Rat der Europäischen Union billigt CSRD

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28.11.2022

Nachdem das Europäische Parlament die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) am 10. November 2022 angenommen hat, hat nun auch der Rat der Europäischen Union das endgültige grüne Licht gegeben.

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Er wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Auf der Internetseite des Rates finden Sie die Pressemitteilung, in der die Verabschiedung bekanntgegeben wird.

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