Oktober

IASB finalisiert Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen

31.10.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)' herausgegeben, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

 

Hintergrund

Im Januar 2020 veröffentlichte der Board Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, wodurch IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert wurde. Die Änderungen stellen klar, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die Änderungen sind, nach Aufschub des Anwendungszeitpunkts, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf informelle Rückmeldungen und Nachfragen dazu, wie ein Unternehmen die Änderungen auf bestimmte Tatsachenmuster anwendet. Nach Erwägung der Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung übergab das Committee die Angelegenheit an den IASB, da diese Rückmeldungen Informationen über Situationen lieferten, die der Board bei der Ausarbeitung der Änderungen für 2020 nicht speziell berücksichtigt hatte.

Als Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Board beschlossen, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung (als kurzfristig oder langfristig), den Ausweis und die Angaben von Verbindlichkeiten zu ändern, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen erfüllt.

Ein entsprechender Entwurf wurde im November 2021 veröffentlicht. Der IASB hat nach Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen nun die vorgeschlagenen Änderungen finalisiert.

 

Wesentliche Änderungen

Die Änderungen in Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) betreffen zwei Aspekte: 

  • Änderung der Vorschriften, die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig eingeführt wurden, in Bezug auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, beeinflussen die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.
  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf den 1. Januar 2024.

Drei Vorschläge, die der IASB in seinen Entwurf vom November 2021 aufgenommen hatte, wurden nicht finalisiert:

  • die Vorschrift, dass ein Unternehmen langfristige Schulden mit Nebenbedingungen separat in der Darstellung der finanziellen Lage ausweisen muss;
  • die Vorschrift, dass ein Unternehmen anzugeben hat, ob und gegebenenfalls wie es erwartet, dass es die Nebenbedingungen nach dem Bilanzstichtag erfüllen wird; und
  • die Klarstellung einiger Situationen, in denen ein Unternehmen nicht das Recht hat, die Erfüllung einer Schuld aufzuschieben.

Die Rückmeldungen zum Entwurf in diesen Fällen ließen den IASB zu dem Schluss kommen, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht notwendig, zu kostspielig oder nicht zielführend waren.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Änderungen werden in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend angewendet, und eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Zusätzliche ISSB-Sitzung morgen

31.10.2022

Die IFRS-Stiftung hat soeben bekanntgegeben, dass der International Sustainability Standards Board (ISSB) morgen eine Zusatzsitzung abhalten wird.

Während der einstündigen Sitzung werden die ISSB-Mitglieder das Thema Klimaresilience erörtern.

Die Tagesordnung für die Sitzung, das zu erörternde Agendapapier und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Erstellerforums

28.10.2022

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 11. November 2022 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Freitag, 11. November 2022 (10:00h-17:15h)

  • Begrüßung und Einführung
  • IAS 37 — Abzinsungssätze
    • Ob der Abzinsungssatz das eigene Kreditrisiko des Unternehmens widerspiegeln sollte
    • Angabe von Informationen über die verwendeten Diskontsätze
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
    • Ansichten zu den Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 sowie zu Fragen, die der IASB nach Ansicht der Mitglieder bei der Überprüfung nach der Einführung dieser Vorschriften berücksichtigen sollte
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
    • Identifizierung von Themen, die in einer Bitte um Informationsübermittlung weiter erörtert werden müssen
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung — Änderung des Ansatzes zur Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen innerhalb der Kategorie Finanzierung und Aspekte der Vorschläge für Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftsaktivitäten
    • Von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen — widerlegbare Vermutung und vereinfachte Methode zur Berechnung des Steuereffekts für Überleitungsposten
    • Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Beiträge zu den Alternativen, die bei der Beantwortung der Anwendungsfrage ermittelt wurden: Wie soll ein Anleger Gewinne und Verluste bilanzieren, die aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens an sein assoziiertes Unternehmen entstehen, wenn er die Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 anwendet?
  • Sonstiger aktueller Stand der Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
  • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2022

28.10.2022

Der IASB hat vom 18. bis 20. Oktober 2022 in London getagt und zehn Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Auf der Tagesordnung standen die folgenden Themen:

