IASB gibt Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU heraus

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08.09.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Die Vorschläge sind Ausfluss der zweiten umfassenden Überprüfung dieses Standards. Der IASB schlägt darin Änderungen an allen 35 Abschnitten vor, wobei einige geringfügig sind. Stellungnahmen zum Entwurf IASB/ED/2022/1 werden bis zum 7. März 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Am 9. Juli 2009 hat der IASB den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Dieser Standard war als Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS gedacht, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex; so wurden Themengebiete, die für KMU irrelevant sind, ausgespart, Wahlrechte reduziert, Vorschriften in den vollen IFRS vereinfacht und der Umfang der Angaben verringert.

Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Bestreben einerseits, die Vorschriften des IFRS für KMU im Großen und Ganzen im Einklang mit den vollen IFRS zu belassen, und dem Wunsch nach Absenkung der Hürde, regelmäßig Änderungen am Regelwerk umsetzen zu müssen, auf der anderen Seite, hat der IASB beschlossen, den IFRS für KMU nur etwa alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Der Board hat zudem beschlossen, nicht notwendigerweise sämtliche Änderungen, die innerhalb dieses Zeitraums an den vollen IFRS vorgenommen wurden, auch in den IFRS für KMU aufzunehmen; vielmehr sollte eine Änderung an den vollen IFRS dazu führen, dass der Board darüber nachdenkt, ob (und falls ja: wie) er die derzeitige Fassung anpasst.

Der IASB nahm 2012 eine erste Überprüfung des IFRS für KMU vor, die zu den Änderungen am IFRS für KMU vom Mai 2015 führte, die am 1. Januar 2017 in Kraft traten. Im Jahr 2019 wurde eine zweite Überprüfung aufgenommen, um zu ermitteln, ob und gegebenenfalls wie der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, um IFRS und Änderungen zu berücksichtigen, die derzeit nicht im IFRS für KMU enthalten sind.

 

Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU

Es werden zwar Änderungen in allen Abschnitten des Standards vorgeschlagen, in der nachstehenden Tabelle sind jedoch die wichtigsten aufgeführt:

Thema Beschreibung
Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht Der IASB schlägt vor, dem Standard mehr Klarheit zu verleihen, ohne den beabsichtigten Anwendungsbereich zu ändern, indem er darauf hinweist, dass Banken, Kreditgenossenschaften, Versicherungsgesellschaften, Wertpapiermakler/-händler, Investmentfonds und Investmentbanken häufig öffentlich rechenschaftspflichtig sind, ebenso wie Unternehmen, an denen ein hohes Maß an Fremdinteresse besteht.
Definition eines Vermögenswerts/einer Schuld Der IASB schlägt vor, die Definition eines Vermögenswerts und einer Schuld an das Rahmenkonzept 2018 anzugleichen, mit zwei Ausnahmen, bei denen unbeabsichtigte Folgen vermieden werden sollen.
Definition von Beherrschung Der IASB schlägt vor, den Standard an IFRS 10 anzugleichen und Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung einzuführen, die für alle Unternehmen gilt. Der IASB schlägt außerdem vor, die widerlegbare Vermutung beizubehalten, dass Beherrschung vorliegt, wenn ein Anleger mehr als die Mehrheit der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, um das Beherrschungsmodell zu vereinfachen.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der IASB schlägt vor, das Modell der eingetretenen Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Bezug auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden beizubehalten und ein Modell der erwarteten Kreditausfälle für alle anderen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte vorzuschreiben. Die Vorschrift für die Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten, die zu Anschaffungskosten zu bewerten sind, soll beibehalten werden.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der IASB schlägt vor, den Standard an IFRS 13 anzugleichen. Die Vorschriften zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert würden durch diese Angleichung nicht geändert.
Gemeinsame Beherrschung Der IASB schlägt vor, die Definition von gemeinschaftlicher Beherrschung anzugleichen und die Klassifizierung einer gemeinsamen Vereinbarung als gemeinschaftlich geführtes Vermögen, als gemeinschaftlich geführte Tätigkeit oder als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen sowie die Vorschriften zur Bewertung dieser Klassifizierungen beizubehalten.
Erwerbsmethode der Bilanzierung Der IASB schlägt vor, den Standard in bestimmten Aspekten an die Erwerbsmethode der Bilanzierung in IFRS 3 anzugleichen.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der IASB schlägt vor, den Standard an die in IFRS 15 verwendeten Prinzipien und Formulierungen anzupassen. Die vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften basieren auf dem Fünf-Schritte-Modell in IFRS 15, mit Vereinfachungen, die die grundlegenden Prinzipien für die Erfassung von Umsatzerlösen in IFRS 15 beibehalten.
Leistungen an Arbeitnehmer Der IASB schlägt vor, die Textziffer des Standards zu streichen, die die Bewertungsvereinfachungen für leistungsorientierte Verpflichtungen enthält.
Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind

Der Entwurf enthält auch die Frage, ob weitere Maßnahmen in Bezug auf die folgenden Themen erforderlich sind:

  • Anpassung an die Vorschriften für Leasingverhältnisse
  • Anpassung der Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Entwicklungskosten
  • Vorschrift zur Verrechnung von Eigenkapitalinstrumenten
  • Stufenerwerbe

 

Stellungnahmefrist und nächste Schritte

Stellungnahmen zum Entwurf IASB/ED/2022/1 Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards werden bis zum 7. März 2023 erbeten.

Der IASB wird die eingehenden Stellungnahmen erwägen und dann entscheiden, welche der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU finalisiert werden sollen.

 

Weiterführende Informationen

 

Zugehörige Themen

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