Oktober

ISSB wird Erleichterungen für die Angabe von Scope 3-Emissionen entwickeln

21.10.2022

Während seiner Sitzung im Oktober 2022 hat der ISSB dafür gestimmt, dass ein Unternehmen alle seine Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) angeben muss. Der ISSB wird aber auf einer zukünftigen Sitzung Erleichterungen für die Anwendung der Angabenvorschriften für Scope 3 entwickeln.

Der ISSB traf auch Entscheidungen im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Standard zu allgemeinen Vorschriften, der Interoperabilität mit Vorschriften von Rechtskreisen und den künftigen Agendaprioritäten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. In Kürze werden wir Ihnen auch unsere deutschsprachigen Sitzungsnotizen zur Verfügung stellen.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

21.10.2022

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom dritten Quartal 2022 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 15 Minuten) erörtern der Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Bruce Mackenzie und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan die folgenden Themen:

  • Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen
  • Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb
  • Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Untersuchungen zu den Übergangserleichterungen in IFRS 16

20.10.2022

Der australische Standardsetzer AASB und der malaysische Standardsetzer (MASB) haben einen gemeinsamen Forschungsbericht 'Übergangserleichterungen und fortlaufende praktische Erleichterungen in IFRS 16 'Leasingverhältnisse'' veröffentlicht.

IFRS 16 Leasingverhältnisse enthält eine breite Palette von Übergangserleichterungen und laufenden praktischen Erleichterungen, die die Übernahme und laufende Anwendung der Vorschriften für Leasingnehmer zur Erfassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erleichtern sollen. Der AASB und der MASB haben Abschlüsse geprüft und Interviews mit einer Vielzahl von Interessengruppen in Australien und Malaysia geführt. Sie stellten fest, dass die überwiegende Meinung der Interessengruppen ist, dass die Übergangsbestimmungen und die laufenden praktischen Erleichterungen in IFRS 16 im Allgemeinen verständlich und klar sind.

Die Ersteller waren im Allgemeinen sehr angetan von der Bandbreite der ihnen zur Verfügung stehenden Übergangserleichterungen und laufenden praktischen Erleichterungen, die Prüfer waren im Allgemeinen der Ansicht, dass die Inanspruchnahme der Übergangserleichterungen und laufenden praktischen Erleichterungen durch ihre Kunden überschaubar war und keine außergewöhnlichen Prüfungsbedenken aufkommen ließ, und die befragten Adressaten schienen gut über die Übergangserleichterungen und laufenden praktischen Erleichterungen, die Leasingnehmern zur Verfügung stehen, informiert zu sein und die getroffenen Entscheidungen zu verstehen.

Im Forschungsbericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass es für den IASB von Vorteil sein könnte, die Faktoren, die bei der Festlegung von Übergangserleichterungen und laufenden praktischen Erleichterungen berücksichtigt werden sollten, formeller festzulegen. Auf der Grundlage der für den Bericht durchgeführten Untersuchungen haben sich die folgenden Faktoren als wichtig herausgestellt:

  • Der wahrscheinliche Ausgangspunkt für die Berichterstattung der verschiedenen Anwender, die die neuen Vorschriften übernehmen müssen, ist wichtig für die Festlegung von Übergangserleichterungen.
  • Die Gewährung von Übergangserleichterungen und/oder fortlaufenden praktischen Erleichterungen auf der Grundlage von "klaren Linien" kann für alle Interessengruppen die dringend benötigte Klarheit schaffen.
  • Flexibilität in Bezug auf den Umfang, in dem die Übergangserleichterungen oder die laufenden praktischen Erleichterungen angewendet werden können, ist wichtig, um die Kosten für die Ersteller zu minimieren.
  • Die Ausgestaltung von Übergangserleichterungen oder fortlaufenden praktischen Erleichterungen, deren Anwendung durch gegenläufige Anreize unterstützt wird, kann sehr effektiv sein.
  • Die verschiedenen potenziellen Auswirkungen einer fortlaufenden praktischen Erleichterung sollten in Betracht gezogen werden
  • Der IASB verfügt zwar bereits über einen gründlichen Konsultationsprozess, aber es sollte speziell in Erwägung gezogen werden, die Adressaten zu ihrer Toleranz und ihrem Verständnis für die Anwendung verschiedener Formen von Übergangserleichterungen oder fortlaufender praktischer Erleichterungen zu befragen.
  • Die Überlegungen und Schlussfolgerungen des IASB zu der Frage, ob die Anwendung laufender praktischer Erleichterungen eine wesentliche Auswirkung auf die ausgewiesene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben könnte, sollten im Lehrmaterial hervorgehoben werden.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des MASB zur Verfügung.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

