2022

Wir nehmen Stellung zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

25.05.2022

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2022 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 9/IFRS 16, IFRS 17 und IAS 32.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9 und IFRS 16 — Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen

Ja. Wir halten jedoch eine weitere Analyse für gerechtfertigt, bevor die vorläufige Agendaentscheidung finalisiert wird.

hier

IFRS 17 — Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen

Ja.

hier

IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital

Ja. Wir schlagen jedoch vor, eine Aussage zu streichen, die missverstanden werden könnte.

hier

Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb

Ja. Wir sind jedoch der Ansicht, dass einige Aspekte der Analyse vor der Finalisierung der Agendaentscheidung noch weiter geprüft werden müssen.

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRS 17

24.05.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf IFRS 17 und die Übertragung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppe von Rentenverträgen veröffentlicht.

Im Wesentlichen ist die endgültige Stellungnahme gegenüber dem Stellungnahmeentwurf unverändert: EFRAG kritisiert nicht die Entscheidung selbst, sondern vielmehr den Zeitpunkt (während des Umsetzungszeitraums, kurz vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens). EFRAG identifiziert allerdings keine alternative Behandlung für Umsetzungsfragen, die erst spät im Umsetzungsprozess entdeckt werden.

Die endgültige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

Weitere EFRAG-Unterrichtseinheiten zu den ESRS-Entwürfen

24.05.2022

Der neue Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung von EFRAG sowie der neu eingerichtete entsprechende Fachexpertenausschuss erhalten eine Reihe von Unterichtseinheiten zu den Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS), um sich mit den Inhalten der Entwürfe vertraut zu machen. Diese Unterrichtseinheiten werden öffentlich abgehalten. Weitere Termine wurden nun benannt.

Die weiteren Termine sind:

  • Dienstag, 31. Mai, 18:00h-19:00h zu den Entwürfen ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4
  • Donnerstag, 2. Juni, 8:00h-9:00h zum Entwurf ESRS S1
  • Dienstag, 7. Juni, 8:00h-9:00h zum Entwurf ESRS G1
  • Mittwoch, 8. Juni, 18:00h-19:00h zum Entwurf ESRS G2

Weitere Termine sollen später bekanntgegeben werden.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

G7 begrüßt die Fortschritte des ISSB bei der Entwicklung einer globalen Grundlinie für Nachhaltigkeitsangaben

20.05.2022

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G7-Staaten haben ein Kommuniqué veröffentlicht, in dem die Arbeit zur Unterstützung der Ukraine, der makroökonomischen Stabilität, der globalen Gesundheit, der Digitalisierung der Volkswirtschaften, des Klimas und der Umwelt, der Finanzmarktpolitik und der Nachhaltigkeit sowie der internationalen Finanzarchitektur erörtert wird.

Das Kommuniqué der G7 geht insbesondere auf die Einrichtung des ISSB und dessen künftige Arbeit ein:

Die G7 begrüßen die Einrichtung des International Sustainability Standards Board (ISSB) und dessen Fortschritte bei der Arbeit an der globalen Grundlinie für Nachhaltigkeitsberichtsstandards. Wir begrüßen die ISSB-Erklärung vom 18. Mai 2022 zum "Weg zu einer globalen Grundlinie" und rufen alle relevanten Interessengruppen auf, sich an der laufenden Konsultation zu den vorgeschlagenen Standards zu beteiligen. Wir fordern den ISSB und die nationalen und regionalen Standardsetzer sowie andere Berichterstattungsinitiativen auf, aktiv an der Ausarbeitung der Grundlinie mitzuarbeiten, um zu Standards zu gelangen, die weltweit umgesetzt werden können. Die Grundlinie sollte praktisch, flexibel und verhältnismäßig sein und letztlich auch für kleine und mittelgroße Unternehmen geeignet sein und es den Rechtskreisen ermöglichen, die Grundlinie und einen weitergehenden Ansatz zur Ergänzung der Grundlinie umzusetzen. Wir ermutigen die Länder, den Boden für die Nutzung der Grundlinie zu bereiten bzw. weiter zu bereiten, die Interoperabilität nationaler und regionaler Standards und der globalen Grundlinie zu gewährleisten, um die Fragmentierung der Vorschriften für die Berichterstattung zu minimieren, die Berichtslast zu verringern und die Verfügbarkeit konsistenter Nachhaltigkeitsinformationen für die Adressaten zu ermöglichen. Wir ermutigen den ISSB, seine Arbeit an Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über das Klima hinaus fortzusetzen, z. B. in den Bereichen Natur und Soziales.

Weiterführende Informationen finden Sie im Kommuniqué, das auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wurde.

Deutschsprachiger Newsletter zu den vorgeschlagenen ESRS

20.05.2022

Am 29. April 2022 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht.

Zu den Entwürfen steht jetzt ein ausführlicher iGAAP fokussiert-Newsletter zur Verfügung, in dem die Vorschläge in deutscher Sprache erläutert und zusammengefasst werden.

Sitzungen der beiden EFRAG-Boards diese Woche

18.05.2022

Sowohl der EFRAG-Board zu Finanzberichterstattung als auch der zu Nachhaltigkeitsberichterstattung werden am 20. Mai 2022 tagen.

Einziges Thema des Boards für Finanzberichterstattung wird der IFRS 17-Sachverhalt der IFRS Interpretations Committee sein. Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Schwerpunktthemen der Sitzung des Boards für Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die Entwürfe ESRS E2 und ESRS E5 sein. Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

DRSC-Stellungnahme zu den von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Angabevorschriften

18.05.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung zu der von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagenen Regelung genommen, nach der börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

Die Stellungnahme konzentriert sich auf Frage 189, nämlich ob die künftige SEC-Vorschrift so strukturiert sein sollte, dass sie die Verwendung alternativer, vom ISSB herausgegebener Berichterstattungsvorschriften zumindest für ausländische Emittenten zulässt.

Das DRSC setzt sich nachdrücklich für global einheitliche Anforderungen bei den zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ein. Daher plädiert das DRSC in seiner Stellungnahme für eine Regelung, die es den in den USA notierten, ausländischen Emittenten ermöglichen wird, die vom ISSB herausgegebenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu verwenden. Noch besser wäre es aus Sicht des DRSC, wenn dies für alle bei der SEC registrierten Unternehmen gelten würde, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, einschließlich inländischer Emittenten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen IFRS IC-Agendaentscheidungen

18.05.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom März 2022 genommen.

Zu drei der vorläufigen Agendaentscheidungen (zu IAS 32, zu IFRS 2/IFRS 3/IAS 32 und zu IFRS 16) hat das DRSC fachliche Anmerkungen.

Zusätzlich äußert es sich prozessual zur Entscheidung über die Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen (IFRS 17) und gibt den Hinweis, dass Agendaentscheidungen kurz vor Erstanwendung von neuen oder geänderten IFRS-Vorschriften durch das IFRS IC sorgfältig überlegt und abgewogen werden sollten, um deren Auswirkungen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht hinreichend zu würdigen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Der Erfolg des ISSB erfordert auch das Handeln Anderer

18.05.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Stiftung hat eine Zusammenfassung der Schritte veröffentlicht, die erforderlich sind, um eine umfassende globale Grundlinie für Nachhaltigkeitsangaben zu schaffen.

In der Ankündigung wird hervorgehoben, dass die globale Grundlinie des ISSB eine einzigartige Gelegenheit bietet, die bestehende und weitere Zersplitterung der Angabenvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit zu verringern, und dass eine weit verbreitete Nutzung der Grundlinie die Kosten für die Datenersteller senken und die Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für die Adressaten verbessern wird. Darüber hinaus werden die Schritte dargelegt, die der ISSB unternommen hat und noch unternimmt, um bis Ende 2022 die notwendigen institutionellen und fachlichen Standardsetzungsarbeiten zur Schaffung der Kernelemente der globalen Grundlinie abgeschlossen zu haben. In der Ankündigung wird jedoch auch betont, dass die Erreichung dieses Ziels auch das Handeln anderer erfordert, insbesondere der nationalen Gesetzgeber und der Marktteilnehmer. Es heißt dazu:

Der künftige Erfolg der globalen Grundlinie wird davon abhängen, ob die staatlichen Stellen sie in ihre Vorschriften für die Berichterstattung in den jeweiligen Rechtskreisen aufnehmen und ob die Marktnachfrage von Anlegern und anderen Akteuren die Verwendung der IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB fördert. Der ISSB bekräftigte seine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Rechtskreisen und Interessengruppen bei der Verfolgung dieses Ziels im öffentlichen Interesse und ist bereit, sich proaktiv einzubringen, wenn Rechtskreise und andere Interessengruppen mit der Evaluierung der Standards des ISSB beginnen.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

UKEB übernimmt IFRS 17

17.05.2022

Der UK Endorsement Board (UKEB) hat die Übernahme von IFRS 17 'Versicherungsverträge' für die Anwendung im Großbritannien bekanntgegeben.

Die Übernahme von IFRS 17 ist ein wichtiger Meilenstein für den UKEB. Es ist der erste große Standard, den der UKEB übernimmt. Die Übernahme ist der erste wirkliche Test für den Übernahmeprozess des UKEB. Zugleich ist sie angesichts der Größe der britischen Versicherungsbranche von internationaler Bedeutung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite des UKEB.

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