EFRAG übergibt finale ESRS-Entwürfe an die Kommission

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23.11.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gestern ihre finalen Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Kommission übergeben.

Die Zahl der Entwürfe wurde auf zwölf reduziert — zwei übergreifende Standardentwürfe, fünf Standardentwürfe zum Thema Umwelt, vier Standardentwürfe zum Thema soziale Aspekte und ein Standardentwurf zum Thema Governance:

  • Übergreifend:
    • Entwurf ESRS 1 Allgemeine Vorschriften
    • Entwurf ESRS 2 Allgemeine Angaben
  • Umwelt:
    • Entwurf ESRS E1 Klimawandel
    • Entwurf ESRS E2 Umweltverschmutzung
    • Entwurf ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
    • Entwurf ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
    • Entwurf ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Soziales:
    • Entwurf ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte
    • Entwurf ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
    • Entwurf ESRS S3 Betroffene Gemeinden
    • Entwurf ESRS S4 Konsumenten Endverbraucher
  • Unternehmensführung:
    • Entwurf ESRS G1 Geschäftsverhalten

Bei der Entwicklung der finalen Entwürfe hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) anerkannt, dass in Stellungnahmen ausgesagt wurde, EFRAG verlange zu viel und die vorgeschlagenen Angabenvorschriften gingen zu weit. Infolgedessen müssen in den endgültigen Entwürfen deutlich weniger Informationen/Datenpunkte offengelegt werden. Der SRB hat auch erwogen, ob eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme der endgültigen Entwürfe erforderlich ist, kam aber zu dem Schluss, dass eine erneute veröffentlichung nur dann erforderlich wäre, wenn es grundlegende Änderungen gäbe, die nicht auf die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare eingehen.

Die Kommission hat die ESRS-Entwürfe im nächsten Schritt anzunehmen oder selbst zu überarbeiten, bevor sie als delegierter Rechtsakt von Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und Zugang zu den ESRS-Entwürfen.

Eine nähere Erläuterung der übermittelten Entwürfe finden Sie in unserem Newsletter iGAAP fokussiert — Nachhaltigkeitsberichterstattung — EFRAG übergibt Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission. Auch ein englischsprachiger iGAAP in Focus-Newsletter steht zur Verfügung.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite einen deutschsprachigen Kurzüberblick über die ESRS zur Verfügung.

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