IASB hält an reinem Wertminderungsmodell fest

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24.11.2022

Auf der heutigen IASB-Sitzung hat der IASB erörtert, ob es zwingende Hinweise dafür gibt, dass die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden sollte.

Der IASB diskutierte nicht, ob das reine Wertminderungsmodell oder das Abschreibungsmodell konzeptionell überlegen ist, sondern ob es zwingende Beweise gibt, die einen Wechsel von einem Modell zum anderen rechtfertigen würden. Die IASB-Mitglieder äußerten unterschiedliche Ansichten darüber, welches Modell sie bevorzugt hätten. Zehn von elf Mitgliedern stimmten jedoch darin überein, dass es nicht genügend Beweise gibt, um die ursprüngliche Entscheidung des IASB, mit einem reinen Wertminderungsmodell zu arbeiten, zu ändern. Allerdings hielten die IASB-Mitglieder auch fest, dass die Entscheidung in späteren Jahren noch einmal überdacht werden könnte.

Nach der Sitzung hat der IASB eine Presseerklärung zu der Abstimmung veröffentlicht.

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