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der IASB hat entschieden, dass der endgültige Standard die im Entwurf vorgeschlagene Definition des bilanzierungsfähigen Aufwands beibehält, klarstellt, dass eine regulatorische Vereinbarung den Betrag, der einen bilanzierungsfähigen Aufwand ausgleicht, auf derselben oder einer anderen Grundlage bestimmen kann als die Grundlage, die ein Unternehmen für die Bewertung des bilanzierungsfähigen Aufwands gemäß den IFRS verwendet, und die Behandlung von auf Benchmarks basierenden bilanzierungsfähigen Aufwendungen klarstellt und Beispiele enthält, die Unternehmen dabei helfen sollen, Unterschiede im Zeitablauf in diesen Fällen zu erkennen. Der IASB entschied außerdem, dass der finale Rechnungslegungsstandard die Vorschläge des Entwurfs beibehält, wonach Unternehmen regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden bilanzieren, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum und der Nutzungsdauer von Vermögenswerten ergeben, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis eines Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht; er stellt Leitlinien zur Verfügung, die Unternehmen dabei helfen zu bestimmen, wann kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht; und er schreibt Unternehmen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht, vor, Angaben zu machen, die es Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Gründe für ihre Schlussfolgerung zu verstehen

Vertraglich festgelegte Cashflow-Merkmale

Der IASB hat entschieden, IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, eine qualitative Beschreibung der Art der bedingten Ereignisse, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnten, quantitative Informationen über die potenzielle Bandbreite der Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme, die sich aus den Vertragsbedingungen ergeben könnten, sowie der Bruttobuchwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, die diesen Vertragsbedingungen unterliegen, anzugeben sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens würde festgelegt, nachdem die Vorschläge zur Kommentierung gestellt wurden.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der Zweck dieser Sitzung war es, den Fortschritt des Forschungsprojekts zur Equity-Methode zu überprüfen. Der Stab räumte ein, dass die Entwicklung von Lösungen für die Anwendungsfragen mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet, aber er hält es immer noch für möglich, Lösungen zu entwickeln. Der IASB entschied, das Forschungsprojekt mit seinem derzeitigen Ziel und Ansatz fortzusetzen.

IFRS-Taxonomie

Der IASB entschie, dieStellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion und Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (erwartet im November 2022) auf 30 Tage zu verkürzen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat in seinem Arbeitsprogramm ein Projekt für drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorgesehen, darunter eine in Bezug auf den Abzinsungssatz, den ein Unternehmen bei der Bewertung einer Rückstellung anwendet. Der IASB zieht die Ausarbeitung von Vorschlägen in Betracht, um in IAS 37 festzulegen, ob dieser Zinssatz das eigene Leistungsrisiko widerspiegeln soll. Der Stab sammelt Informationen, die dem IASB helfen sollen, in einer zukünftigen Sitzung eine vorläufige Entscheidung zu dieser Frage zu treffen. Der IASB wurde außerdem gefragt werden, ob Mitglieder Einwände gegen die Veröffentlichung von drei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee haben: Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen (IFRS 17 und IAS 21), Spezielle Erwerbsgesellschaften (SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb und Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen (IFRS 9 und IFRS 16). Dies war nicht der Fall.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

Der IASB entschied, einen Mittelweg für die Formulierung von Angabevorschriften zu entwickeln, um ein besseres Rahmenkonzept für Unternehmen zu schaffen, das ihnen die Möglichkeit gibt, nützliche Informationen für die Adressaten von Abschlüssen zu ermitteln und offenzulegen. Bei einem solchen Ansatz würden die Angabeziele von einer präskriptiven Liste von Informationen begleitet, die ein Unternehmen angeben sollte, um die Ziele zu erreichen. Der IASB entschied außerdem, die Leitlinien für den Board als ein Dokument auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zu veröffentlichen. Schließlich entschied der IASB außerdem, nicht weiter an den Angabenvorschriften in IFRS 13 und IAS 19 zu arbeiten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Der IASB beschloss, keine Änderungen an den Vorschriften in IFRS 9 vorzunehmen. Er entschied jedoch, Textziffer 11A von IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass der aggregierte beizulegende Zeitwert von Kapitalbeteiligungen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis angewendet wurde, am Ende der Berichtsperiode sowie die während der Periode im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts angegeben werden müssen, um den Nutzen und die Transparenz der Informationen über die Gesamtleistung von Kapitalbeteiligungen zu erhöhen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis ausgeübt wurde. Der IASB hat außerdem beschlossen, im Rahmen dieser Überprüfung weiterhin die Bilanzierung von BACS-Überweisungen zu prüfen und zu untersuchen, ob die Ausbuchung von Finanzverbindlichkeiten vor dem Erfüllungsdatum zulässig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Stab plant, im November ein Papier vorzulegen. 

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB hat in dieser Sitzung die Zielsetzung des neuen Standards, den Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften und die Struktur des neuen Standards erörtert. Der Board stimmte allen Empfehlungen des Stabs zu.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der IASB hat mit dieser Sitzung die Diskussion über die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten eingeleitet. Der IASB wurde bei diesem Treffen nicht um eine Entscheidung gebeten. Der Stab erinnerte den IASB an seine vorläufige Entscheidung, das reine Wertminderungsmodell für die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Der Stab gab auch einen Überblick über die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zu dem Diskussionspapier und eine Zusammenfassung zusätzlicher Informationen und jüngster Entwicklungen seit den Rückmeldungen zu dem Diskussionspapier. Es wurden keine Entscheidungen getroffen, aber der IASB gab an, dass er über genügend Informationen verfügt, um auf einer zukünftigen Sitzung eine Entscheidung treffen zu können.

