DRSC-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur länderspezifischen Berichterstattung

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01.11.2022

Am 30. September 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Das DRSC hat zu dem Entwurf jetzt Stellung genommen.

Generell begrüßt das DRSC die Absicht, die Richtlinie 1:1 und ohne unangemessene Zusatzbelastung für die Wirtschaft in das deutsche Recht umzusetzen. Dessen ungeachtet weist das DRSC auf einige Aspekte hin, die im nachfolgenden Regierungsentwurf geklärt werden sollten.

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