DRSC-Papier zur länderspezifischen Berichterstattung

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12.10.2022

Am 30. September 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen.

Das DRSC stellt in einem Kurzüberblick über die künftigen Vorschriften zur Offenlegung eines länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichts bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtspflichten zu geben.

Zugang zu dem Papier haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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