Schweiz führt verpflichtende Klimaberichterstattung für große Unternehmen ein

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28.11.2022

Der Bundesrat der Schweiz hat auf seiner Novembersitzung die 'Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange' verabschiedet, die auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) basiert. Sie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen, sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.

Über folgende Aspekte ist Bericht zu erstatten:

  • das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht,
  • welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat, und
  • welche Reduktionsziele das Unternehmen bezüglich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen setzt und wie es diese umzusetzen plant.

Auf der Internetseite des schweizerischen Regierung haben Sie Zugang zu folgenden Dokumenten:

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