September

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im September 2022

09.09.2022

Der IASB wird vom 19. bis 22. September 2022 in seinen Räumen in London tagen und elf Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Arbeitsprogramm des IASB
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • Vertragliche Cashflow-Merkmale
  • Rohstoffindustrien
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards nächste Woche

09.09.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 12. September 2022 per Videokonferenz tagen.

Ein Thema der Sitzung soll die Frage der Wesentlichkeit bei sektorspezifischen Standards sein.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im September 2022

09.09.2022

Der ISSB wird vom 20. bis 23. September 2022 in seinen Räumen in Frankfurt tagen und Rückmeldungen zu seinen Entwürfen sowie weitere Aspekte erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der ISSB wird folgende Themen erörtern::

  • Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den Entwürfen
  • Plan für erneute Erörterungen
  • Skalierbarkeit
  • Finanzierte und unterstützte Emissionen
  • Aktuelle Informationen vom IASB

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier. Nach der Sitzung werden wir Ihnen einen umfassenden Sitzungsbericht unserer deutschsprachigen Beobachtern bei der Sitzung zur Verfügung stellen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Übernahme von Änderungen an IFRS 17

09.09.2022

Die Europäische Union hat die Änderung 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen', die der IASB im Dezember 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Der IASB hat die Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge herausgegeben, um es Unternehmen zu ermöglichen, die Entscheidungsnützlichkeit der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 9. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

IASB gibt Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU heraus

08.09.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Die Vorschläge sind Ausfluss der zweiten umfassenden Überprüfung dieses Standards. Der IASB schlägt darin Änderungen an allen 35 Abschnitten vor, wobei einige geringfügig sind. Stellungnahmen zum Entwurf IASB/ED/2022/1 werden bis zum 7. März 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Am 9. Juli 2009 hat der IASB den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Dieser Standard war als Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS gedacht, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex; so wurden Themengebiete, die für KMU irrelevant sind, ausgespart, Wahlrechte reduziert, Vorschriften in den vollen IFRS vereinfacht und der Umfang der Angaben verringert.

Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Bestreben einerseits, die Vorschriften des IFRS für KMU im Großen und Ganzen im Einklang mit den vollen IFRS zu belassen, und dem Wunsch nach Absenkung der Hürde, regelmäßig Änderungen am Regelwerk umsetzen zu müssen, auf der anderen Seite, hat der IASB beschlossen, den IFRS für KMU nur etwa alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Der Board hat zudem beschlossen, nicht notwendigerweise sämtliche Änderungen, die innerhalb dieses Zeitraums an den vollen IFRS vorgenommen wurden, auch in den IFRS für KMU aufzunehmen; vielmehr sollte eine Änderung an den vollen IFRS dazu führen, dass der Board darüber nachdenkt, ob (und falls ja: wie) er die derzeitige Fassung anpasst.

Der IASB nahm 2012 eine erste Überprüfung des IFRS für KMU vor, die zu den Änderungen am IFRS für KMU vom Mai 2015 führte, die am 1. Januar 2017 in Kraft traten. Im Jahr 2019 wurde eine zweite Überprüfung aufgenommen, um zu ermitteln, ob und gegebenenfalls wie der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, um IFRS und Änderungen zu berücksichtigen, die derzeit nicht im IFRS für KMU enthalten sind.

 

Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU

Es werden zwar Änderungen in allen Abschnitten des Standards vorgeschlagen, in der nachstehenden Tabelle sind jedoch die wichtigsten aufgeführt:

