September

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (September 2022)

26.09.2022

Im Nachgang der IASB-Sitzung und der ISSB-Sitzung im September 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen in den letzten beiden Monaten ergeben haben. Es gibt zahlreiche Änderungen, von denen viele aber nur der Präzisierung von Zeitpunkten gelten.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 25. Juli 2022.

Standardsetzung

  • Klimabezogene Angaben — die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Dezember 2022 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2022)
  • Vertraglich festgelegte Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten — dieses Projekt wurde von der Standardpflege auf die Standardsetzungsagenda gehoben
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — über die weitere Projektausrichtung soll jetzt im Oktober 2022 entschieden werden (zuvor: viertes Quartal 2022)
  • Allgemeine Vorschriften — die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Dezember 2022 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2022)
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — nach Veröffentlichung des Entwurfs im September 2022 ist jetzt als nächster Schritt die Erörterung der Rückmeldungen im ersten Halbjahr 2023 angegeben

Standardpflege

  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion —
    dieses Projekt wird weiterhin im Arbeitsprogramm geführt, ob wohl es mit der Veröffentlichung endgültiger Änderungen im September 2022 abgeschlossen wurde
  • Langfristige Verbindlichkeiten mir Nebenbedingungen — endgültige Änderungen sollen jetzt im November 2022 herausgegeben werden (zuvor: viertes Quartal 2022)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — über die weitere Projektausrichtung soll jetzt im November 2022 entschieden werden (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — es heißt weiterhin, dass eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung September 2022 erwartet wird, während der IASB letzte Woche entschieden hat, mit Phase II und III des Projekts fortzufahren
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im November 2022 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2022)
  • Überprüfung nach der Einführung von 15 — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; eine Bitte um Informationsübermittlung soll im ersten Halbjahr 2023 veröffentlich werden

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1 und IFRS 16 — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; eine vorgeschlagene Aktualisierung soll im November 2022 veröffentlich werden
  • IFRS-Nachhaltigkeitstaxonomie — die Rückmeldungen zur Bitte um Rückmeldungen des Stabs sollen jetzt im November 2022 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2022)
  • Agendakonsultation des IASB — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm gestrichen, weil der IASB die Agendakonsultation im Juli 2022 mit Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Rückmeldungen abgeschlossen hat

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 25. Juli 2022 und 26. September 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

      EFRAG-Diskussionsrunden zu primären Abschlussbestandteilen

      26.09.2022

      Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt Unternehmen zur Teilnahme an Diskussionsrunden zum IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen ein, die am 24. Oktober und am 2. November 2022 stattfinden sollen.

      Ziel der Diskussionsrunden ist es, Rückmeldungen von einer Reihe von Interessengruppen zu erhalten, die dem IASB dabei helfen werden, zu beurteilen, ob bestimmte vorläufige Entscheidungen wie beabsichtigt funktionieren und das angestrebte Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen erreichen werden. Zu den zu behandelnden Themen gehören unter anderem die Definition der Finanzierungskategorie, die von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und die Angabe von betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art.

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

      Neues Mitglied für den Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC gesucht

      25.09.2022

      Das DRSC sucht zum 1. Dezember 2022 turnusgemäß ein unabhängiges, ehrenamtlich tätiges Mitglied für den Fachausschuss Finanzberichterstattung.

      Gesucht wird ein Mitglied mit Erfahrung auf Gebiet der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Versicherungen.

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

      Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

      23.09.2022

      Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 6. Oktober 2022 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

      Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

      Donnerstag, 6. Oktober 2022 (9:15h-15:45h)

      • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
      • Primäre Abschlussbestandteile
        • Gezielte Rückmeldungen
      • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen
        • Abzinsungssätze — Kreditrisiko
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung
        • Phase 1 — Identifizierung von zu untersuchenden Sachverhalten
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 IFRS 15
        • Phase 1 — Identifizierung von zu untersuchenden Sachverhalten

      Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 16

      22.09.2022

      Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)' veröffentlicht. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-leaseback-Transaktionen, die als Verkauf gemäß IFRS 15 bilanziert werden, vornimmt.

       

      Hintergrund

      Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse und einer Sale-and-leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, und kam zu dem Schluss (und der IASB stimmte dem zu), dass es angeraten wäre, IFRS 16 zu ändern, um festzulegen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

      Der IASB veröffentlichte im November 2020 einen Entwurf einer vorgeschlagenen klarstellenden Änderung und hat nun endgültige Änderungen an IFRS 16 herausgegeben.

       

      Änderungen

      Mit Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) wird vorgeschrieben, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer Leasingverbindlichkeiten, die aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion entstehen, nachfolgend so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neuen Vorschriften hindern einen Verkäufer-Leasingnehmer nicht daran, Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

      Während im Entwurf vom November 2020 vorgeschlagen wurde, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer den Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit aus einem Rückleasing zunächst mit dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses bewertet, sehen die endgültigen Änderungen keine spezifischen Vorschriften für die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten aus einem Rückleasing vor.

      Die Änderungen umfassen auch ein geändertes und ein neues erläuterndes Beispiel.

       

      Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

      Die Änderungen treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

      Ein Verkäufer-Leasingnehmer wendet die Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler auf Sale-and-leaseback-Transaktionen an, die nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung abgeschlossen wurden.

       

      Abweichende Meinung

      Ein Boardmitglied stimmte gegen die Veröffentlichung der finalisierten Änderungen. Dieses Boardmitglied ist der Ansicht, dass eine Sale-and-leaseback-Transaktion vom Verkäufer-Leasingnehmer bilanziert werden sollte, indem der gesamte Gewinn oder Verlust aus der Transaktion sofort erfasst wird. Dieser Ansatz hätte es erforderlich gemacht, dass der IASB die Vorschriften für Sale-and-leaseback-Transaktionen in IFRS 16 insgesamt überdenkt, wogegen sich der IASB entschieden hat.

       

      Weiterführende Informationen

      Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

       

      Tagesordnung für die kommende Sitzung der Beratungsgruppe zu Preisregulierung

      21.09.2022

      Die Beratungsgruppe zu Preisregulierung des IASB wird am 4. Oktober 2022 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

      Folgende Themen sollen erörtert werden:

      Dienstag, 4. Oktober 2022 (12:00h–14:00h)

      • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
        • Aktivierte Fremdkapitalkosten
        • Inflation

      Die Agendapapiere für die Sitzung sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

      Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

      21.09.2022

      Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 29. September 2022 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

      Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

      Donnerstag, 29. September 2022 (9:30h-16:30h)

      • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung
      • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
        • Anwendungsbereich: Verfügbarkeit für die öffentliche Nutzung
        • Addressierung von Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Angabevorschriften
        • Struktur des Standardentwurfs
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
        • Phase 1 — Identifizierung von zu untersuchenden Sachverhalten
      • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
        • Anwendungsbereich und zulässige Gesamtvergütung
      • UKEB-Arbeiten zu Geschäfts- oder Firmenwerten

      Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

      19.09.2022

      Der IASB wird vom 20. bis 22. September 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

      Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

      Bilanzierung nach der Equity-Methode

      Der Stab empfiehlt, bei der Ermittlung des Buchwerts, der bei einer Teilveräußerung auszubuchen ist, die Anschaffungskosten des spezifischen Teils der veräußerten Anteile zu ermitteln oder, falls diese nicht ermittelt werden können, die Last-in-First-out-Methode anzuwenden. Sie empfehlen auch Erleichterungen, um die Anwendung der gewichteten Durchschnittsmethode als praktische Erleichterung für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, die vor dem Übergangszeitpunkt gehalten wurden, zu ermöglichen. Der Stab empfiehlt, dass, wenn ein nach der Equity-Methode bilanziertes Beteiligungsunternehmen Eigenkapitalinstrumente ausgibt und der Anleger weiterhin die Equity-Methode anwendet, eine Erhöhung des Anteils als Erwerb eines zusätzlichen Anteils behandelt wird, während eine Verringerung eine teilweise Veräußerung darstellt. Der IASB wird auch Anwendungsfragen im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen einem Anleger und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sowie anerkannte Konflikte zwischen den Vorschriften in IFRS 10 und denen in IAS 28 erörtern.

      Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

      Der Stab empfiehlt mehrere Änderungen der vorläufigen Sichtweisen des IASB in Bezug auf Angaben zu den Zielen und Gründen für die Unternehmenszusammenschlüsse eines Unternehmens, einschließlich einer Befreiung von einigen der Angabevorschriften, wenn die Angabe den Zielen des Unternehmens in Bezug auf den Unternehmenszusammenschluss ernsthaft schaden würde. Der Stab schlägt außerdem vor, dass, wenn einige Angabevorschriften nur für eine Teilmenge von Unternehmenszusammenschlüssen erforderlich sind, der Schwerpunkt auf strategisch wichtigen Unternehmenszusammenschlüssen liegen sollte, d. h. auf solchen, bei denen die Nichterfüllung der Vorschriften das Erreichen der Gesamtgeschäftsstrategie des Unternehmens ernsthaft gefährden würde.

      Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Klassifizierung und Bewertung

      Der IASB wird in dieser Sitzung Fragen erörtern, die von den Stellungnehmenden zur Bitte um Informationsübermittlung aufgeworfen wurden und die nicht durch andere Papiere des Stabs abgedeckt sind. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Sachverhalte in Bezug auf folgende Punkte zu behandeln: der Ausbuchung und der Frage, ob "im Wesentlichen alle Risiken und Chancen" eines finanziellen Vermögenswertes übertragen wurden; der Beurteilung, ob ein Unternehmen ähnliche Verträge in der Regel durch einen Nettoausgleich in bar erfüllt, wenn es die Inanspruchnahme der "Ausnahmeregelung für den Eigengebrauch" in Betracht zieht; der Veräußerung von Eigenkapitalinstrumenten, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; ob Zinssätze, die vertraglich an einen Index gebunden sind, der den Zeitwert des Geldes auf der Grundlage eines Marktzinssatzes und/oder einer Inflationsrate anpasst, im Zusammenhang mit den jüngsten erheblichen Anstiegen der Inflationsraten eine "Hebelwirkung" entfalten; und ob Zinssätze, die einen von der Regierung auferlegten Hebelfaktor enthalten, den Leitlinien von IFRS 9 für regulierte Zinssätze folgen sollten, und wenn ja, wie zu prüfen ist, ob der Zinssatz Risiken oder Schwankungen in den vertraglichen Zahlungsströmen birgt, die mit einer grundlegenden Kreditvereinbarung nicht vereinbar sind. Der Stab empfiehlt, dass Fragen zu erworbenen oder ausgegebenen kreditgefährdeten finanziellen Vermögenswerten im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 berücksichtigt werden.

      Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

      Der Stab empfiehlt, Folgendes klarzustellen: IAS 32:23 würde auf eine Verpflichtung zur Rücknahme von Eigenkapitalinstrumenten mit Ausgleich durch eine variable Anzahl anderer Arten von Eigenkapitalinstrumenten Anwendung finden. Er empfiehlt, dass bei Auslaufen einer geschriebenen Verkaufsoption auf eigene Eigenkapitalinstrumente: die finanzielle Verbindlichkeit in denselben Bestandteil des Eigenkapitals umgegliedert wird, aus dem sie beim erstmaligen Ansatz der Verkaufsoption umgegliedert wurde; und der kumulative Betrag in den Gewinnrücklagen, der sich auf die Verkaufsoption bezieht, in einen anderen Bestandteil des Eigenkapitals umgegliedert werden darf, wobei jedoch Beträge, die zuvor bei der Neubewertung der finanziellen Verbindlichkeit im Gewinn oder Verlust erfasst wurden, nicht rückgängig gemacht werden dürfen. Darüber hinaus werden geschriebene Verkaufsoptionen oder Terminkaufverträge auf eigene Eigenkapitalinstrumente brutto und nicht netto dargestellt.

