EFRAG-Diskussionspapier zu variablen Gegenleistungen

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26.09.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bilanzierung variabler Gegenleistungen - aus der Sicht des Erwerbers' veröffentlicht.

Transaktionen oder vertragliche Vereinbarungen, die eine variable Gegenleistung beinhalten, kommen in der Praxis häufig vor und können aus einer Vielzahl von Gründen entstehen, beispielsweise immer dann, wenn bei einem Tauschgeschäft zwischen einem Käufer und einem Verkäufer eine Risikoteilung vereinbart wird.

EFRAG hält fest, dass es derzeit in der Praxis unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie ein Erwerber die variable Gegenleistung bei einigen Transaktionen bilanzieren sollte. Es wird auch festgehalten, dass das IFRS Interpretations Committee zahlreiche Einreichungen zu IAS 16 und IAS 38 und dem Thema erhalten habe, aber in seinen Diskussionen zu dem Schluss gekommen sei, dass die aufgeworfenen Fragen zu weit gefasst waren, um sie im Rahmen der bestehenden IFRS zu behandeln.

Der IASB nahm das Thema nach seiner Agendakonsultation 2015 in seine Forschungspipeline auf. Aufgrund anderer Prioritäten hat der IASB dieses Projekt jedoch nicht in seine aktive Forschungsagenda aufgenommen. Darüber hinaus wurde das Projekt nach der Rückmeldung der Teilnehmer zur dritten Agendakonsultation des IASB im Jahr 2021 aus dem Arbeitsprogramm des IASB für die Jahre 2022 bis 2026 ausgenommen.

Daher ist die EFRAG nun vorangegangen und hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das sich auf zwei Fragen konzentriert, mit denen Erwerberunternehmen konfrontiert sind und bei denen es in der Praxis Divergenzen gibt. Dabei handelt es sich um (a) die Frage, wann eine Verbindlichkeit für eine variable Gegenleistung anzusetzen ist, und (b) die Frage, ob/wann spätere Änderungen der Schätzung der variablen Gegenleistung in den Anschaffungskosten des erworbenen Vermögenswerts berücksichtigt werden sollten. Das Diskussionspapier stellt auch Alternativen für die Vorschriften zur Bilanzierung der beiden Punkte vor und umreißt die qualitativen Merkmale der nützlichen Informationen für jede dieser Alternativen. Darüber hinaus werden im Diskussionspapier die allgemeinen Vorschriften der IFRS für variable Gegenleistungen analysiert.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 30 November 2023 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

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