IPSASB veröffentlicht Leitlinien zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
05.05.2022
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 44 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' veröffentlicht.
IPSAS 44 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche basiert auf IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche und legt die Rechnungslegung für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie die Darstellung von und die Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen fest. Der neue Standard enthält zusätzliche Vorschriften für den öffentlichen Sektor, insbesondere die Angabe des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, die zu ihren Buchwerten bewertet werden, wenn der Buchwert wesentlich niedriger als ihr beizulegender Zeitwert ist.
IPSAS 44 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung: