Wir nehmen Stellung zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
25.05.2022
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2022 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 9/IFRS 16, IFRS 17 und IAS 32.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Standard und Sachverhalt |
Agendaentscheidung unterstützt? |
Stellungnahme von Deloitte |
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IFRS 9 und IFRS 16 — Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen |
Ja. Wir halten jedoch eine weitere Analyse für gerechtfertigt, bevor die vorläufige Agendaentscheidung finalisiert wird. |
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IFRS 17 — Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen |
Ja. |
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IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital |
Ja. Wir schlagen jedoch vor, eine Aussage zu streichen, die missverstanden werden könnte. |
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Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb |
Ja. Wir sind jedoch der Ansicht, dass einige Aspekte der Analyse vor der Finalisierung der Agendaentscheidung noch weiter geprüft werden müssen. |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.