DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen IFRS IC-Agendaentscheidungen

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18.05.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom März 2022 genommen.

Zu drei der vorläufigen Agendaentscheidungen (zu IAS 32, zu IFRS 2/IFRS 3/IAS 32 und zu IFRS 16) hat das DRSC fachliche Anmerkungen.

Zusätzlich äußert es sich prozessual zur Entscheidung über die Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen (IFRS 17) und gibt den Hinweis, dass Agendaentscheidungen kurz vor Erstanwendung von neuen oder geänderten IFRS-Vorschriften durch das IFRS IC sorgfältig überlegt und abgewogen werden sollten, um deren Auswirkungen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht hinreichend zu würdigen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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