Mai

Der Stab bittet um Rückmeldungen zu einer künftigen IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben für die digitale Berichterstattung

25.05.2022

Der Stab des International Sustainability Standards Board (ISSB) bittet um Rückmeldungen, die in die Entwicklung einer Taxonomie einfließen sollen, um die digitale Nutzung von Nachhaltigkeitsangaben zu ermöglichen, die nach den IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB erstellt wurden.

Die IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben wäre das Gegenstück zur IFRS-Rechnungslegungstaxonomie, die entwickelt wurde, um die digitale Nutzung von Informationen zu ermöglichen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden.

Anmerkungen zur Bitte des Stabs um Rückmeldung müssen bis zum 30. September 2022 erfolgen und können durch Ausfüllen eines Online-Formulars oder durch Zusendung einer Stellungnahme übermittelt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IASB und ISSB skizzieren künftige Pläne für die Verwendung des Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung und der Prinzipien des integrierten Denkens

25.05.2022

Die Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Sustainability Standards Board (ISSB) haben Pläne für die künftige Rolle, Governance und Entwicklung des Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung und der Prinzipien des integrierten Denkens der Value Reporting Foundation (VRF) bekanntgegeben, während die VRF in die IFRS-Stiftung integriert wird.

IASB und ISSB sind der Überzeugung, dass das Rahmenkonzept für integrierte Berichterstattung eine qualitativ hochwertige Unternehmensberichterstattung und die Verknüpfung von Finanzabschlüssen und nachhaltigkeitsbezogenen Angaben fördert. Sie unterstützen daher nachdrücklich die weitere Verwendung des Rahmenkonzepts und der ihm zugrundeliegenden Prinzipien.

In der gemeinsamen Erklärung wird festgehalten, dass das Rahmenkonzept und die Prinzipien Teil der Materialien der IFRS-Stiftung werden und dass der IASB und der ISSB die Verantwortung für ihre künftige Nutzung und Weiterentwicklung übernehmen werden. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des IASB und des ISSB verpflichten sich, dass die Boards zusammenarbeiten werden, um zu vereinbaren, wie sie auf dem Rahmenkonzept aufbauen und es in ihre Standardsetzungsprojekte und Vorschriften integrieren können. Der IASB und der ISSB werden die Prinzipien und Konzepte des Rahmenkonzepts bei ihrer Standardsetzungsarbeit verwenden. Die Vorsitzenden des IASB und des ISSB verpflichten sich außerdem, langfristig ein Rahmenkonzept für die Unternehmensberichterstattung zu schaffen, das die Prinzipien und Konzepte des aktuellen Rahmenkonzepts aufgreift. Ein solches Rahmenkonzept würde eine vernetzte, ganzheitliche und kohärente Unternehmensberichterstattung ermöglichen.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

 

Zusammenfassung der Sitzung der ISSB-Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern

25.05.2022

Im April 2022 hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise bekannt gegeben, die einen Dialog zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den Entwürfen des ISSB, die derzeit zur Stellungnahme stehen, und den laufenden Initiativen der Rechtskreise zu Nachhaltigkeitsangaben aufnehmen soll.

Die Arbeitsgruppe hielt ihre erste Sitzung am 16. Mai 2022 ab. Eine Zusammenfassung der Sitzung ist jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Während der Sitzung berichteten die Teilnehmer über die aktuellen Entwicklungen in ihren Rechtskreisen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, informierten über die aktuellen Pläne und Prozesse, um Rückmeldungen von Interessengruppen zu den Konsultationen zu erhalten, und überlegten, in welchen Bereichen weitere Arbeiten durchgeführt werden können, um eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.

Wir nehmen Stellung zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

25.05.2022

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2022 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 9/IFRS 16, IFRS 17 und IAS 32.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9 und IFRS 16 — Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen

Ja. Wir halten jedoch eine weitere Analyse für gerechtfertigt, bevor die vorläufige Agendaentscheidung finalisiert wird.

hier

IFRS 17 — Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen

Ja.

hier

IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital

Ja. Wir schlagen jedoch vor, eine Aussage zu streichen, die missverstanden werden könnte.

hier

Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb

Ja. Wir sind jedoch der Ansicht, dass einige Aspekte der Analyse vor der Finalisierung der Agendaentscheidung noch weiter geprüft werden müssen.

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRS 17

24.05.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf IFRS 17 und die Übertragung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppe von Rentenverträgen veröffentlicht.

Im Wesentlichen ist die endgültige Stellungnahme gegenüber dem Stellungnahmeentwurf unverändert: EFRAG kritisiert nicht die Entscheidung selbst, sondern vielmehr den Zeitpunkt (während des Umsetzungszeitraums, kurz vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens). EFRAG identifiziert allerdings keine alternative Behandlung für Umsetzungsfragen, die erst spät im Umsetzungsprozess entdeckt werden.

