DRSC-Stellungnahme zu den von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Angabevorschriften

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18.05.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung zu der von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagenen Regelung genommen, nach der börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

Die Stellungnahme konzentriert sich auf Frage 189, nämlich ob die künftige SEC-Vorschrift so strukturiert sein sollte, dass sie die Verwendung alternativer, vom ISSB herausgegebener Berichterstattungsvorschriften zumindest für ausländische Emittenten zulässt.

Das DRSC setzt sich nachdrücklich für global einheitliche Anforderungen bei den zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ein. Daher plädiert das DRSC in seiner Stellungnahme für eine Regelung, die es den in den USA notierten, ausländischen Emittenten ermöglichen wird, die vom ISSB herausgegebenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu verwenden. Noch besser wäre es aus Sicht des DRSC, wenn dies für alle bei der SEC registrierten Unternehmen gelten würde, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, einschließlich inländischer Emittenten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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