ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
17.05.2022
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 9, IAS 2 (zwei Entscheidungen), IFRS 15 (drei Entscheidungen), IFRS 16/IAS 36, IAS 36 (zwei Entscheidungen), IFRS 8 und IAS 7/IAS 8 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der sechsundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von März 2020 bis November 2021 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard | Topic |
---|---|
IFRS 9 — Finanzinstrumente |
Berücksichtigung von Bonitätsverbesserungen bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste |
IAS 2 — Vorräte | Bewertung des Nettoveräußerungswerts der Vorräte |
IAS 2 —Vorräte | Kosten für den Verkauf bei der Berechnung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten |
IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Erfassung von Erlösen im Laufe der Zeit |
IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Bedeutende Finanzierungskomponente |
IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Ausweis von Einnahmen aus Rechtsstreitigkeiten als Erlöse |
IFRS 16 —Leasingverhältnisse IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten |
Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die Nutzungsrechte an Vermögenswerten umfasst |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten | COVID-19-Indikatoren für Wertminderung |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten | Identifizierung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten |
IFRS 8 — Geschäftssegmente | Geschäftssegmente |
IAS 7 — Kapitalflussrechnungen IAS 8 — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler |
Veränderung der Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA.