März

Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

07.03.2022

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 31. März und 1. April 2022 per Videokonferenz abgehalten wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen::

Donnerstag, 31. März 2022 (12:45h-14:45h)

  • Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Aktueller Stand der Diskussionen des IASB über die nächsten Schritte des Projekts und mögliche Unterstützung durch ASAF-Mitglieder bei den nächsten Schritten
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen — Rückmeldung der ASAF-Mitglieder zum Entwurf

Freitag, 1. April 2022 (11:30h-14:15h)

  • Primäre Abschlussbestandteile — Aktueller Stand des Projekts und Analyse der Betriebskosten nach Art im Anhang
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — Rückmeldung der ASAF-Mitglieder zum Entwurf
  • Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Bekanntmachung von DRÄS 12

07.03.2022

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7. März 2022 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Hintergrund der Entwicklung von DRÄS 12 sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).

Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

IASB informiert über den aktuellen Stand der zweiten Überprüfung des IFRS für KMU

07.03.2022

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Der IASB gab heute in einer Präsentation Einblicke in den aktuellen Stand des Projekts zur Überprüfung des IFRS für KMU, den Zeitplan, den angewendeten Rahmen und die vorläufigen Entscheidungen des IASB.

Der IASB veröffentlichte den IFRS für KMU im Jahr 2009 und änderte ihn 2015, wobei die Änderungen von 2015 am 1. Januar 2017 in Kraft traten. Der IASB hat 2018 begonnen, über die zweite Überprüfung des IFRS für KMU nachzudenken, wobei die ersten Diskussionen 2019 begannen. Im Januar 2020 wurde eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht. Inzwischen sind alle wichtigen Themen — einschließlich derjenigen, die in der ersten Änderungsrunde zurückgestellt wurden, weil sie als zu neu angesehen wurden, um genügend Erfahrungen für ihre Anwendung durch KMU zu sammeln — erörtert worden, so dass nur noch die Angaben, die Übergangsvorschriften und einige Restanten ausstehen.

In den ersten Diskussionen des IASB wurde schnell deutlich, dass ein übergreifender Rahmen für die im Rahmen des Projekts zu treffenden Entscheidungen erforderlich ist. Die Ansichten der Boardmitglieder reichten von einer vollständigen Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS bis hin zu einer Behandlung des IFRS für KMU als eigenständiger Standard, der nur bei spezifischen Problemen, die sich aus der Anwendung ergeben, aktualisiert wird. Der IASB einigte sich auf drei Prinzipien, um ein Gleichgewicht zwischen der vollständigen Angleichung und der Behandlung des IFRS für KMU als eigenständiger Standard zu finden:

  • Relevanz für KMU — Würde eine Änderung einen Unterschied bei den Entscheidungen der Adressaten bewirken?
  • Vereinfachung — Können angemessene Vereinfachungen vorgenommen werden?
  • Getreue Darstellung — Gibt das Ergebnis die wirtschaftlichen Verhältnisse getreu wieder?

Es stellte sich auch heraus, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse eine ausschlaggebende Frage war.

Unter Anwendung der Prinzipien der Angleichung und der Kosten-Nutzen-Abwägung hat der IASB drei Gruppen von (Nicht-)Angleichungen entwickelt:

  1. Angleichung an die IFRS;
  2. Teilweise Angleichung an die IFRS; oder
  3. Keine Angleichung an die IFRS.

Übersetzt in die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen, die der IASB bisher getroffen hat, bedeutet dies:

Angleichung an die IFRS

Teilweise Angleichung an die IFRS

Keine Angleichung an die IFRS

Neuformulierung als neuer Abschnitt im IFRS für KMU Aktualisierung des derzeitigen Abschnitts im IFRS für KMU Keine Änderungen am IFRS für KMU
Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
IFRS 9 Erwartete Kreditverluste
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (Änderungen von 2011)
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Diese vorläufigen Entscheidungen haben unterschiedliche Gründe, Hintergründe oder Ausmaße. So soll zwar ein neuer Abschnitt über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingeführt werden, doch würde dies keine neuen Vorschriften mit sich bringen, sondern lediglich die Zusammenfassung der derzeitigen Vorschriften in einem neuen Abschnitt. Und die Änderungen an IFRS 9 würden ein duales Modell einführen, das aus eingetretenen und erwarteten Kreditverlusten besteht. Eine detaillierte Liste aller 35 vorläufigen Entscheidungen, die bisher getroffen wurden, ist auf der Internetseite des IASB zu finden.

