IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 16

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22.09.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)' veröffentlicht. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-leaseback-Transaktionen, die als Verkauf gemäß IFRS 15 bilanziert werden, vornimmt.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse und einer Sale-and-leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, und kam zu dem Schluss (und der IASB stimmte dem zu), dass es angeraten wäre, IFRS 16 zu ändern, um festzulegen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Der IASB veröffentlichte im November 2020 einen Entwurf einer vorgeschlagenen klarstellenden Änderung und hat nun endgültige Änderungen an IFRS 16 herausgegeben.

 

Änderungen

Mit Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) wird vorgeschrieben, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer Leasingverbindlichkeiten, die aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion entstehen, nachfolgend so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neuen Vorschriften hindern einen Verkäufer-Leasingnehmer nicht daran, Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Während im Entwurf vom November 2020 vorgeschlagen wurde, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer den Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit aus einem Rückleasing zunächst mit dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses bewertet, sehen die endgültigen Änderungen keine spezifischen Vorschriften für die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten aus einem Rückleasing vor.

Die Änderungen umfassen auch ein geändertes und ein neues erläuterndes Beispiel.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Die Änderungen treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Ein Verkäufer-Leasingnehmer wendet die Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler auf Sale-and-leaseback-Transaktionen an, die nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung abgeschlossen wurden.

 

Abweichende Meinung

Ein Boardmitglied stimmte gegen die Veröffentlichung der finalisierten Änderungen. Dieses Boardmitglied ist der Ansicht, dass eine Sale-and-leaseback-Transaktion vom Verkäufer-Leasingnehmer bilanziert werden sollte, indem der gesamte Gewinn oder Verlust aus der Transaktion sofort erfasst wird. Dieser Ansatz hätte es erforderlich gemacht, dass der IASB die Vorschriften für Sale-and-leaseback-Transaktionen in IFRS 16 insgesamt überdenkt, wogegen sich der IASB entschieden hat.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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