Die endgültige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

Weitere EFRAG-Unterrichtseinheiten zu den ESRS-Entwürfen

24.05.2022

Der neue Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung von EFRAG sowie der neu eingerichtete entsprechende Fachexpertenausschuss erhalten eine Reihe von Unterichtseinheiten zu den Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS), um sich mit den Inhalten der Entwürfe vertraut zu machen. Diese Unterrichtseinheiten werden öffentlich abgehalten. Weitere Termine wurden nun benannt.

Die weiteren Termine sind:

  • Dienstag, 31. Mai, 18:00h-19:00h zu den Entwürfen ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4
  • Donnerstag, 2. Juni, 8:00h-9:00h zum Entwurf ESRS S1
  • Dienstag, 7. Juni, 8:00h-9:00h zum Entwurf ESRS G1
  • Mittwoch, 8. Juni, 18:00h-19:00h zum Entwurf ESRS G2

Weitere Termine sollen später bekanntgegeben werden.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

G7 begrüßt die Fortschritte des ISSB bei der Entwicklung einer globalen Grundlinie für Nachhaltigkeitsangaben

20.05.2022

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G7-Staaten haben ein Kommuniqué veröffentlicht, in dem die Arbeit zur Unterstützung der Ukraine, der makroökonomischen Stabilität, der globalen Gesundheit, der Digitalisierung der Volkswirtschaften, des Klimas und der Umwelt, der Finanzmarktpolitik und der Nachhaltigkeit sowie der internationalen Finanzarchitektur erörtert wird.

Das Kommuniqué der G7 geht insbesondere auf die Einrichtung des ISSB und dessen künftige Arbeit ein:

Die G7 begrüßen die Einrichtung des International Sustainability Standards Board (ISSB) und dessen Fortschritte bei der Arbeit an der globalen Grundlinie für Nachhaltigkeitsberichtsstandards. Wir begrüßen die ISSB-Erklärung vom 18. Mai 2022 zum "Weg zu einer globalen Grundlinie" und rufen alle relevanten Interessengruppen auf, sich an der laufenden Konsultation zu den vorgeschlagenen Standards zu beteiligen. Wir fordern den ISSB und die nationalen und regionalen Standardsetzer sowie andere Berichterstattungsinitiativen auf, aktiv an der Ausarbeitung der Grundlinie mitzuarbeiten, um zu Standards zu gelangen, die weltweit umgesetzt werden können. Die Grundlinie sollte praktisch, flexibel und verhältnismäßig sein und letztlich auch für kleine und mittelgroße Unternehmen geeignet sein und es den Rechtskreisen ermöglichen, die Grundlinie und einen weitergehenden Ansatz zur Ergänzung der Grundlinie umzusetzen. Wir ermutigen die Länder, den Boden für die Nutzung der Grundlinie zu bereiten bzw. weiter zu bereiten, die Interoperabilität nationaler und regionaler Standards und der globalen Grundlinie zu gewährleisten, um die Fragmentierung der Vorschriften für die Berichterstattung zu minimieren, die Berichtslast zu verringern und die Verfügbarkeit konsistenter Nachhaltigkeitsinformationen für die Adressaten zu ermöglichen. Wir ermutigen den ISSB, seine Arbeit an Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über das Klima hinaus fortzusetzen, z. B. in den Bereichen Natur und Soziales.

Weiterführende Informationen finden Sie im Kommuniqué, das auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wurde.

Deutschsprachiger Newsletter zu den vorgeschlagenen ESRS

20.05.2022

Am 29. April 2022 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht.

Zu den Entwürfen steht jetzt ein ausführlicher iGAAP fokussiert-Newsletter zur Verfügung, in dem die Vorschläge in deutscher Sprache erläutert und zusammengefasst werden.

Sitzungen der beiden EFRAG-Boards diese Woche

18.05.2022

Sowohl der EFRAG-Board zu Finanzberichterstattung als auch der zu Nachhaltigkeitsberichterstattung werden am 20. Mai 2022 tagen.

Einziges Thema des Boards für Finanzberichterstattung wird der IFRS 17-Sachverhalt der IFRS Interpretations Committee sein. Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Schwerpunktthemen der Sitzung des Boards für Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die Entwürfe ESRS E2 und ESRS E5 sein. Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

DRSC-Stellungnahme zu den von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Angabevorschriften

18.05.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung zu der von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagenen Regelung genommen, nach der börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

Die Stellungnahme konzentriert sich auf Frage 189, nämlich ob die künftige SEC-Vorschrift so strukturiert sein sollte, dass sie die Verwendung alternativer, vom ISSB herausgegebener Berichterstattungsvorschriften zumindest für ausländische Emittenten zulässt.

Das DRSC setzt sich nachdrücklich für global einheitliche Anforderungen bei den zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ein. Daher plädiert das DRSC in seiner Stellungnahme für eine Regelung, die es den in den USA notierten, ausländischen Emittenten ermöglichen wird, die vom ISSB herausgegebenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu verwenden. Noch besser wäre es aus Sicht des DRSC, wenn dies für alle bei der SEC registrierten Unternehmen gelten würde, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, einschließlich inländischer Emittenten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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