Aktuelles vom ISSB

Der ISSB-Vorsitzende gab einen Überblick über die ersten Sitzungen des ISSB, einschließlich der Sitzung in dieser Woche und der bisher getroffenen Entscheidungen. Der ISSB-Vorsitzende betonte erneut, wie wichtig es ist, eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Aus diesem Grund arbeitet der ISSB eng mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zusammen, die derzeit europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entwickelt. Er nannte auch die verschiedenen beratenden Gruppen, die in den letzten Monaten eingerichtet wurden, um den Standardisierungsprozess des ISSB zu unterstützen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards am 31.10.2022

28.10.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 31. Oktober 2022 per Videokonferenz tagen.

Die Sitzung am Vormittag ist für registrierte Beobachter von 07:00 bis 09:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für diese Sitzung finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Die Sitzung am Nachmittag ist für registrierte Beobachter von 17:00 bis 20:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für diese Sitzung finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung zu sehen, klicken Sie bitte hier.

EFRAG behält sich das Recht vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Debatten geschlossene Sitzungen abzuhalten.

ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte

28.10.2022

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre jährliche öffentliche Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten für das Geschäftsjahr 2022 betreffende Jahresabschlüsse veröffentlicht.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre jährliche öffentliche Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten veröffentlicht. Die diesjährigen Prioritäten betreffen klimabezogene Angelegenheiten in finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die Auswirkungen des russischen Einmarsches in der Ukraine sowie das makroökonomische Umfeld.

Die Erklärung hebt auch die Bedeutung umfassender Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung und die sachgerechte Verwendung alternativer Leistungskennzahlen hervor.

Die ESMA und die nationalen Durchsetzungsbehörden werden die Anwendung der in der Erklärung dargelegten Empfehlungen überwachen und beaufsichtigen, wobei die nationalen Durchsetzungsbehörden diese in ihre Prüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen werden. Die ESMA wird diese Daten erfassen und über die Feststellungen im Frühjahr 2024 berichten.

Die Pressemitteilung der ESMA finden sie hier. Außerdem bieten wir Ihnen einen iGAAP fokussiert-Newsletter mit einer deutschsprachigen Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte.

ISSB ernennt Sonderberater für den Vorsitzenden des ISSB

27.10.2022

Das ISSB hat Ken Shibusawa zum Sonderberater des Vorsitzenden ernannt. In dieser Funktion wird Herr Shibusawa den ISSB-Vorsitzenden strategisch beraten, mit besonderem Schwerpunkt auf juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in Japan.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IASB-Stiftung.

DRSC und RNE starten Pilotgruppe für KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

27.10.2022

Mit einer gemeinsamen Pilotgruppe unter Leitung von RNE-Mitglied Professor Alexander Bassen wollen das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) kleine und mittelgroßen Unternehmen (KMU) unterstützen.

Mit der Ausweitung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsinformationen werden künftig etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Die Regelungen sehen eine gestaffelte Erstanwendung beginnend ab 2024 vor. 

Die Pilotgruppe wird die Arbeit im November 2022 aufnehmen und sich in einem ersten Schritt mit Erfolgsfaktoren für die kommenden europäischen Berichtsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU befassen.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Notizen von der Oktobersitzung des ISSB

27.10.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat vom 18. bis 21. Oktober 2022 in Montreal getagt. Beobachter des IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte Deutschland haben die Sitzung für Sie beobachtet und Fragen und Erörterungen für Sie zusammengefasst.

Der ISSB hat sich weiter mit den Rückmeldungen auseinandergesetzt, die zu seinen Entwürfen IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen (grundlegende Konzepte) und IFRS S2 Klimabezogene Angaben (Treibhausgasemissionen) eingegangen sind. Wichtige Themen waren auch Interoperabilität und branchenbezogene Materialien

Die Notizen der Beobachter von Deloitte können Sie hier nach Themen geordnet einsehen.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards am 26. und 27.10.2022

26.10.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 26. und 27. Oktober 2022 tagen.

Die Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, ist für registrierte Beobachter von 11:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für die Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung vom Mittwoch, 26. Oktober, zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Die Sitzung am Donnerstag, 27. Oktober, ist für registrierte Beobachter von 09:30 bis 15:30 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für die Sitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, zu sehen, klicken Sie bitte hier.

EFRAG behält sich das Recht vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Debatten geschlossene Sitzungen abzuhalten.

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