigen. Aktuelle Diskussionen mit Interessengruppen und einer Reihe von Rechtskreisen haben gezeigt, dass der Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines Entwurfs der vom ISSB beabsichtigten globalen Grundlinie kritisch ist, da mehrere Rechtskreise beabsichtigen, in den kommenden Monaten ihre eigenen Entwürfe für rechtskreisspezifische Vorschriften zu veröffentlichen (z. B. die Europäische Union und die Vereinigten Staaten). Die Leitung des ISSB ist der Ansicht, dass, es den Interessengruppen zu ermöglichen, die Entwürfe des ISSB parallel zu den Konsultationen der Rechtskreise zu prüfen, die Interessengruppen in die Lage setzen wird, fundierte und koordinierte Stellungnahmen unterbreiten zu können, was die Interoperabilität weiter unterstützt und es dem ISSB ermöglicht, äußerst wertvolle Rückmeldungen für die Finalisierung seiner Arbeit zu erhalten.

Dieser Argumentation folgend, erteilten die DPOC-Mitglieder dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB einstimmig die Erlaubnis, die beiden Entwürfe zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist, sofern alle nachfolgenden Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten werden.

Ein Bericht von der Sitzung steht auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

EFRAG veröffentlicht sechsten Satz von Arbeitspapieren zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

21.03.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein weiteres Arbeitspapier zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Nach der Veröffentlichung von sechs Arbeitspapieren im ersten Satz, drei Papieren im zweiten Satz, einem Papier im dritten Satz, sieben Papieren im vierten Satz, zwei Papieren im fünften Satz enthält der sechste Satz die folgenden zwei Arbeitspapiere (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):

Im Begleitpapier wird erläutert, dass bei der Erarbeitung von ESRS 1 auch Grundsätze und Angabevorschriften aufgegriffen wurden, die bislang in anderen Arbeitspapieren oder in den Leitlinien für den Standardsetzer enthalten waren:

  • allgemeine Angaben zu Strategie(n) und Geschäftsmodell(en), die bisher in ESRS 2 enthalten waren,
  • bestimmte Angaben aus ESRS 4 (z.B. Ableitung unternehmensspezifischer Angabeerfordernisse, qualitative Merkmale von Informationen) und
  • der gesamte ESRS 5 mit Definitionen und Vorgaben zu Politiken, Zielen, Aktionsplänen und Ressourcen (der bisherige ESRS 5 entfällt somit). 

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Beratungsgruppe zu Preisregulierung

18.03.2022

Die Beratungsgruppe zu Preisregulierung des IASB wird am 28. März ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Folgende Themen sollen erörtert werden:

Montag, 28. März 2022 (12:00h–14:00h)

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Bilanzierung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Rückgewinnungsrhythmus und der Nutzungsdauer von Vermögenswerten ergeben

Die Agendapapiere für die Sitzung sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

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