Thema Beschreibung
Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht Der IASB schlägt vor, dem Standard mehr Klarheit zu verleihen, ohne den beabsichtigten Anwendungsbereich zu ändern, indem er darauf hinweist, dass Banken, Kreditgenossenschaften, Versicherungsgesellschaften, Wertpapiermakler/-händler, Investmentfonds und Investmentbanken häufig öffentlich rechenschaftspflichtig sind, ebenso wie Unternehmen, an denen ein hohes Maß an Fremdinteresse besteht.
Definition eines Vermögenswerts/einer Schuld Der IASB schlägt vor, die Definition eines Vermögenswerts und einer Schuld an das Rahmenkonzept 2018 anzugleichen, mit zwei Ausnahmen, bei denen unbeabsichtigte Folgen vermieden werden sollen.
Definition von Beherrschung Der IASB schlägt vor, den Standard an IFRS 10 anzugleichen und Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung einzuführen, die für alle Unternehmen gilt. Der IASB schlägt außerdem vor, die widerlegbare Vermutung beizubehalten, dass Beherrschung vorliegt, wenn ein Anleger mehr als die Mehrheit der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, um das Beherrschungsmodell zu vereinfachen.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der IASB schlägt vor, das Modell der eingetretenen Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Bezug auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden beizubehalten und ein Modell der erwarteten Kreditausfälle für alle anderen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte vorzuschreiben. Die Vorschrift für die Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten, die zu Anschaffungskosten zu bewerten sind, soll beibehalten werden.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der IASB schlägt vor, den Standard an IFRS 13 anzugleichen. Die Vorschriften zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert würden durch diese Angleichung nicht geändert.
Gemeinsame Beherrschung Der IASB schlägt vor, die Definition von gemeinschaftlicher Beherrschung anzugleichen und die Klassifizierung einer gemeinsamen Vereinbarung als gemeinschaftlich geführtes Vermögen, als gemeinschaftlich geführte Tätigkeit oder als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen sowie die Vorschriften zur Bewertung dieser Klassifizierungen beizubehalten.
Erwerbsmethode der Bilanzierung Der IASB schlägt vor, den Standard in bestimmten Aspekten an die Erwerbsmethode der Bilanzierung in IFRS 3 anzugleichen.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der IASB schlägt vor, den Standard an die in IFRS 15 verwendeten Prinzipien und Formulierungen anzupassen. Die vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften basieren auf dem Fünf-Schritte-Modell in IFRS 15, mit Vereinfachungen, die die grundlegenden Prinzipien für die Erfassung von Umsatzerlösen in IFRS 15 beibehalten.
Leistungen an Arbeitnehmer Der IASB schlägt vor, die Textziffer des Standards zu streichen, die die Bewertungsvereinfachungen für leistungsorientierte Verpflichtungen enthält.
Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind

Der Entwurf enthält auch die Frage, ob weitere Maßnahmen in Bezug auf die folgenden Themen erforderlich sind:

  • Anpassung an die Vorschriften für Leasingverhältnisse
  • Anpassung der Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Entwicklungskosten
  • Vorschrift zur Verrechnung von Eigenkapitalinstrumenten
  • Stufenerwerbe

 

Stellungnahmefrist und nächste Schritte

Stellungnahmen zum Entwurf IASB/ED/2022/1 Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards werden bis zum 7. März 2023 erbeten.

Der IASB wird die eingehenden Stellungnahmen erwägen und dann entscheiden, welche der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU finalisiert werden sollen.

 

Weiterführende Informationen

 

EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

08.09.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft zu Bewerbungen für ihren Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) zur Finanzberichterstattung auf.

EFRAG begrüßt ausdrücklich alle Bewerbungen, auch wenn insbesondere Kandidaten mit Ersteller- und Adressatenhintergrund gesucht werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

RNE und DRSC vereinbaren Kooperation

08.09.2022

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, deren Zweck es ist, Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.

Eine entsprechende Pressemitteilung und Zugang zur eigentlichen Kooperationsvereinbarung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

08.09.2022

Die Fachausschüsse des DRSC werden Mitte September wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 12. September, Fachausschuss Finanzberichterstattung am 13. September und Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls am 13. September 2022. Für alle Sitzungen stehen jetzt die Papiere zur Verfügung.

Während seiner 29. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Immaterielle Vermögenswerte
  • ESAP
  • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 9. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im September 2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland
  • DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 9. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Aktueller Stand der Aktivitäten des ISSB
  • Aktueller Stand der Aktivitäten von EFRAG (Nachhaltigkeits-Board)
  • Aktueller Stand der Aktivitäten von EFRAG (Nachhaltigkeits-TEG)

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Stiftung setzt Beirat für Nachhaltigkeit ein

07.09.2022

Die IFRS-Stiftung hat die Gründung des Sustainability Consultative Committee (SCC) bekannt gegeben. Aufgabe des SCC ist es, vorrangige Nachhaltigkeitsfragen und damit verbundene fachbezogene Verfahren sowie wesentliche Interdependenzen zwischen Nachhaltigkeitsfragen zu identifizieren und den International Sustainability Standards Board (ISSB) in Bezug auf diese zu informieren und zu beraten.

Der SCC hat vier ständige Mitgliedsorganisationen - den Internationalen Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen und die Weltbank. Neben diesen ständigen Organisationen wurden sieben zusätzliche Expertenmitglieder ernannt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. Eine vollständige Liste der Mitgliedsorganisationen finden Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im August

05.09.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im August 2022.

Besondere Höhehpunkte waren im August nicht zu verzeichnen, allerdings bietet der Newsletter Zusammenfassungen der Sitzungen des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 15. und 26. August und seines Fachexpertenausschusses am 24. und 29. August 2022.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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