18.10.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen dritten Satz formaler Korrekturen 2022 herausgegeben.

Die Korrekturen beziehen sich auf auf IFRS 17 Versicherungsverträge, wie im Roten Buch und im annotierten Roten Buch 2022 wiedergegeben.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

G-20 unterstützt kommende Nachhaltigkeitsstandards des ISSB

18.10.2022

Die Gruppe der 20 (G-20) hat eine Zusammenfassung vom Treffen der G-20-Finanzminister und Zentralbankpräsidenten freigegeben, das am 12. und 13. Oktober 2022 in Washington abgehalten wurde.

Insbesondere erörterten die Mitglieder der G-20, dass "weltweit konsistente Daten benötigt werden, um klimabezogene Finanzrisiken effektiv anzugehen" und sehen "der Fertigstellung von Standards durch den International Sustainability Standards Board (ISSB) zur Unterstützung weltweit konsistenter, vergleichbarer und zuverlässiger klimabezogener Finanzangaben und seiner Arbeit über das Klima hinaus" mit Erwartung entgegen. Darüber hinaus begrüßt die G20 "die Bemühungen um Interoperabilität zwischen den Angaberahmenkonzepten".

Die vollständige Zusammenfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der G-20.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

17.10.2022

Der IASB wird vom 18. bis 20. Oktober 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard die im Entwurf vorgeschlagene Definition des bilanzierungsfähigen Aufwands beibehält, klarstellt, dass eine regulatorische Vereinbarung den Betrag, der einen bilanzierungsfähigen Aufwand ausgleicht, auf derselben oder einer anderen Grundlage bestimmen kann als die Grundlage, die ein Unternehmen für die Bewertung des bilanzierungsfähigen Aufwands gemäß den IFRS verwendet, und die Behandlung von auf Benchmarks basierenden bilanzierungsfähigen Aufwendungen klarstellt und Beispiele enthält, die Unternehmen dabei helfen sollen, Unterschiede im Zeitablauf in diesen Fällen zu erkennen. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der finale Rechnungslegungsstandard die Vorschläge des Entwurfs beibehält, wonach Unternehmen regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden bilanzieren, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum und der Nutzungsdauer von Vermögenswerten ergeben, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis eines Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht; er stellt Leitlinien zur Verfügung, die Unternehmen dabei helfen zu bestimmen, wann kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht; und er schreibt Unternehmen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht, vor, Angaben zu machen, die es Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Gründe für ihre Schlussfolgerung zu verstehen

Vertraglich festgelegte Cashflow-Merkmale

Der Stab empfiehlt, IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, eine qualitative Beschreibung der Art der bedingten Ereignisse, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnten, quantitative Informationen über die potenzielle Bandbreite der Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme, die sich aus den Vertragsbedingungen ergeben könnten, sowie der Bruttobuchwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, die diesen Vertragsbedingungen unterliegen, anzugeben sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens würde festgelegt, nachdem die Vorschläge zur Kommentierung gestellt wurden.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der Zweck dieser Sitzung ist es, den Fortschritt des Forschungsprojekts zur Equity-Methode zu überprüfen. Der Stab räumt ein, dass die Entwicklung von Lösungen für die Anwendungsfragen mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet, aber er hält es immer noch für möglich, Lösungen zu entwickeln. Der IASB wird gefragt, ob er damit einverstanden ist, das Forschungsprojekt mit seinem derzeitigen Ziel und Ansatz fortzusetzen.

