Mitschriften von der Novembersitzung des ISSB

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25.11.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 15. und 16. November 2022 in Montreal getagt. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Folgende Themen wurden erörtert:

Allgemeine Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Angaben

Der ISSB entschied, klarzustellen, dass die Vorschrift, Vergleichsinformationen zu überarbeiten, um aktualisierte Schätzungen widerzuspiegeln, für Schätzungen der aktuellen Periode gilt, die in früheren Perioden offengelegt wurden (historische Schätzungen), und nicht für zukunftsbezogene Schätzungen. Der ISSB entschied außerdem, die vorgeschlagene Vorschrift zu bestätigen, wonach ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zur gleichen Zeit wie den zugehörigen Abschluss veröffentlichen muss, beabsichtigt jedoch, für einen begrenzten Zeitraum eine Übergangserleichterung einzuführen, die es einem Unternehmen ermöglicht, nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben bis zu möglicherweise einem halben Jahr nach der Veröffentlichung seines Jahresabschlusses zu veröffentlichen. Der ISSB hat in dieser Sitzung keine Entscheidung darüber getroffen, wie lange die Übergangserleichterung gelten soll.

Klimabezogene Angaben

Der ISSB hat die vorgeschlagenen Vorschriften für die Offenlegung von Informationen über Strategie und Entscheidungsfindung (einschließlich Übergangsplanung) und klimabezogene Ziele erörtert. Der ISSB entschied, zu bestätigen, dass ein Unternehmen verpflichtet ist, Informationen über seine Strategie und Entscheidungsfindung sowie Informationen über seine klimabezogenen Ziele offenzulegen. Der ISSB entschied außerdem, zusätzliche Angaben zu den getroffenen Annahmen und den ermittelten Abhängigkeiten des Unternehmens bei der Entwicklung seines Übergangsplans sowie zu den Auswirkungen auf den Übergangsplan des Unternehmens, falls die Annahmen nicht erfüllt werden, einzuführen. Darüber hinaus entschied er, Vorschriften zur Angabe des Umfangs der Zielvorgabe aufzunehmen, damit die Adressaten verstehen können, ob die Zielvorgabe für das Unternehmen in seiner Gesamtheit oder nur für einen Teil des Unternehmens gilt (z. B. für bestimmte Geschäftsbereiche oder bestimmte geografische Regionen).

Übergreifende Themen

Die vorgeschlagenen Angaben in Textziffer 22 des Entwurfs IFRS S1 und die äquivalenten Angaben in Textziffer 14 des Entwurfs IFRS S2 würden von den Unternehmen verlangen, die Auswirkungen ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows für den Berichtszeitraum sowie die erwarteten Auswirkungen offenzulegen. Der Stab hat eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen vorgelegt und den ISSB um Rückmeldung zu einigen erläuternden Beispielen, die er vorbereitet hat, gebeten.

Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben

Im Mai 2022 veröffentlichte die IFRS-Stiftung einen Stabentwurf für eine Taxonomie für die digitale Berichterstattung, der die Angaben in den beiden Entwürfen des ISSB enthält. Dem Stabentwurf war eine Bitte um Rückmeldung beigefügt, in der die Öffentlichkeit um Rückmeldungen zu den Empfehlungen des Stabs zu grundlegenden Fragen gebeten wurde, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen, damit der ISSB eine Taxonomie entwickeln kann. Der Zweck dieser Sitzung war es, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu geben, die während der Rückmeldefrist eingegangen sind.

Die vollständigen Mitschriften von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier.

Zugehörige Themen

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