      Primäre Abschlussbestandteile

      Der Stab empfiehlt dem IASB, keine besonderen Vorschriften für ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen zu formulieren. Er empfiehlt außerdem, dass alle Unternehmen Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, in die Kategorie "Investitionen" einordnen. Er empfiehlt, den Vorschlag zurückzuziehen, wonach ein Unternehmen zusätzliche Aufwendungen in die Kategorie der Investitionstätigkeit einzustufen hat. Der Stab empfiehlt jedoch, den Vorschlag zu bestätigen, dass es sich bei den (in Textziffer 104 des Entwurfs) aufgeführten spezifizierten Zwischensummen nicht um von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen handelt, und die Liste der spezifizierten Zwischensummen um "Betriebsergebnis und Erträge und Aufwendungen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen" zu ergänzen. Schließlich empfiehlt er, das vorgeschlagene Verbot einer gemischten Darstellung der betrieblichen Aufwendungen zurückzuziehen.

      Arbeitsprogramm des IASB

      Der Stab wird über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms des IASB seit seiner letzten Mitteilung im Mai 2022 berichten. Der Stab empfiehlt dem IASB, in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu prüfen, wann mit den Überprüfungen nach der Einführung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 und den Vorschriften von IFRS 16 begonnen werden soll.

      Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

      Der Stab geht davon aus, dass die Einbindungsveranstaltungen von Oktober 2022 bis Q1 2023 stattfinden werden. Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2023 veröffentlicht werden, mit einer 120-tägigen Stellungnahmefrist.

      Vertragliche Cashflow-Merkmale

      Der IASB hat im Mai 2022 beschlossen, ein Standardsetzungsprojekt zu starten, um bestimmte Aspekte der Vorschriften von IFRS 9 zur Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die Vorschrift in Bezug auf ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag, SPPI) zu klären. Der Stab empfiehlt, klarzustellen, dass vertragliche Zahlungsströme nur dann als SPPI gelten, wenn eine grundlegende Kreditvereinbarung nicht zu Schwankungen der Zahlungsströme aufgrund von Risiken oder Faktoren führt, die nichts mit dem Kreditnehmer zu tun haben, selbst wenn solche Bedingungen in dem spezifischen Markt, in dem das Unternehmen tätig ist, üblich sind. Er empfiehlt auch, die Faktoren darzulegen, wann ein finanzieller Vermögenswert, der Vertragsbedingungen enthält, die den Zeitpunkt und die Höhe der vertraglichen Cashflows ändern, mit einer grundlegenden Kreditvereinbarung vereinbar ist und daher SPPI-Cashflows aufweist. Der Stab empfiehlt ferner, klarzustellen, dass der Verweis auf "Instrumente" in Textziffer B4.1.23 des IFRS 9 auch Forderungen aus Leasingverhältnissen einschließt.

      Rohstoffindustrien

      Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten. Der Stab wird Papiere vorlegen, in denen er die Rückmeldungen der Interessengruppen zu den Angaben aus den zwischen 2018 und 2021 durchgeführten Untersuchungen, die einschlägige akademische Literatur und die einschlägigen Vorschriften des Rechtskreises sowie eine Stichprobe von Jahresabschlüssen zusammenfasst.

      Standardpflege und einheitliche Anwendung

      Auf seiner Sitzung im Juni 2022 stimmte das IFRS Interpretations Committee für die Finalisierung der Agendaentscheidung über die Erfassung von per elektronischer Übertragung erhaltenen Barmitteln als Erfüllung für einen finanziellen Vermögenswert (IFRS 9). Der Stab empfiehlt, dass der IASB anstelle der Finalisierung der Agendaentscheidung eine Änderung von IFRS 9 prüft. Im Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen an IAS 1 für langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen empfiehlt der Stab dem IASB, die Vorschriften für die vorzeitige Anwendung der Änderungen von 2020 und 2022 zu klären.

      Preisregulierte Geschäftsvorfälle

      Der Stab empfiehlt dem IASB, klarzustellen, dass ein Unternehmen zunächst IFRIC 12 anwendet und dann die Vorschriften des vorgeschlagenen Standards auf alle verbleibenden Rechte und Verpflichtungen anwendet, um festzustellen, ob das Unternehmen regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden hat.

      Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

      Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im September 2022

      19.09.2022

      Das IFRS Interpretations Committee hat am 13. September 2022 getagt. Das Committee hat drei Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen und Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt erörtert.

      Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

      IFRS 17 und IAS 21 — Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen: Im Juni 2022 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf eine Einreichung zur Frage, wie Versicherungsverträge bilanziert werden sollen, die Zahlungsströme in mehr als einer Währung generieren. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der Schlussfolgerung des Committees bezüglich der Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen zu (oder widersprachen ihr nicht). 11 von 18 Stellungnehmenden stimmten den Schlussfolgerungen des Committee in Bezug auf die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen in mehreren Währungen zu (oder widersprachen ihnen nicht), und 7 Stellungnehmende äußerten Bedenken, dass ein Unternehmen eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode für mehrere Währungen entwickeln könnte. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung mit einigen Textänderungen zu finalisieren.

      Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb: Im März 2022 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung darüber, wie ein Unternehmen Optionsscheine beim Erwerb einer SPAC bilanziert. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der fachlichen Analyse und den Schlussfolgerungen zu (oder widersprachen ihnen nicht), äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher unbeabsichtigter Folgen. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung mit einigen Textänderungen zu finalisieren.

      IFRS 9 und IFRS 16 — Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen:  Im März 2022 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Antwort auf eine Einreichung über die Anwendung von IFRS 9 und IFRS 16 durch einen Leasinggeber bei der Bilanzierung einer bestimmten Mietkonzession, bei der die einzige Änderung des Leasingvertrags der Verzicht des Leasinggebers auf die vom Leasingnehmer im Rahmen dieses Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen ist. 11 von 23 Stellungnehmenden stimmten der Analyse des Committee zu, forderten jedoch eine Klarstellung einiger Aspekte der Analyse, während 11 Stellungnehmende mit der Analyse und den Schlussfolgerungen des Committee nicht einverstanden waren. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung mit einigen Textänderungen zu finalisieren.

      Rückmeldungen zum einem IASB-Projekt

      IAS 21 — Mangel an Umtauschbarkeit: Im April 2021 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit, in dem Änderungen an IAS 21 vorgeschlagen werden. Ziel des Projekts ist es, die Notwendigkeit zusätzlicher Vorschriften darüber zu prüfen, wie ein Unternehmen feststellt, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und welche Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden sind, wenn dies nicht der Fall ist. Um den Stab bei der Ausarbeitung von Empfehlungen für den IASB zu unterstützen, fragt der Stab die Mitglieder des Committees nach ihrer Meinung zu einem der Vorschläge im Entwurf - der Bestimmung des Stichtagskurses bei fehlender Umtauschbarkeit. Die Mitglieder des Committees hielten das Papier im Allgemeinen für nützlich und hilfreich und gaben Anregungen/Kommentare zu einigen Aspekten der Empfehlungen im Entwurf. 

      Administrativer Sitzungsteil

      An den IASB berichtete Sachverhalte: Der Stab hat dem IASB mehrere Sachverhalte des Committees gemeldet, aber keine Sachverhalte identifiziert, die dem Committee zur weiteren Diskussion empfohlen werden. Es gab verschiedene Sachverhalte, die der IASB als Teil seines Arbeitsprogramms in Betracht zieht, als Teil seines zukünftigen Arbeitsprogramms in Betracht ziehen könnte oder geprüft und beschlossen hat (oder vorläufig beschlossen hat), sie nicht in das Arbeitsprogramm aufzunehmen.

      Laufende Arbeiten: Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee nicht bereits vorgelegt wurden.

      Aufzeichnungen des Internetseminars zu einer künftigen IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben

      19.09.2022

      Am 12. September 2022 hat der Stab des International Sustainability Standards Board (ISSB) ein Internetseminar angeboten, in dem die Bitte um Rückmeldungen näher erläutert wurde, die in die Entwicklung einer Taxonomie einfließen sollen, um die digitale Nutzung von Nachhaltigkeitsangaben zu ermöglichen, die nach den IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB erstellt wurden.

      Um den Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wurde das Internetseminar zweimal ausgestrahlt angeboten. Von beiden Sitzungen sind jetzt Aufzeichnungen auf YouTube verfügbar:

      Correction list for hyphenation

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