IFRS-Taxonomie

Der Stab empfiehlt eine 30-tägige Stellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion und Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (erwartet im November 2022).

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat in seinem Arbeitsprogramm ein Projekt für drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorgesehen, darunter eine in Bezug auf den Abzinsungssatz, den ein Unternehmen bei der Bewertung einer Rückstellung anwendet. Der IASB wird die Ausarbeitung von Vorschlägen in Betracht ziehen, um in IAS 37 festzulegen, ob dieser Zinssatz das eigene Leistungsrisiko widerspiegeln soll. Der Stab sammelt Informationen, die dem IASB helfen sollen, in einer zukünftigen Sitzung eine vorläufige Entscheidung zu dieser Frage zu treffen. Der IASB wird außerdem gefragt werden, ob Mitglieder Einwände gegen die Veröffentlichung von drei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee haben: Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen (IFRS 17 und IAS 21), Spezielle Erwerbsgesellschaften (SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb und Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen (IFRS 9 und IFRS 16).

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

Der Stab empfiehlt dem IASB, einen Mittelweg für die Formulierung von Angabevorschriften zu entwickeln, um ein besseres Rahmenkonzept für Unternehmen zu schaffen, das ihnen die Möglichkeit gibt, nützliche Informationen für die Adressaten von Abschlüssen zu ermitteln und offenzulegen. Bei einem solchen Ansatz würden die Angabeziele von einer präskriptiven Liste von Informationen begleitet, die ein Unternehmen angeben sollte, um die Ziele zu erreichen. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, die Leitlinien für den Board als ein Dokument auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zu veröffentlichen. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, nicht weiter an den Angabenvorschriften in IFRS 13 und IAS 19 zu arbeiten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Der Stab empfiehlt keine Änderungen an den Vorschriften in IFRS 9. Der Stab empfiehlt jedoch, Textziffer 11A von IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass der aggregierte beizulegende Zeitwert von Kapitalbeteiligungen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis angewendet wurde, am Ende der Berichtsperiode sowie die während der Periode im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts angegeben werden müssen, um den Nutzen und die Transparenz der Informationen über die Gesamtleistung von Kapitalbeteiligungen zu erhöhen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis ausgeübt wurde.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB wird in dieser Sitzung die Zielsetzung des neuen Standards, den Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften und die Struktur des neuen Standards erörtern.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der IASB will mit dieser Sitzung die Diskussion über die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten einleiten. Der IASB wird bei diesem Treffen nicht um eine Entscheidung gebeten. Der Stab erinnert den IASB an seine vorläufige Entscheidung, das reine Wertminderungsmodell für die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Der Stab gibt auch einen Überblick über die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zu dem Diskussionspapier und eine Zusammenfassung zusätzlicher Informationen und jüngster Entwicklungen seit den Rückmeldungen zu dem Diskussionspapier.

Aktuelles vom ISSB

Vertreter des ISSB werden die IASB-Mitglieder mündlich über den Stand der Arbeiten des ISSB unterrichten und Fragen beantworten. Für diesen Sitzungsteil wurde kein Agendapapier vorbereitet.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Bericht und Aufzeichnungen von der Sitzung der Weltstandardsetzer

17.10.2022

Die IFRS-Stiftung hat eine Zusammenfassung der Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) im September 2022 veröffentlicht.

Auf der Sitzung wurden unter anderem folgende Themen besprochen:

  • Aktuelles vom IASB Aktueller Stand des Arbeitsprogramms und der 22 aktiven Projekte des IASB.
  • ISSB-Arbeiten Fortschritte bei der Entwicklung einer globalen Grundlinie für Angaben zur Nachhaltigkeit.
  • Konsultation zum IFRS für KMU einschließlich der Gründe für die Durchführung und des Umfangs der Konsultation.
  • Primäre Abschlussbestandteile — Aktueller Stand der Fortschritte und nähere Informationen zu den wichtigsten Vorschlägen.
  • Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen IFRS-Standards für Angaben zur Nachhaltigkeit.