Fragen der IFASS-Mitglieder betrafen u.a. das Format des kommenden Entwurfs (neue Abschnitte werden als vollständig neu gekennzeichnet, geänderte Abschnitte im üblichen Stil der Entwürfe dargestellt) und die Frage, ob der IASB wirklich glaubt, dass drei Ebenen von Standards erforderlich seien (volle IFRS, der neue IFRS mit reduzierten Angabevorschriften und die IFRS für KMU — ein Papier zu dieser Frage wird auf der IASB-Sitzung im März vorgelegt). Die Meinungen darüber, ob man den IFRS für KMU an IFRS 16 angleichen sollte, waren geteilt.

Monitoring Board der IFRS-Stiftung trifft sich mit den Treuhändern

07.03.2022

Der Vorsitzende des Überwachungsgremiums (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung, Jean-Paul Servais, hat einen kurzen Bericht über das Treffen mit den IFRS-Treuhändern und der Leitung des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt veröffentlicht.

Das MB erörterte die laufenden Aktivitäten des IASB, die Ergebnisse seiner Agendakonsultation und die Arbeit zum Thema der digitalen Rechnungslegung. Die Mitglieder des MB erörterten auch die Fortschritte des ISSB bei der Entwicklung einer umfassenden globalen Grundlinie hochwertiger Standards für Nachhaltigkeitsangaben, um den Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der IOSCO.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

07.03.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Märzsitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausgabe 2021 unseres Leitfadens IPSAS in your pocket, die wir im Februar 2021 veröffentlicht haben.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

07.03.2022

Am 17. März 2022 wird der gemeinsame Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen. Am 18. März folgen dann Sitzungen des Fachausschusses Finanzberichterstattung und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung in getrennten Videokonferenzen.

Während seiner 27. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Arbeitspapiere der EFRAG PTF-ESRS - ausgewählte Themen
  • Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP)

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im März 2022
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
  • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ESRS P1 Nachhaltigkeitsberichte
  • ESRS E4 Standard für biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS S1 Allgemeiner Standard zur eigenen Belegschaft /ESRS S4 Andere arbeitsbezogene Rechte
  • ESRS S5 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette /ESRS S6 Betroffene Gemeinschaften /ESRS S7 Verbraucher und Endnutzer
  • ESRS E1 Klimawandel

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG veröffentlicht vierten Satz von Arbeitspapieren zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

04.03.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sieben weitere Arbeitspapiere zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Nach der Veröffentlichung von sechs ersten Arbeitspapieren im ersten Satz, drei weiteren Papieren im zweiten Satz und ein Papier im dritten Satz enthält der vierte Satz nun ein Arbeitspapier zur Darstellung, fünf Arbeitspapiere zu Sozialaspekten und ein Arbeitspapier zum Umweltthema Biodiversität (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):

Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Unter anderem das DRSC ist jedoch der Meinung, dass eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere erforderlich ist, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission übergeben soll. 

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

03.03.2022

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC ist am 2. März 2022 per Videokonferenz zu seiner dritten Sitzung zusammengekommen. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner dritten Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS E1 Klimawandel — Ergebnisse aus der Befassung der Arbeitsgruppe
  • ESRS 2 bis 5 — Unterrichtseinheit
  • Überblick über ESRS 1, ESRS SEC 1 sowie ESRS E2 Verschmutzung, ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen und ESRS E5 Kreislaufwirtschaft

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Übernahme von Änderungen an IAS 1 und IAS 8

03.03.2022

Die Europäische Union hat die Änderungen 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden' und 'Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen', die der IASB im Februar 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler herausgegeben, um die Unterschiede zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen klarzustellen, um eine weitere kohärente Anwendung der Rechnungslegungsstandards und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu gewährleisten.

Die Änderungen, mit denen IAS 1 geändert wird, umfassen auch Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2; da die IFRS-Leitliniendokumente jedoch nicht für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen werden, wurden diese Änderungen nicht übernommen.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 3. März 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Februar 2022)

03.03.2022

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Februar 2022 zusammengefasst werden.

In dem zweiundzwanzigminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • aktueller Stand der Agendakonsultation und Entwicklungen im Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital;
  • Entscheidungen als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 und bei der Entwicklung des Entwurfs in Bezug auf den IFRS für KMU;
  • Erörterungen in den Projekten zu primären Abschlussbestandteilen und preisregulierten Geschäftsvorfällen; und
  • Rückmeldungen zu den Projekten zum dynamischen Risikomanagement und zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

 

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