In dem Schreiben, das in deutscher und englischer Sprache and das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz, die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), den International Sustainability Standards Board (ISSB), die Europäische Kommission und den Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung gerichtet ist, weist das IDW auf einige kritische Aspekte hin, die für eine gelungene Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig sind und der Gefahr von "Greenwashing" vorbeugen sollen. So müssten die Klassifizierungen, welche Tätigkeiten der Finanz- und Realwirtschaft als nachhaltig anzusehen sind, praktikabel, widerspruchsfrei und vergleichbar vorgenommen werden. Außerdem weist das IDW darauf hin, dass - angesichts der Erweiterung der Berichtspflichten auf Mittelständler durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)- die Entwürfe der europäischen Berichtsstandards zu granular sind und der Zeitplan zur Umsetzung für die Unternehmen zu ambitioniert ist. Wörtlich heißt es:
Die dazu von EFRAG vorgelegten 13 Entwürfe weisen eine hohe Granulari- tät auf und zwingen die Unternehmen zur Erhebung einer Vielzahl von Detailangaben. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob unter Kosten- und Nutzenaspekten „das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird“. Zudem ist zu bedenken, dass neue Berichterstattungspflichten in die Reportingsysteme der Unternehmen integriert werden müssen, was naturgemäß einen erheblichen Zeitbedarf auslöst. Dies gilt erst recht, wenn Unternehmen betroffen sind, die bisher zu keinerlei wesentlicher Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren. Angesichts des vorgesehenen Zeitplanes der CSRD bestehen Zweifel, ob die notwendigen Vorarbeiten rechtzeitig geleistet werden können.
Das vollständige Schreiben in deutscher und englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.