Darüber hinaus sind Videoaufzeichnungen der einzelnen Sitzungsteile auf der WSS-Sitzungsseite verfügbar. Weiterführende Informationen finden Sie in der Zusammenfassung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IASB-Workshop zur digitalen Rechnungslegung

17.10.2022

Am 18. November 2022 bietet der IASB einen Workshop an, der sich mit Fragen der digitalen Rechnungslegung und der Digitalisierung von Finanzberichten beschäftigt.

Der Workshop wird folgende Themen behandeln:

  • was digitale Berichterstattung ist;
  • die IFRS-Taxonomie; und
  • digitale Berichterstattung und Standardsetzung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

FSR fordert weitere Fortschritte bei den Angaben zu klimabezogenen Risiken

17.10.2022

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren der G20 zwei Berichte im Rahmen seiner Arbeit zur Adressierung von klimabedingten Finanzrisiken vorgelegt.

Bei den Berichten handelt es sich um (1) einen Abschlussbericht über aufsichtsrechtliche und regulatorische Ansätze in Bezug auf klimabezogene Risiken, der Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei der Entwicklung ihrer Ansätze zur Überwachung, Steuerung und Abschwächung sektorübergreifender und systemweiter Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, helfen und einheitliche Ansätze in verschiedenen Sektoren und Rechtskreisen fördern soll, und (2) einen Fortschrittsbericht über klimabezogene Angaben, der eine Bestandsaufnahme der im vergangenen Jahr vom neuen globalen Standardsetzer, von nationalen und regionalen Behörden und von Unternehmen erzielten Fortschritte enthält.

Der Bericht über klimabezogene Angaben befasst sich mit:

  • den Fortschritten des International Sustainability Standards Board (ISSB) bei der Entwicklung seiner globalen Grundlinie für die Klimaberichterstattung und der Arbeit anderer internationaler Standardsetzer auf dem Gebiet der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • den Fortschritten im Bereich der Prüfung, einschließlich der Arbeit des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und der Arbeit der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) zur Unterstützung der Arbeit an den Standards für Angaben und die Prüfung; und
  • den Fortschritten der Rechtskreise bei den klimabezogenen Angaben, einschließlich der Schritte, die von den Rechtskreisen unternommen werden, um sich auf die Übernahme, Anwendung oder anderweitige Nutzung des ISSB-Standards für klimabezogene Angaben vorzubereiten.

Der FSR begrüßt auch die Veröffentlichung des Statusberichts 2022 der von der Industrie geleiteten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), in dem die weiteren Fortschritte der Unternehmen bei der Erstellung von TCFD-konformen Angaben beschrieben werden.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

 

Neuer TCFD-Statusbericht

17.10.2022

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen fünften Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2021 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

Die TCFD kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Der Prozentsatz der Unternehmen, die TCFD-basierte Informationen offenlegen, nimmt weiter zu, aber es sind dringend weitere Fortschritte erforderlich.
  • Alle Regionen haben ihr Niveau der Angaben in den letzten drei Jahren deutlich erhöht.
  • Die Mehrheit der Vermögensverwalter und -eigentümer berichtet an ihre Kunden und Begünstigten.
  • Fast 50 % der Vermögensverwalter und 75 % der Vermögenseigentümer meldeten Informationen, die mit mindestens fünf der 11 empfohlenen Angaben übereinstimmen.
  • Der Anteil der Unternehmen, die die TCFD-Empfehlungen in ihren Finanzberichten oder Jahresberichten offenlegen, ist jedes Jahr gestiegen.
  • Die Verfügbarkeit und Qualität von klimabezogenen Finanzangaben hat seit Juni 2017 zugenommen.
  • Anleger und andere nutzen die Angaben bei der Entscheidungsfindung und Preisgestaltung.

Auf der Internetseite des FSR finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den vollständigen Bericht in englischer Sprache.

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