UKEB präsentiert auf der IFASS-Sitzung Forschungsergebnisse zur Folgebewertung von Geschäfts- und Firmenwerten

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27.09.2022

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in London stattfindet, stellte eine Vertreterin des UK Endorsement Board (UKEB) den jüngsten Forschungsbericht 'Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Ein hybrides Modell' vor.

Die Vertreterin des UKEB wies darauf hin, dass das Forschungsziel des UKEB-Forschungsprojekts zu Geschäfts- oder Firmenwerten darin besteht, einen Beitrag zur laufenden internationalen Debatte über die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu leisten, indem die praktischen Auswirkungen eines möglichen Übergangs zu einem hybriden Modell untersucht werden, das aus einer jährlichen Abschreibung in Verbindung mit einer Wertminderungsprüfung besteht, die nur bei Vorliegen eines Hinweises auf Wertminderung durchgeführt würde, sowie aus unterstützenden Angaben, um die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung für Übernahmen zu erhöhen.

Die Studie untersuchte die Auswirkungen der Anwendung des reinen Wertminderungsmodells für britische IFRS-Berichterstatter von 2005 bis 2021. Sie ergab Folgendes:

  • Der Buchwert von Geschäfts- oder Firmenwerten im FTSE 350 stieg von 227 Milliarden £ im Jahr 2005 auf 397 Milliarden £ im Jahr 2021.
  • Insgesamt 228 Unternehmen im FTSE 350 wiesen im Jahr 2021 einen Geschäfts- oder Firmenwert aus, der im Durchschnitt 18 % des Gesamtvermögens und 63 % des Nettovermögens ausmacht.
  • Die derzeitigen Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert und zur Wertminderung geben nur einen begrenzten Einblick in das Alter des Geschäfts- oder Firmenwerts oder in die Übernahmen, die zu seiner Erfassung in den Bilanzen der Unternehmen geführt haben.

Die Untersuchungen ergaben auch, dass ein Übergang zu einem hybriden Modell praktisch durchführbar wäre, da die Mehrheit der an der Untersuchung beteiligten Ersteller der Meinung ist, dass es möglich ist, eine Nutzungsdauer für den Geschäfts- oder Firmenwert durch die Berücksichtigung einer Reihe von relevanten Faktoren zu schätzen, wenn ausreichende Anwendungsleitlinien bereitgestellt werden. Sie glaubten auch, dass geeignete Übergangsregelungen für den verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert vorgesehen werden könnten. Es wurden keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität oder auf Prozesse, Abläufe oder Kosten festgestellt.

Die Rückmeldungen der Beteiligten an den Einbindungsaktivitäten ergaben auch, dass die folgenden Vorteile von einem Hybridmodell erwartet werden können:

  1. Eine getreuere Darstellung der zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse, indem der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens widergespiegelt wird (obwohl nicht alle Interessengruppen der Meinung sind, dass der Geschäfts- oder Firmenwert ein sich abnutzender Vermögenswert ist).
  2. Geringere Auswirkung des Abschirmungseffekts, da das hybride Modell eine Nachverfolgung des Geschäfts- oder Firmenwerts durch die Unternehmensleitung auf der Grundlage der einzelnen Akquisitionen erfordern würde.
  3. Verbesserte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, die organisch wachsen, und solchen, die durch Akquisitionen wachsen.
  4. Die Angabe der Annahmen der Unternehmensleitung, die der Schätzung der Nutzungsdauer zugrunde liegen, würde die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung für Akquisitionen erhöhen.
  5. Potenzielle Kosteneinsparungen, da die Prüfung auf Wertminderung nur noch bei Vorliegen von Hinweisen durchgeführt wird (was möglicherweise durch die Kosten für die Überwachung der Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts ausgeglichen wird).

Der Forschungsbericht in englischer Sprache ist auf der Internetseite des UKEB verfügbar.

Der UKEB wird seine Forschungsergebnisse auch auf der kommenden ASAF-Sitzung am 29. September 2022 (15:15h-16:30h) vorstellen. Die ASAF-Sitzung steht Beobachtern offen und kann online verfolgt werden.

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