IASB finalisiert Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen

  • IASB-Verlautbarung Image

31.10.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)' herausgegeben, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

 

Hintergrund

Im Januar 2020 veröffentlichte der Board Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, wodurch IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert wurde. Die Änderungen stellen klar, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die Änderungen sind, nach Aufschub des Anwendungszeitpunkts, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf informelle Rückmeldungen und Nachfragen dazu, wie ein Unternehmen die Änderungen auf bestimmte Tatsachenmuster anwendet. Nach Erwägung der Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung übergab das Committee die Angelegenheit an den IASB, da diese Rückmeldungen Informationen über Situationen lieferten, die der Board bei der Ausarbeitung der Änderungen für 2020 nicht speziell berücksichtigt hatte.

Als Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Board beschlossen, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung (als kurzfristig oder langfristig), den Ausweis und die Angaben von Verbindlichkeiten zu ändern, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen erfüllt.

Ein entsprechender Entwurf wurde im November 2021 veröffentlicht. Der IASB hat nach Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen nun die vorgeschlagenen Änderungen finalisiert.

 

Wesentliche Änderungen

Die Änderungen in Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) betreffen zwei Aspekte: 

  • Änderung der Vorschriften, die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig eingeführt wurden, in Bezug auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, beeinflussen die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.
  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf den 1. Januar 2024.

Drei Vorschläge, die der IASB in seinen Entwurf vom November 2021 aufgenommen hatte, wurden nicht finalisiert:

  • die Vorschrift, dass ein Unternehmen langfristige Schulden mit Nebenbedingungen separat in der Darstellung der finanziellen Lage ausweisen muss;
  • die Vorschrift, dass ein Unternehmen anzugeben hat, ob und gegebenenfalls wie es erwartet, dass es die Nebenbedingungen nach dem Bilanzstichtag erfüllen wird; und
  • die Klarstellung einiger Situationen, in denen ein Unternehmen nicht das Recht hat, die Erfüllung einer Schuld aufzuschieben.

Die Rückmeldungen zum Entwurf in diesen Fällen ließen den IASB zu dem Schluss kommen, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht notwendig, zu kostspielig oder nicht zielführend waren.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Änderungen werden in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend angewendet, und eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.