Vorgeschlagene Änderung der handelsrechtlichen Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
05.10.2022
Das Institut der Wirtschaftprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz eine kurzfristige Rückänderung der handelsrechtlichen Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen angeregt.
Hintergrund ist, dass der starke Anstieg der Inflationsrate in Kombination mit den aktuellen Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen zu einer signifikanten Überzeichnung der tatsächlichen Belastungssituation in handelsrechtlichen Abschlüssen führen kann. Der Anstieg des Marktzinsniveaus werde zudem absehbar dazu führen, dass der Diskontierungszinssatz bei einer siebenjährigen Durchschnittsbetrachtung oberhalb des Zinssatzes bei zehnjähriger Betrachtung liegen wird. Der Zweck der 2016 eingeführten entlastenden Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen (Verlängerung der Durchschnittsbetrachtung von sieben auf zehn Geschäftsjahre), der darin lag, die Nachteile des Niedrigzinsumfelds für die Unternehmen abzumildern, sei entfallen. Eine Rückänderung erscheine angezeigt. Dies gelte umso mehr, da die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine die Wirtschaft in Deutschland erheblich belasten.
Zum Schreiben auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.